LAG Baden-Württemberg Urteil vom 10.12.2021: Fristlose Kündigung Maskenverweigerin in Pflege
Das LAG Baden-Württemberg Urteil vom 10.12.2021 - 12 Sa 46/21 zur außerordentlichen Kündigung einer PSA / Maskenverweigerin in der Pflege entschieden:
Leitsätze
1. Wird die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber angekündigt, kann die Mitarbeitervertretung das Mitberatungsverfahren (§ 45 Abs. 1 i.V. mit § 46 b) MVG-Baden) auch von sich aus einleiten.
2. Trägt eine Pflegefachkraft im Altenheim während der Coronapandemie weisungswidrig ihre persönliche Schutzausrüstung nicht oder nicht vollständig, kann dieses Verhalten auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen.