IDW Entwurf PS 400 zum Bestätigungsvermerk

Für alle Kollegen: Mein Schreiben an das IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

-per Mail- Duisburg, den 11.1.2017

Betr.: Entwurf IDW PS 400 zum Bestätigungsvermerk

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem o.g. Entwurf erlaube ich mir einige grundsätzliche Hinweise:

1. Nach § 322 Abs. 1 HGB i.V.m. § 322 Abs. 6 HGB hat der Abschlussprüfer das Ergebnis der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder Konzernabschluss zusammenzufassen.

Die vorgesehene Zweiteilung des BV zum Jahresabschluss sowie zum Lagebericht ist demnach nicht möglich. Zumindest kann ein solcher Vermerk nicht bei einer HGB Prüfung verwendet werden, da er gegen § 322 HGB verstößt.

Die Forderung in § 322 HGB nach einen zusammenfassenden Gesamturteil ist auch logisch, denn was soll eine Leser davon halten, wenn etwa der Vermerk zum Jahresabschluss ungeingeschränkt und der Vermerk zum Lagebericht eine Versagung enthält ?

Ich verweise auf die ausführlichen Kommentierungen und Fundstellen im ADS zu diesem Thema. An der Sichtweise hat sich auch nichts geändert.

ISA 720.24 deckt die geforderte Version des einheitlichen BV nach § 322 HGB ab. Das ist also kein Problem.

2. Ich sehe auch eine ganze Reihe weiterer konzeptioneller Probleme, möchte hier als Beispiel nur einen Punkt anführen:

Nach Art. 25a EU-RL 2014/56, umgesetzt in § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Abschlussprüfung nicht darauf, ob die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Im Bestätigungsvermerk nach ISA 700 Revised wirkt sich dieser Punkt dergestalt aus, dass im Abschnit zu den Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung des Jahresabschlusses Verantwortlichen lediglich Bezug genommen wird auf die internen Kontrollen, die als notwendig erachtet werden um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen. In 10.3.6 Ziffer 47 ist das auch so richtig enthalten, in Ziffer 52 i) letzter Satz und ii) ist das aber falsch. Besonders ii) ist die alte Version aus ISA 700.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Richard Wittsiepe


Michael Gschrei

Geschäftsführender Vorstand bei wp.net Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung

7 Jahre

Kurz und knapp hat Dr. Wittsiepe den falsche Richtung des IDW auf den Punkt gebracht. Der zahlenmäßige Abschluss soll nach IDW richtig sein, der verbale falsch. Was haben die AK.-Mitglieder bei diesem Entwurf des Bestätigungsvermerks denn geraucht?

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