SCHWEIZ - Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des BehiG
Bern, 23.12.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 die Botschaft zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Mit der Revision sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft sichergestellt werden. Sie sieht auch die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen vor.
Das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen ist für die Gewährleistung der Grundrechte und die volle Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfs, zu Bildung, Freizeit und Kultur sowie zu digitalen Dienstleistungen sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung. Die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) schlägt wichtige Änderungen vor, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Zugang zu Dienstleistungen und Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen.
Die Revision soll den Geltungsbereich des bestehenden Gesetzes erweitern. Heute sind Menschen mit Behinderungen nur bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen und in Arbeitsverhältnissen nach dem Bundespersonalgesetz vor Benachteiligungen geschützt. Mit dieser Revision, welche die Ergebnisse der Vernehmlassung und bestimmte Anliegen der «Inklusions-Initiative» berücksichtigt, sollen Benachteiligungen neu im Rahmen aller öffentlich- und privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse beseitigt werden. Dies gilt unter anderem bei der Stellenbesetzung, den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, der Entlöhnung und der Aus- und Weiterbildung. Auch der Zugang zu Dienstleistungen, die von Privaten erbracht werden, soll erleichtert werden. Arbeitgeber und Dienstleister sollen verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verringern, beispielsweise durch die Einführung flexiblerer Arbeitszeiten oder einen besseren Zugang zu Online-Diensten.
Anerkennung und Förderung der schweizerischen Gebärdensprachen
Im Rahmen dieser Revision schlägt der Bundesrat dem Parlament auch die rechtliche Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen (Deutschschweizer, Französische und Italienische Gebärdensprache) vor. Bund und Kantone sollen den Auftrag erhalten, die Verwendung der Gebärdensprachen im Alltag mit geeigneten Maßnahmen zu fördern. Ebenfalls sollen die bestehenden Gefäße des Bundes zur Förderung der Gebärdensprachen und ihrer kulturellen Ausdrucksformen sichtbarer werden. Zudem hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende 2025 zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der gehörlosen Menschen einen Aktionsplan zu erarbeiten. Mit dem Vorschlag, die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung gehörloser und hörbehinderten Personen im BehiG statt in einem eigenen Gesetz zu regeln, lässt sich eine kohärente Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts gewährleisten.
Antwort auf die «Inklusions-Initiative»
Mit der Revision des BehiG verstärkt der Bundesrat sein Engagement für eine inklusive, für alle Menschen zugängliche Gesellschaft. Im März 2023 hatte er seine Behindertenpolitik 2023–2026 mit Maßnahmen zur konkreten Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Möglichkeiten zur vollen und selbstbestimmten Teilhabe am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben vorgelegt. Mit der Vorlage werden auch einige Empfehlungen des Ausschusses des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) umgesetzt, unter anderem indem der Schutz vor Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen verstärkt wird. Die Revision ergänzt zudem den indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative», dessen Eckewerte der Bundesrat heute ebenfalls beschlossen hat (siehe Medienmitteilung «Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative»). Während der indirekte Gegenvorschlag Ziele und Grundsätze für die Inklusion festlegt, geht die Teilrevision des BehiG weiter; sie erweitert den Schutz vor Benachteiligungen und verbessert die sozialen Rahmenbedingungen.
Quelle und Adresse für Rückfragen
Andreas Rieder, Leiter Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Tel. 079 475 60 49,