Neue Beteiligte beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Der Staat fördert und fordert das Einrichten weiterer Ladestationen. Deshalb bauen immer mehr Beteiligte Ladesäulen, von denen einige auch öffentlich zur Verfügung stehen. Die Telekom bietet eine modulare Gesamtlösung mit flexiblen Nutzerrollen an.
E-Mobilität führt zu Klimazielen
Die Klimaziele sind gesteckt: Laut Umweltbundesamt müssen sich die bundesweiten Emissionen im Bereich Verkehr bis 2030 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern – von 164 auf mindestens 98, besser bis auf 95 Millionen Tonnen CO2. Jetzt muss es darum gehen, diese Ziele auch umzusetzen. Elektroautos stoßen während der Fahrt keine Emissionen aus. Laut einer aktuellen Studie der Universität der Bundeswehr München ist das Einsparpotential an CO2-Emissionen auch dann noch enorm hoch, wenn der gesamte Lebenszyklus eines E-Autos von der Produktion über die Nutzung bis zur Verschrottung in Betracht gezogen wird. Und das, obwohl die Treibhausgas-Bilanz der Produktion batterieelektrischer PKW im Vergleich am höchsten liegt. Fazit der Untersuchung: Bei der Verwendung von Ökostrom könnten Plug-in-Hybrid- und vollelektrische Fahrzeuge die Gesamtemissionen im Vergleich zu Verbrennern um 73 respektive 89 Prozent reduzieren. Das sind erfreuliche Nachrichten.
Förderungen und Forderungen
Ein weiterer Lichtblick: Im Juli 2021 wurde das eigentlich für 2020 anvisierte Ziel von einer Million zugelassenen E-Fahrzeugen in Deutschland erreicht. Das nächste Etappenziel der Bundesregierung: eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte bis 2030. Der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur wird staatlich gefördert – der Masterplan Ladesäuleninfrastruktur sieht die Förderung öffentlicher sowie gemeinsam genutzter privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur bis 2025 vor.
Um eine Zukunft mit Elektroautos voranzubringen, müssen aber auch Maßnahmen erfolgen: Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) besagt, dass bei Errichtung oder Renovierung von Gebäuden, die nicht zum Wohnen dienen und auf mehr als sechs Parkplätze zurückgreifen können, mindestens ein elektrischer Ladepunkt entstehen muss. Zusätzlich müssen nach einem vorgegebenen Schlüssel weitere Parkplätze mit Leerrohren für den Ausbau vorbereitet werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss zudem auch bei bestehenden Gebäuden, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden und über mehr als 20 Parkplätze verfügen, mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Infrastrukturausbau mit vielen Beteiligten
Die gesetzlichen Anforderungen betreffen viele – von Unternehmen und Händler*innen über Tankstellen und Hausverwaltungen bis zu Schulen und Krankenhäusern. Überall, wo Autos abgestellt werden, entstehen auch Ladesäulen. Befinden sie sich im teilöffentlichen Bereich, sind also nicht durch eine Zugangskontrolle abgegrenzt, ergibt sich automatisch eine Marktrolle für jene, auf deren Stellflächen die Ladesäulen stehen. Und das kann sich lohnen: Ladende Besucher*innen und Kund*innen bedeuten schließlich zusätzliche Einnahmen. Die Betreibenden der öffentlichen Ladestationen verdienen am Weiterverkauf der Energie und erhöhen zusätzlich die Attraktivität ihres Standorts – was sich insbesondere für Handel und Gastronomie lohnt. Viele entscheiden sich deshalb dafür, nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Minimalanzahl an Ladepunkten zu installieren.
Doch wie können Ladevorgänge bezahlt werden? Wie kann zwischen Externen, Privatautos von Mitarbeitenden und Geschäftswagen unterschieden werden? Das fragen sich nicht nur große Unternehmen oder Supermarktketten, sondern auch der Einzelhandel, die Hotellerie und soziale Einrichtungen.
