Lege das Fundament für dein Start-Up
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Lege das Fundament für dein Start-Up

Wer Risiken absichert, kann seine unternehmerische Zukunft selbstbestimmt gestalten.

Das muss ich wissen

Wie ist die Vorsorge in der Schweiz geregelt?

Das Vorsorgesystem zählt zu den tragenden Elementen der Schweiz. Es basiert auf einem Drei-Säulen-Konzept:


Was wird von der staatlichen Vorsorge (1. Säule) abgedeckt?

Die 1. Säule des Drei-Säulen-Konzepts ist die staatliche Vorsorge. Sie ist obligatorisch und sichert sowohl Ihren Existenzbedarf im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit als auch den Ihrer Angehörigen im Todesfall. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich zu je 50% die monatlichen Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV. Die Beiträge an die Familienausgleichskasse werden zu 100% vom Arbeitgeber übernommen. Die konkreten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlenden Lohnbeiträge finden Sie auf www.bsv.admin.ch.


Was wird in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgedeckt?

Die 2. Säule, auch berufliche Vorsorge genannt sichert den gewohnten Lebensstandard und soll zusammen mit der 1. Säule bis zu 75% des letzten Lohnes absichern. In der Realität sprechen wir aber eher von 40 - 60%.

In der Vorsorge nach BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) teilen sich analog zur 1. Säule auch hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge (der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50%). Die Beiträge an die Pensionskasse sind ab einem Jahreslohn von CHF 22 050 (Stand 2023) obligatorisch.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) schützt Ihre Mitarbeitenden vor Unfällen, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmenden gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten zu versichern.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist hingegen nicht obligatorisch, jedoch sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden den Lohn für eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit weiterzuzahlen. Eine solche Versicherung schützt Sie als Arbeitgeber somit vor den hohen Kosten bei längeren Krankheitsfällen Ihrer Mitarbeitenden.


Was beinhaltet die private Vorsorge(3. Säule)?

Die 3. Säule ist der freiwillige Teil des Drei-Säulen-Konzepts, sie dient der zusätzlichen individuellen Absicherung sowie der Schliessung eventueller Einkommenslücken, die durch die ersten beiden Säulen nicht abgedeckt werden. Die gebundene Vorsorge im Rahmen der Säule 3a wird vom Bund und den Kantonen mit Steuervergünstigungen gefördert. Selbstständige und Angestellte können zudem auf ihre Bedürfnisse abgestimmt die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod absichern.


An was muss ich nebst der Vorsorge sonst noch denken?

Diese Versicherungen werden Gründern dringend empfohlen:

  • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Je nach Zivilstand: Todesfallversicherung 
  • Sind Büro oder Lager vorhanden: Absicherung des Inventars und der Waren
  • Umsatzausfallversicherung


Welche Versicherungen sind für Gründer obligatorisch?

Erste Säule: obligatorisch.

Die erste Säule (AHV) ist für Selbständige, für Inhaber einer AG oder GmbH sowie für Mitarbeitende obligatorisch. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist für alle obligatorisch, ausser für Selbständige. Für sie ist keine Absicherung möglich.

Zweite Säule: in den meisten Fällen obligatorisch.

Bei der zweiten Säule kommt die Absicherung stark auf die Unternehmensform an:

Selbständige (Einzelfirmen):

  • Pensionskasse (BVG): freiwillig.
  • Unfallversicherung (UVG): freiwillig.
  • Krankentaggeld (GAV): freiwillig.

Inhaber einer AG oder GmbH und Mitarbeitende:

  • Pensionskasse: obligatorisch, sofern der Jahreslohn eine Summe von 21 330 Franken übersteigt.
  • Unfallversicherung: obligatorisch, sobald Lohn ausgezahlt wird.
  • Krankentaggeld (GAV): freiwillig.

Bei der beruflichen Vorsorge (BVG) haben Gründer zudem die Wahl zwischen drei Vorsorgemodellen:

Vollversicherung:

Bei der Vollversicherung, die nur von wenigen Versicherungen (z. B. Swiss Life) angeboten wird, steht die Sicherheit im Zentrum. Unternehmen profitieren von einer hundertprozentigen Kapital- und Zinsgarantie auf sämtlichen Vorsorgekapitalien.

Teilautonome Lösung oder autonome Lösung:

Bei einer teilautonomen bzw. autonomen Vorsorgelösung besteht die Chance auf langfristig höhere Renditen. Da sich die Altersguthaben entsprechend dem Kapitalmarkt entwickeln, sind aber auch die Risiken höher.

Schliessen Sie die empfohlenen und obligatorischen Versicherungen ab, steht Ihrem Traum vom eigenen Unternehmen und einer selbstbestimmten finanziellen Zukunft nichts mehr im Wege.


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