In-Game-Käufe und Lootboxen: Rechtliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen
Im letzten Jahr wurden in Deutschland etwa 5 Milliarden Euro durch sogenannte In-Game-Käufe generiert, weltweit waren es 2020 ebenfalls rund 5 Milliarden US-Dollar. Doch diese Zahlen könnten in Zukunft deutlich sinken, da es neue Entwicklungen in der Rechtsprechung gibt. Um diese geht es in diesem [Musik]-Video.
Was sind In-Game-Käufe?
Viele Spiele, die im PlayStore angeboten werden, sind kostenlos spielbar. Das macht sie für Nutzer sehr attraktiv. Dennoch möchten die Entwickler mit diesen Spielen Geld verdienen. Hier kommen sogenannte In-Game-Käufe ins Spiel: Gegen echtes Geld können Spieler sogenannte Items kaufen, die entweder die Optik verbessern oder tatsächlich Vorteile im Spiel bringen. Ein Beispiel ist das Spiel „Clash of Clans“ von der finnischen Firma Supercell. Der Shop bietet Items an, die Spielern Vorteile verschaffen, wie eine Beschleunigung im Spielablauf, oder lediglich kosmetischer Natur sind, wie besondere Designs, die das Spiel ansprechender gestalten.
Kontroverse um Lootboxen
Ein besonders umstrittenes Modell sind die sogenannten Lootboxen. Im Gegensatz zu anderen In-App-Käufen weiß der Käufer hier nicht, welche Inhalte sich in der Box befinden. Der Inhalt wird zufällig generiert, was für Kritik sorgt. In einigen Spielen wie FIFA oder Counterstrike sind Lootboxen weit verbreitet. „Entwickler wie Critical Force geben inzwischen Wahrscheinlichkeiten für die Inhalte an, aber seltene und begehrte Gegenstände bleiben schwer zu bekommen“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Die Rechtslage hierzu ist komplex: In Österreich wurde im März 2024 ein Urteil gefällt, das Lootboxen in Counterstrike als illegales Glücksspiel einstufte. Ein Kläger erhielt 14.000 Euro zurück, die er zuvor investiert hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Inhalt der Lootboxen rein vom Zufall abhängt und der Anbieter keine Glücksspielkonzession besitzt. Ähnliche Klagen laufen in anderen Ländern, und auch in Deutschland könnte es künftig entsprechende Urteile geben.
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Verbraucherschutz und Forderungen
Die europäische Verbraucherschutzbehörde BEUC kritisiert, dass In-Game-Käufe oft in virtuellen Währungen abgewickelt werden, was den tatsächlichen Preis verschleiert. Zudem besteht die Gefahr, dass Kinder unbegrenzte Summen ausgeben, da sie den Wert des Geldes nicht ausreichend verstehen. Die Behörde fordert daher:
1. Preise sollen in echter Währung dargestellt werden.
2. Eine Altersverifikation für Käufe soll verpflichtend sein.
3. Es soll ein Ausgabenlimit eingeführt werden, um exzessive Käufe zu verhindern.
Sollten diese Forderungen umgesetzt werden, könnten die Umsätze aus In-Game-Käufen deutlich zurückgehen. Auch die Einstufung von Lootboxen als Glücksspiel könnte erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben. „Wie sich die rechtliche Situation in Deutschland entwickelt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass sich in diesem Bereich vieles verändert“ so Rechtsanwalt Cocron.
Rechtsanwalt & Dozent
1 MonatDie Kollegen Sören Zimmermann und Manuel Franzmeier haben zu der glückspielrechtlichen Einordnung von Lootboxen bereits vor sechs Jahren einen interessanten Artikel, damals noch unter der Geltung des GlüStV 2012, veröffentlicht (ZfWG 2018, 528-532). Das Thema wird nun auch unter Regime des GlüStV immer relevanter. Zeit für eine Neuauflage, Manuel Franzmeier?