Neues System für Arbeitsgenehmigungen in China seit dem 1. April 2017

Sie wissen das vielleicht noch nicht? Mit Wirkung zum 01. April 2018 wurde das Konzept der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen in China komplett verändert .

Das neue System hat das Ziel, die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte besser zu steuern, Spitzenkräfte anwerben und den Zuzug geringer Qualifizierter begrenzen.

Mit Hilfe eines Punktesystems, bei welchem es um Berufserfahrung, Alter, Bildungsgrad und weitere Merkmale geht, werden ausländische Arbeitnehmer (1) in drei Kategorien eingeteilt: Spitzenkräfte (Kategorie A), Fachkräfte (Kategorie B) und andere Arbeitskräfte (Kategorie C).

Kategorie A beginnt bei 85 Punkten, für Kategorie B braucht man mindestens 60 Punkte. Praktikanten oder kurzzeitige Arbeitsaufenthalte (max. 90 Tage) fallen in Kategorie C. Grundvoraussetzung in allen Kategorien sind zusätzlich z.B. keine einschlägigen Vorstrafen zu haben und das Bestehen einer medizinischen Untersuchung.

 Der ‚normale Expatriate‘ fällt üblicherweise in Kategorie B (Fachkräfte, mind. 60 Punkte). Grundsätzlich erforderlich sind hier ein Bachelor- oder ein höherer Abschluss, mindestens zwei Jahre relevante Arbeitserfahrung, auf mittlerer oder höherer Führungsebene in einem international tätigen Unternehmen angesiedelt und ein Gehalt, welches wenigstens das Vierfache des lokalen Durchschnittsgehalts beträgt.

 Das neue Verfahren ist insgesamt zwar transparenter, aber -leider! - auch aufwändiger geworden. Dies auch, da Kopien von Zeugnissen nun nicht mehr ausreichen, sondern alles beglaubigt sein muß.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern nach China und auch in andere Länder weltweit. Die Expatriates und die Unternehmen, die durch uns bei der Auslandsentsendung betreut wurden, sind alle sehr zufrieden!

Falls wir Sie bei Expatriation-Themen oder bei weltweiten Themen zu Vergütung, Mitarbeiterentwicklung oder Personalauswahl unterstützen können, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme (Thomas Batsching/ +49 171 752 4871/ batsching@hrworks-personalwerk.de).

(1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Sprachform genutzt, die gleichermaßen für die weibliche und männliche Schreibweise steht.



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