Neues zu CumEx

Neues zu CumEx

Entscheidung des FG Hessen nährt Zweifel an der Konstruktion der herrschenden Meinung

Das FG Hessen als das für den Börsenplatz Frankfurt zuständige Finanzgericht hat in der Vergangenheit bereits durch einige Entscheidungen zu sog. Cum/Ex-Geschäften die Entwicklung der Rechtsprechung maßgeblich beeinflusst. In dem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 26.7.2023 beschäftigt sich das Gericht eingehend mit Aktienerwerben, die über die Börse unter Zwischenschaltung eines zentralen Kontrahenten getätigt wurden. Die Entscheidung ist bemerkenswert, da sie sehr deutlich die logischen Brüche in der Argumentation des Gerichts und damit die Unzulänglichen der Konstruktion erkennen lässt, auf die sich die herrschende Meinung bislang stützt.

Mehr dazu lesen Sie von unserem Partner Martin Wulf und Dr. Jonas Joosten auf unserer Webseite unter: Neues zu CumEx | Streck Mack Schwedhelm (steueranwalt.de)

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Weitere Artikel von Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB

Ebenfalls angesehen

Themen ansehen