MEHRWERTSTEUERSENKUNG AB 1. JULI. WIR SCHLAGEN NOCH SATTE 10% DRAUF.
Wir geben die Mehrwertsteuersenkung 1:1 an Sie weiter. Und nicht nur das. Wir schlagen noch einen satten Rabatt von 10% auf unser Nettohonorar oben drauf.
WARUM TUN WIR DAS?
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass auch Vermieter, Eigentümergemeinschaften sowie Unternehmen der Immobilien- und Baubranche unter den Folgen der Coronakrise zu leiden haben. Oftmals werden Zahlungen einfach mit dem Hinweis auf die Coronakrise verweigert, weil Schuldner fälschlicherweise einfach meinen, nicht mehr zahlen zu müssen. So geht dies natürlich nicht. Wir haben die Zeit bislang ganz gut überstanden und wollen unseren langjährigen bzw. ggf. auch neuen Mandanten mit dieser Rabattaktion ein wenig helfen.
FÜR WELCHE FÄLLE GILT DER RABAT?
- außergerichtliche bzw. gerichtliche Beitreibung von Mieten und Betriebskostennachzahlungen
- außergerichtliche bzw. gerichtliche Beitreibung von Hausgeldern, Nachzahlungen auf Jahresanrechnungen und Sonderumlagen
- sonstige außergerichtliche bzw. gerichtliche Beitreibungsmaßnahmen – etwa die Beitreibung offener Rechnungen
ZU WELCHEN BEDINGUNGEN?
- Der Rabatt muss vor der Mandatsaufnahme vereinbart werden (einen allgemeinen Rabattanspruch gibt es nicht).
- Der Rabatt in Höhe von 10 % gilt einmal für die als erstes anfallende Gebühr (entweder für die außergerichtliche Geschäftsgebühr oder die gerichtliche Verfahrensgebühr).
- Der Rabatt gilt nur für den Mandanten. Ersetzt der Gegner dem Mandanten die vollen Anwaltskosten, so gilt insoweit der Rabatt nicht.
- Die Aktion ist zunächst befristet bis einschließlich 30.08.2020.
Sprechen Sie uns einfach ganz unkompliziert an!
Rechtsanwalt Stephan Scharlach
www.immobilienrecht-inkasso.de
info@immoblienrecht-inkasso.de
Tel.: 0361 5414974
Fax: 0361 5414975