LSG Baden-Württemberg zum Unterschied zwischen Impfschaden und üblicher Nebenwirkung

Impfungen, die zu Gesundheitsschäden führen, können Entschädigungsansprüche auslösen. Zu den Voraussetzungen eines solchen Impfschadens und zur Frage, wann nur eine typische Nebenwirkung vorliegt, die hinzunehmen ist, hat sich das LSG Baden-Württemberg aktuell geäußert. << weiterlesen >>

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