Neues niederländisches Arbeitsrecht ab Januar 2020
Gesetz "Arbeitsmarkt im Gleichgewicht"

Neues niederländisches Arbeitsrecht ab Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 werden sich in den Niederlanden eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Regelungen ändern. Dies betrifft insbesondere das Kündigungsrecht, die Regelungen zur Abfindung und die Kettenbefristung. Der Gesetzgeber stellt seine Reform der Reform 2015 unter den Titel 'Arbeitsmarkt im Gleichgewicht'.

Hier das Wichtigste in Kurzform:

  • Ab 202 haben Arbeitnehmer auch bei kurzer Beschäftigungszeit ein gesetzliches Recht auf eine Abfindung.
  • Die Berechnung der Abfindung ändert sich. Ab dem 01.01.2020 beträgt die Abfindung ein Drittel des durchschnittlichen Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Kürzere Beschäftigungsperioden werden anteilig berücksichtigt.
  • Die Übergangsregelung zur Abfindungsberechnung bei älteren Arbeitnehmern fällt weg. Nach heutigem Recht haben ältere Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen einen Abfindungsanspruch von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nach dem 50. Lebensjahr.
  • Ab dem 01.01.2020 wird es wieder möglich, Kettenbefristungen mit drei hintereinandergeschalteten Jahresverträgen einzugehen. Die Änderung ermöglicht, dass man in einem Zeitraum von maximal drei Jahren maximal drei Befristungen hintereinanderschalten kann. Unterbricht man die Vertragskette mit drei Monaten, kann man aufs Neue drei Befristungen vereinbaren.
  • Ein neuer Kündigungsgrund wird eingeführt, der sogenannten Kumulationsgrund. Dieser gestattet die Kombination verschiedener Kündigungsgründe, die einzeln nicht schwerwiegend genug sind, um eine Kündigung tragen zu können. Bisher war es so, dass ein Arbeitgeber seine Kündigung nur auf einen der im Gesetz abschließend  aufgezählten Kündigungsgründe stützen konnte.
  • Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund des Kumulationsgrundes, also wegen einer Kombination verschiedener Kündigungsgründe beendet, kann ein Arbeitsrichter neben der gesetzlichen Abfindung noch eine weitere finanzielle Kompensation zusprechen von maximal der Hälfte der gesetzlichen Abfindung zusprechen. 
  • Außerdem gibt es neue Regelungen im Falle der Kündigung von Langzeitkranken. Für befristete Arbeitsverhältnisse wird eine erhöhte Prämie zur Arbeitslosigkeitsversicherung eingeführt. Auch die Regelungen zum Abrufvertrag und zum Payrolling werden geändert.


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Stephanie Wloch

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4 Jahre

Das sind ja wirklich einschneidende Neuerungen. Vielen Dank für diesen wirklich wertvollen Artikel. Ich habe ihn auf meiner Facebookseite geteilt. 

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