Klarstellung zu den Grundzügen von Auslandsgesellschaften
Wir stellten bereits in einer der vorangegangenen Fachartikel unseren „MEHR-STUFEN-PLAN“ zu einer möglichen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland vor. Dem aufmerksamen und gut vorbereiteten Online-Marketer, Berater und Gründer wurde eine umfangreiche Checkliste zur Verfügung gestellt.
Diese dienen als Werkzeug zur Klärung komplexer Fragen im Kontext des internationalen Steuerrechtes. Weiter wurden Fragestellungen zur Klärung aufgezeigt, die mitten aus dem Leben sind.
Das TRAINERTEAM der TEMPULSE CONSULTANCY GLOBAL rund um Bernd Ferber zeigten dem umsichtigen und gut beratenen Online-Marketer, Berater oder Gründer bereits wichtige Aspekte auf, der mit seiner Absicht seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland zu verlagern, beschäftigt ist.
In unserer heutigen Ausgabe erläutern wir eine Klarstellung zu den Grundzügen von Auslandsgesellschaften in "Niedrigsteuerländern".
Die Nachfrage nach der Gründung von Auslandsgesellschaften ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Doch wer sich noch an den G20-Gipfel vom 01. April 2009 erinnern kann - ausdrückliches Ziel war es, "den Reformprozess in Gang zu setzen, um die Globalisierung mittelfristig als treibende Kraft zu bewältigen.“
Eine weitere Vereinbarung auf dem Londoner Gipfel war aber auch, dass es mehr staatliche Vorschriften für Unternehmen geben muss und die Hatz ist seither eröffnet.
Doch eine Auslandsgesellschaft kann auch eine sinnvolle Strategie zur Risikoverteilung sein, wenn es zu Instabilitäten des Finanzsystems oder gar zu einer Währungsreform kommt.
Um welche Sitzstaaten einer Auslandsgesellschaft geht es – Klarstellung:
Unsere befugten Rechtsdienstleister beschäftigen sich mit „Niedrigsteuerländern“ in der EU und außerhalb der EU.
Es handelt sich um Länder, deren Körperschaftssteuersatz im Durchschnitt weniger als 25 % beträgt. Auslandsgesellschaften in Nicht-Niedrigsteuerländern sind aus Sicht der Finanzbehörden unproblematisch.
Es geht um Niedrigsteuerstaaten in der Europäischen Union: Malta und Irland
Wir weisen auf mögliche Steuernachteile im Wohnsitzstaat hin, sofern die Auslandsgesellschaft nicht richtig konzipiert worden sind, trotz bestehender EU-Niederlassungsfreiheit. Von der Begründung einer Auslandsgesellschaft in Zypern nehmen wir Abstand. Die Reputation ist kritisch und wir bewerten Zypern als systemisch unsicher.
Mit Blick auf den moderaten Aufwand zur Nutzung unserer Geschäftsadressen auf 5 Kontinenten, sprechen wir seriöse Unternehmer und Unternehmerinnen auf dem Weg zur globalen Unternehmerschaft an. Wir schaffen damit Klarheit durch Positionierung.
Wird eine Auslandsgesellschaft gegründet, wird jeder Unternehmer im Rahmen der Gestaltungsberatung von uns unaufgefordert auf die Erfordernis des
„Aufbaus von Substanz“ hingewiesen.
Bernd Ferber CEO der TEMPULSE CONSULTANCY GLOBAL stellt klar, dass viele Wettbewerber das Thema „Substanzaufbau“ im Kontext des internationalen Steuerrechtes völlig vernachlässigen.
In der nächsten Serie widmen wir uns den „Meldepflichten einer Auslandsgesellschaft.“
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