Abrechnung nach Nutzungsprofil unterscheiden
Grundsätzlich sind alle, die eine öffentlich zugängliche Ladesäule betreiben, gesetzlich dazu verpflichtet, eine anonyme Bezahlmöglichkeit anzubieten – das sogenannte Ad-Hoc Payment. Das funktioniert in der Regel über einen QR-Code in Verbindung mit einer App, in der die Ladenden den Strom über einen Zahlungsdienstleister per Kreditkarte bezahlen können. Weil dieser Serviceanbieter jedoch mitverdient, ist diese Option weniger lukrativ – sowohl für Betreibende der E-Ladesäulen als auch für die Ladenden. Zudem bleibt das Problem der Abrechnung verschiedener Nutzerrollen.
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Die Lösung: Ladekarten, die Profile von Nutzer*innen unterscheiden können. Das Backend, die Steuerungs- und Verwaltungssoftware der Säule, kann so unterscheiden, wann der Abrechnungsmodus für Geschäftswagen und wann der für Privatautos von Mitarbeitenden gefragt ist. Und die Externen? Natürlich können E-Auto-Fahrende nicht für jeden Parkplatz eine eigene Ladekarte bereithalten. Hier ist es sinnvoll, mit sogenannten Roaming-Plattformen zusammenzuarbeiten, die als Broker fungieren und Karten anbieten, die an zahlreichen Ladeeinrichtungen einsetzbar sind.
E-Ladeinfrastruktur als Rundum-Sorglos-Paket
Müssen sich alle, die gesetzlich zum Aufbau von E-Ladestationen verpflichtet sind, mit all den technischen Details beschäftigen? Einerseits durchaus, aber sie können auch mit einem starken Partner zusammenarbeiten, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt. Auch die Telekom bietet ein umfassendes Paket für E-Ladeinfrastruktur. Von Beratung und Installation über einzigartige und flexible Backendlösung bis zu Wartung und Support bietet die Telekom alles aus einer Hand. Die Art der Ladeinfrastruktur ist ebenso wie die Stromquelle und die verwendete Hardware frei wählbar. Auf Wunsch lassen sich auch bestehende Ladestationen umrüsten, um von den vielen Vorzügen der Telekom-Lösung zu profitieren.
Starkes Backend für mehr Mobilität
Neben verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten bietet das Backend ein dynamisches Lastmanagement. Die Ladevorgänge passen sich an die aktuell vorhandene Gesamtanschlussleistung an, sodass der Netzanschluss jederzeit optimal genutzt wird. Benötigen Sie nachts beispielsweise kaum Strom, so erhöht sich die verfügbare Ladeleistung automatisch. Wird der Strom aus einer eigenen Fotovoltaikanlage gespeist, kann sich die Ladeleistung an sonnigen Tagen entsprechend erhöhen.
Was Sie bislang nur mit dem Backend der Telekom bekommen, ist die Funktion Nutzerorientiertes Laden, die es ermöglicht, einzelne Nutzer*innen zu priorisieren. So können Sie etwa sicherstellen, dass bei knappen Kapazitäten die Ladevorgänge Ihrer Geschäftsflotte bevorzugt werden.
Evangelische Kirche setzt auf E-Mobilität
Die 2004 in Form einer GmbH gegründete Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD) dient als ökumenische Einkaufsplattform. Zu den Gesellschaftenden zählen neben der Evangelischen Kirche in Deutschland auch das Diakonische Werk der EKD, der Verband der Diözesen Deutschlands, der Deutsche Caritasverband und die Deutsche Ordensobernkonferenz. Die WGKD hat den Auftrag, das große Einkaufspotential der zahlreichen Einrichtungen aus allen kirchlichen Bereichen zu bündeln und Rahmenverträge mit Hersteller*innen und Firmen im Produkt- und Dienstleistungsbereich abzuschließen. Für den Aufbau von E-Ladeinfrastruktur hat die WGKD sich für die Telekom als Anbieterin mit ganzheitlichem Portfolio entschieden. Mit dem modularen Angebot können die verschiedenen Anforderungen der einzelnen Mitglieder der WGKD bestens bedient werden. Dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur kirchlicher Einrichtungen und Verbände steht also nichts mehr im Wege.
Mehr zur Förderung von E-Ladeinfrastruktur:
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