URTEIL DER WOCHE 17/2019
EuGH: Mindest- u. Höchstsätze der HOAI unwirksam!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4.7.2019 (Az.: C-377/17) die deutschen Regelungen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Bezug auf Mindest- und Höchstsätze für Planerhonorare für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt.
ANMERKUNG: Eine unter dem Strich gute Entscheidung, welche insbesondere die Vertragsfreiheit der Parteien stärkt und eine bislang weit verbreitete Praxis sofort beendet, bei der Architekten - insbesondere bei Streitigkeiten mit dem Bauherren - sich plötzlich nicht mehr an die ursprünglich vereinbarten und für ihre Beauftragung maßgeblichen Honorarsätze gebunden fühlen und nachträglich (bislang leider ganz legal) die oft weit höheren Mindestsätze verlangten.
Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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