Standortattraktivität - quo vadis?

Standortattraktivität - quo vadis?

„Ich warne davor, und ich habe meine liebe Mühe, um das überall deutlich zu machen“, äusserte sich Bundesrat Johann Schneider-Ammann zur drohenden Deindustrialisierung. Im Kontext der dringlichen Debatte zur Frankenstärke im Nationalrat, betonte Schneider-Amman, die Notwendigkeit der Schweizer Standortattraktivität, um den Wegzug von Unternehmen zu verhindern. Dafür brauche es Rechtssicherheit und Kostenentlastung. Worte, denen jeder Unternehmer und jedes Unternehmen sofort beipflichten kann. Doch wie sieht der Realcheck aus, wie gut ist die Standortattraktivität wirklich? Exemplarisch möchte ich dazu drei kurze Beispiele ausführen, die zeigen, dass sich die Schweiz international immer mehr ins Abseits manövriert.

Mit der Unternehmenssteuerreform III ist vorgesehen, Spezialregime wie Handelsgesellschaften und Gemischte Gesellschaften gemäss Aufforderung der EU abzuschaffen. Für die Schweizer Standortattraktivität wäre dies ein harter Schlag: Denn 47% der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes kommen von Unternehmen mit Spezialregimes. Mit der Abschaffung dieser steuertechnischen Vehikel, würde sich die Schweiz keinen Gefallen erweisen. Denn für viele der angesiedelten internationalen Unternehmen ist die steuerrechtliche Behandlung ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Firmensitzes in unserem Land. Die geplante Abschaffung der Spezialregimes für Handelsgesellschaften wäre kein kluges Vorgehen, weder in Bezug auf der von Bundesrat Schneider-Ammann beschworenen Rechtssicherheit, noch steuerertragsmässig.

Ein weiteres Negativbeispiel liefert die geplante Gesetzesvorlage FIDLEG/FINIG, die ebenfalls der neuerlichen Sehnsucht vieler Behörden zur Harmonisierung mit EU-Recht entspringt. So plant der Bundesrat den Schweizer Finanzmarkt neu zu strukturieren und möchte alle Finanzdienstleister unabhängig ihrer Grösse einer rigiden Aufsicht und umfassenden Organisationsauflagen unterstellen. Kostenmässig würde dies speziell für kleine Unabhängige Vermögensvertreter genau das Gegenteil von Schneider-Ammann‘s Forderung bewirken. Falls der Bundesrat tatsächlich die administrative Belastung der Firmen und insbesondere der KMU reduzieren will, so wäre die freiwillige Übernahme der EU-Regeln MiFID I/II (Markets in Financial Instruments Directive) eine viel bessere und günstigere Alternative. So könnten Finanzdienstleister je nach Geschäftsmodel und Kundenstamm selbst entscheiden, ob sie EU-Recht übernehmen wollen oder nicht. Damit würden unnötige administrative Kosten wegfallen. Darüber hinaus würde die - für unsere Standortattraktivität - massgebende Flexibilität der kleineren Finanzdienstanbieter gewahrt, was die in- und ausländischen Kunden auf jeden Fall zu schätzen wissen und auch in Zukunft Ihr Geld in der Schweiz anlegen werden. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat seinen Regulierungs-Übereifer in Zukunft etwas zügelt.

Bezüglich der beschworenen Rechtssicherheit ist entscheidend, dass die Verwaltung nicht zum Selbstläufer wird. Kompetenzüberschreitungen und Anmassung legislativer Kompetenzen seitens der Behörden sind leider mittlerweile keine Seltenheit mehr, wie etwa Kreisschreiben der Steuerverwaltung zeigen. Es darf aber auf keinen Fall toleriert werden, dass die Verwaltung Steuergesetze immer mehr zu Lasten von Unternehmern interpretiert. Behörden, welche Steuergesetze und Verordnungen nach eigenem Ermessen umbiegen, sind uns bisher nur aus dem Ausland bekannt. Diese Praxis darf in der Schweiz keinesfalls Schule machen. Über viele Jahre war die Schweiz ein Hort für Rechtssicherheit, Rechtstaatlichkeit und Zuverlässigkeit. Daran sollten wir uns immer wieder orientieren.

Selbstbeschränkung, Zurückhaltung und Respekt gegenüber Unternehmen und Privatpersonen sind wichtige Grundsätze, woran sich auch Behörden zu halten haben, ganz im Sinne der von Schneider-Ammann geforderten Rechtssicherheit und Kostenentlastung. Gerade die Schweiz ist als Land ohne Rohstoffe auf intelligente Regulierungen angewiesen, um sich im harten internationalen Standort-Wettbewerb zu behaupten. In der kommenden Legislaturperiode muss dies allen National- und Ständeräten bewusst sein.

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Weitere Artikel von Wolfram Kuoni

Ebenfalls angesehen

Themen ansehen