HRM2 - droht massive Verschuldung?
Mit der neuen Rechnungslegung nach HRM2 soll ein betriebswirtschaftlich ausgerichteter Standard mehr Transparenz bringen dank u.a. der Offenlegung stiller Reserven in der Bilanz von Gemeinden und öffentlichen Gefässen. Kann damit wirklich "True and Fair View" erreicht werden? Das Aufwerten von Vermögen führt in der Praxis neu zu teils überraschend hohem Eigenkapital in den Bilanzen von Gemeinden. Dieses nun sichtbare, über diverse Generationen geschaffene Eigenkapital kann in Versuchung führen: Steuersenkungen und Investitionen – man hat ja quasi Kapital. Dar das diese Generation einfach so? Was ist zu beachten? Was ist zu tun? Die Diskussion vom 24.10.2017 in St. Gallen kurz zusammengefasst:*
- Anlagebuch nach BWL-Grundsätzen für Verwaltungs-/Finanzvermögen zwingend
- Eigenkapital aus Aufwertungen ist nicht als Cash vorhanden
- Investitionszyklen von Tief-/Hochbau von 25-60 Jahren zu beachten
- integrale Finanzplanung über zumindest 15-25 Jahre zeigt auf, welche Investitionen und / oder Steuersenkungen finanzierbar sind und wie Finanzlage sowie Eigenkapital sich entwickeln
- Banken werden vermehrt Tragbarkeiten klären
- Miliztauglichkeit von HRM2 teils fraglich, da zum Verständnis erhöhte Finanzkenntnisse nötig - sei es für entscheidende Personen in Gremien oder Volk
Offene Fragen? Instrumente, Programme auf Excel sowie Grundkonzepte stehen bereit. Wir verfügen über einen spannenden Fundus an bewährten Vorlagen und Vorgehensweisen - sei es für den Aufbau des Anlagebuchs oder für eine integrale Finanzplanung im Rahmen von Investitionszyklen. E-mail: roland.schegg@ch.pwc.com oder martin.engeler@ch.pwc.com. *Zusammenfassung gemäss persönlicher Wahrnehmung des Post-Autors.