VG Berlin 18.02.2022: Eine Johnson Impfung genügt für vollständigen Impfschutz

Das VG Berlin, Beschl. v. 18.02.2022 - VG 14 L 15/22, hat entschieden, dass eine einmalige Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson für einen vollständigen Impfschutz genügt. Der Ausschluss durch das Paul-Ehrlich-Institut vom vollständigen Impfstatus - unangekündigt verkündet auf der Homepage Mitte 01-2022 - ist voraussichtlich rechtswidrig. Nach dem VG Berlin entscheidet über die Verordnungsermächtigung nicht etwa das Paul-Ehrlich-Institut oder das Robert-Koch-Institut über den Immunisierungsstatus, sondern die Bundesregierung. Eine Übertragung dieser Entscheidung überschreitet die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung (ebenso: VG Osnabrück, Beschl. v. 04.02.2022 - 3 B 4/22 zur Verkürzung des Genesungsstatus auf 3 Monate; auch das BVerfG, Beschl. v. 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 hatte in § 20a IfSG Eilentscheidung Bedenken geäußert).

Die Gerichte verschaffen damit der Wesentlichkeitstheorie und dem Grundsatz vom Vorrang & Vorbehalt des Gesetzes Wirkung. Der Rechtsstaat funktioniert dank unabhängiger, kompetenter Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit auch in Pandemie gegen exekutive Exzesse und verhindert eine Corona Bananenrepublik.

Die MPK hat am 16.02.2022 reagiert und in Ziffer 8 den Rückzug angetreten: "Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung derCOVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI)."

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