Risikomanagement und Nachhaltigkeit
Für den Investitionserfolg sind Komplexität und Bedeutung des Risikomanagements deutlich gestiegen. Wenn es um Finanzanlagen geht, kommt zunehmend der Begriff Nachhaltigkeit mit ins Spiel. Im Bereich von Risikomanagement und Nachhaltigkeit wird derzeit seitens der EU mittels des Aktionsplanes „Sustainable Finance“ geprüft, wie Nachhaltigkeitsüberlegungen in den finanzpolitischen Rahmen integriert werden können, um Investitionen für ein nachhaltiges Wachstum zu mobilisieren.
Nachhaltige Investments umfassen in einer neuen Verordnung die Bereiche Umwelt (E), Soziales (S) sowie Governance (G). Es ist abzusehen, dass dies Investoren und Vermögensverwaltern zukünftig viel Zeit kosten wird.
Anforderungen
Am 7. März 2019 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf die Offenlegungsverordnung, die sämtliche Anbieter am Finanzmarkt betrifft. Hierdurch sollen Informationslücken im Hinblick auf Fragen der Nachhaltigkeit verringert werden.
Gemäß dieser Verordnung haben alle Fonds künftig die Pflicht zu informieren, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Anlageprozess berücksichtigen – auch dann, wenn keine nachhaltigen Strategien verfolgt werden.
Diese neuen Offenlegungspflichten werden die bestehenden aufsichtsrechtlichen Meldepflichten von OGAW und AIFMD ergänzen. Der EU-Aktionsplan wird Änderungen durch delegierte Rechtsakte an der Richtlinie MiFID II und der Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsunternehmen („IDD“) erfordern.
Aufgrund der Offenlegungsverordnung müssen Fonds in Ergänzung zur Bereitstellung zusätzlicher Berichterstattungen gemäß neu zu definierender Standards voraussichtlich ihre Website, den Verkaufsprospekt und den Jahresbericht anpassen. Darüber hinaus muss auch eine Weisung zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf ESG-Kriterien erarbeitet werden.
OGAW und AIFMD
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) berät derzeit über die Integration von Nachhaltigkeitsrisken und -faktoren in die OGAW Richtlinie und AIFMD. Die hiervon betroffenen Fondsmanager, einschließlich Versicherungs- und Pensionsfonds, müssen gemäß diesem Papier den Punkten Nachhaltigkeitskriterien, Offenlegung von ESG-Risiken und Methoden zur Messung der ESG-Auswirkungen Rechnung tragen.
Um eine entsprechende Vergleichbarkeit zu schaffen, wird eine schrittweise Erarbeitung eines Klassifizierungssystems angestrebt. Auf Basis dessen werden weitere Gesetzesinitiativen entwickelt. Der EU-Taxonomie kommt also weitreichende Bedeutung für die Finanzbranche zu. Im Dezember sollten seitens der EU-Kommission die nächsten Schritte umgesetzt werden.
Eine nachhaltige Partnerschaft
Um sich für die kommenden Änderungen zu rüsten, wird es unumgänglich sein, Fixkosten zu vermeiden und möglichst unter Berücksichtigung variable Kosten agieren zu können.
Bei Fonds wird die Verwaltungsgesellschaft/ KVG die zentrale Einheit bei der Erfüllung der entsprechenden zuvor beschriebenen Vorgaben werden. Dies kann sich auf das gesamte Spektrum, von Beratung hinsichtlich der Strukturen bis zur Unterstützung im Tagesgeschäft, erstrecken. Die Expertise der Verwaltungsgesellschaft/ KVG kann somit einen signifikanten Mehrwert darstellen.