OLG Düsseldorf verkündet Beschluss zu Netzrenditen
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OLG Düsseldorf verkündet Beschluss zu Netzrenditen

Nun ist es raus, aber eigentlich auch nicht: Das OLG Düsseldorf hat heute verkündet, dass die von der Bundesnetzagentur für die 3. Regulierungsperiode ermittelten EK-Zinssätze zu niedrig festgelegt und  nicht angemessen sind. Dies bedeutet, dass die BNetzA die Zinssätze neu festlegen muss. Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2018 stellte der Gutachter Martin Jonas fest, die Eigenkapitalzinssätze seien grenzwertig niedrig, eine angemessene Rendite läge bei rd. 6,3%. Dem gegenüber hatte die BNetzA 5,64% nach Steuern festgesetzt. Konkret wurde die Marktrisikoprämie als um 0,62% zu niedrig durch Jonas benannt.

Das lange erwartete Urteil gibt also erst einmal die Marschrichtung vor: Neuberechnung seitens BNetzA. Was die Behörde nun aus den Bestandteilen Basiszins, Beta-Faktor und Marktrisikoprämie am Ende des Tages macht, muss leider abgewartet werden. Ein Goldregen wird das Ergebnis wohl nicht sein…

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