Informationsmodell für digitale Verwaltung
Informationen sind alles, für digitale Verwaltung müssen sie Ende-zu-Ende (E2E direkt von Maschine-zu-Maschine) verarbeitbar sein. Dafür ist eine möglichst einfache Grundlage hilfreich.
Als ein Mitglied im Registerbeirat, das sich seit knapp zwanzig Jahren mit komplexen Verwaltungsdaten und deren Strukturen beschäftigt hat, rege ich an, für die künftige digitale Verwaltung nicht an einzelnen Fachlichkeiten oder gar an einzelnen Prozesse in den den fachlichen Säulen der Verwaltung anzuknüpfen. Statt dessen könnten wir alle heute existierenden Attribute (so redundant vieles dabei in der Gesamtsicht ist) in ein Informationsmodell aufnehmen:
I. Grundidee
II. Vorgehensansatz
III. offene Fragen
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IV. Perspektiven
Heute gängige Informationspakete - wie bspw. die Geburtsurkunde - ist wie eine Bausatzfigur mit einer ganzen Reihe von Einzelinformationen, die die Bausteine für die Bausatzfigur bilden. Mit Hilfe des Informationsmodells können wir präzise das Informationspaket beschreiben und auch die Grundlagen für die maschinelle Verarbeitung sowie für den Transport schaffen.
Ein künftiger anderer, schlankerer oder umfangreicherer Bedarf an Informationen - auch in ganz anderen Zusammenhängen - ist gleichermaßen möglich. Insofern bietet das Informationsmodell eine entwicklungsoffene und weitgehend inhaltsagnostische Unterstützung für digitale Verwaltung. Es kann ähnlich wie die Internetprotokolle auch Vorhaben unterstützen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können.
Jedenfalls bietet das Informationsmodell die Möglichkeit, über die bisherigen fachlichen Säulen der Verwaltung hinweg Informationen präzise zu adressieren. So können auch gleichzeitig unterschiedliche Informationsbedarfe verarbeitet werden, sei es wegen temporaler, regionaler oder funktionaler Differenzierungsbedarfe.
Meine Hypothese ist, dass wir mit einem wohldurchdachten Informationsmodell nicht nur die sog. Registermodernisierung unterstützen, sondern für alle (auch künftigen) Prozesse digitaler Verwaltung eine Grundlage schaffen. Dabei besteht keine Abhängigkeit zu fachlichen oder rechtlichen Entwicklungen, da diese über das Informationsmodell abgebildet werden können.
Mit der Erfassung der Attribute beginnt - hoffentlich - ein nie endender Prozess zur Hinterfragung bisheriger Redundanzen, die wir uns bisher leisten.
Die 18 Sätze, die das Informationsmodell in seiner Erstfassung 04/24 umfasst, können präzise adressiert werden. Das ermöglicht eine Diskussion, zu der ich gerne offen einlade.