Informationsmodell für digitale Verwaltung
Foto Markus Keller Figuren Albrecht Klink (www.albrecht-klink.de)

Informationsmodell für digitale Verwaltung

Informationen sind alles, für digitale Verwaltung müssen sie Ende-zu-Ende (E2E direkt von Maschine-zu-Maschine) verarbeitbar sein. Dafür ist eine möglichst einfache Grundlage hilfreich.

Als ein Mitglied im Registerbeirat, das sich seit knapp zwanzig Jahren mit komplexen Verwaltungsdaten und deren Strukturen beschäftigt hat, rege ich an, für die künftige digitale Verwaltung nicht an einzelnen Fachlichkeiten oder gar an einzelnen Prozesse in den den fachlichen Säulen der Verwaltung anzuknüpfen. Statt dessen könnten wir alle heute existierenden Attribute (so redundant vieles dabei in der Gesamtsicht ist) in ein Informationsmodell aufnehmen:

I. Grundidee

  1. Das Informationsmodell ist vollständig unabhängig von Transportinfrastruktur und Datenverwendung.
  2. Das Informationsmodell dient als umfassende Liste aller existierenden Attribute.
  3. Es knüpft an natürliche Personen an.
  4. Das Modell kann zur Zusammenstellung/Aufzählung und Benennung aller möglichen Datenbedarfe für verschiedenste Zwecke genutzt werden.
  5. Das Informationsmodell beschränkt sich auf den Informations-/Aussagegehalt, der von der Nutzung und von dem Ort abstrahiert wird.
  6. Dadurch beeinträchtigt das Informationsmodell die Autonomie der Stellen nicht, die Daten halten, pflegen und verarbeiten.
  7. Das Informationsmodell ist entwicklungsoffen und ermöglicht bei zusätzlichen Informationen Erweiterungen.
  8. Fachliche Fragen und Plausibilitäten haben im Informationsmodell keinen Platz, sondern bleiben in Verantwortung der zuständigen Behörden.

II. Vorgehensansatz

  1. Die Bestandteile und Strukturen von bisherigen Datenbeständen können als Ausgangspunkt für das Informationsmodell genutzt werden.
  2. Erfahrungen und Erkenntnisse der datenführenden Stellen können übernommen werden.
  3. Da alle Bestandteile auf der niedrigster Ebene kumulativ genutzt werden, dürfte auf Basis großer Register schnell große Fortschritte erreicht werden.
  4. Alle vorhandenen Datenstrukturen und Beschreibungen können verwendet werden, müssen jedoch um Bezüge und Logiken so gut wie möglich bereinigt werden.

III. offene Fragen

  1. Der Ort oder die Orte, an denen die einzelnen Informationen zu finden sind, sollte nicht Bestandteil des Informationsmodells selbst sein, sondern ein gesonderter Datenbestand, um Abhängigkeiten zu vermeiden. Alternativ gäbe es ein oder mehrere Attribute zu jeder Information des Modells innerhalb des Modells.
  2. Ob eine Vererbung von Eigenschaften innerhalb des Modells bzw. fachliche Säulen entlang bisheriger Datenstrukturen eher als Vorteil oder als Nachteil zu betrachten sind, sollte wohlabgewogen werden. Möglicherweise sind zunächst mehrere Ansätze nebeneinander zu verfolgen.
  3. In welchem Zyklus das Informationsmodell versioniert überarbeitet/veröffentlicht wird, muss während des Entstehungsprozesses überlegt werden.
  4. Zu klären ist, ob für juristische Personen das gleiche oder ein ganz anderes Informationsmodell zu wählen ist.

IV. Perspektiven

  1. Die Verschlankung des Modells bzw. die zunehmende Konvergenz von Attributen kann unabhängig vom Modell in Zukunft erfolgen.
  2. Ein gutes Informationsmodell unterstützt sowohl nationale wie internationale digitale Verwaltung sowie die Möglichkeiten für Maschine-zu-Maschine-Prozessen.


Heute gängige Informationspakete - wie bspw. die Geburtsurkunde - ist wie eine Bausatzfigur mit einer ganzen Reihe von Einzelinformationen, die die Bausteine für die Bausatzfigur bilden. Mit Hilfe des Informationsmodells können wir präzise das Informationspaket beschreiben und auch die Grundlagen für die maschinelle Verarbeitung sowie für den Transport schaffen.

Ein künftiger anderer, schlankerer oder umfangreicherer Bedarf an Informationen - auch in ganz anderen Zusammenhängen - ist gleichermaßen möglich. Insofern bietet das Informationsmodell eine entwicklungsoffene und weitgehend inhaltsagnostische Unterstützung für digitale Verwaltung. Es kann ähnlich wie die Internetprotokolle auch Vorhaben unterstützen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können.

Jedenfalls bietet das Informationsmodell die Möglichkeit, über die bisherigen fachlichen Säulen der Verwaltung hinweg Informationen präzise zu adressieren. So können auch gleichzeitig unterschiedliche Informationsbedarfe verarbeitet werden, sei es wegen temporaler, regionaler oder funktionaler Differenzierungsbedarfe.

Meine Hypothese ist, dass wir mit einem wohldurchdachten Informationsmodell nicht nur die sog. Registermodernisierung unterstützen, sondern für alle (auch künftigen) Prozesse digitaler Verwaltung eine Grundlage schaffen. Dabei besteht keine Abhängigkeit zu fachlichen oder rechtlichen Entwicklungen, da diese über das Informationsmodell abgebildet werden können.

Mit der Erfassung der Attribute beginnt - hoffentlich - ein nie endender Prozess zur Hinterfragung bisheriger Redundanzen, die wir uns bisher leisten.

Die 18 Sätze, die das Informationsmodell in seiner Erstfassung 04/24 umfasst, können präzise adressiert werden. Das ermöglicht eine Diskussion, zu der ich gerne offen einlade.


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