Nacherbeneinsetzung in Theorie und Praxis
Während die Mehrheit der Kinder nach wie vor bei ihren Eltern aufwächst, hat sich der Anteil der Einpersonenhaushalte, der Paare ohne Kinder und der Einelternhaushalte in den letzten 50 Jahren vervielfacht. Dazu kommt, dass rund 30% aller Kinder in nicht-traditionellen Familien leben.
Unser Erbrecht orientiert sich hingegen weitgehend am traditionellen Familienmodell und wird diesen vielfältigen Lebensformen nicht immer gerecht. Auch nach der Revision des Erbrechts möchten viele Patchwork-Familien ihren Nachlass anders regeln, als es das Güter- und Erbrecht vorsieht.
Die Einsetzung von Nacherben kann ein Weg sein, um die Nachlassregelung den tatsächlichen Verhältnissen und Wünschen anzugleichen. Sie eignet sich nicht nur für Patchwork-Konstellationen, sondern ermöglicht auch in vielen anderen Situationen flexible Lösungen.
Mit Nacherbeneinsetzung wendet ein Erblasser seine Erbschaft zunächst einer bestimmten Person als Vorerbe zu. Gleichzeitig stellt er sicher, dass die Erbschaft nach dem Tod des Vorerben nicht dessen Erben zufällt, sondern den Nacherben, die er eingesetzt hat.