Step by Step Und wir sind dabei, von Anfang an!
Sie wollen richtig cooles Arbeitsgwand mit Ihrem Logo drauf. Gerne, wird erledigt!
Was wir dafür von Ihnen brauchen und wie wir Sie auf dem Weg zum richtig coolen Arbeitsgwand unterstützen können, erfahren Sie jetzt - und noch genauer hier!
Die beste Vorbereitung schaffen wir gemeinsam durch folgende Fragen:
1) Für wen soll die Arbeitskleidung sein?
2) Welche Farben?
3) Bedarf erheben?
4) Welche Veredelungstechnik?
5) Die Druckdatei?
6) Kosten?
Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne eine Checkliste mit Profi-Tipps für die Abwicklung Ihres Arbeitsgwand-Projektes —> unter office@hofer-druck.at anfordern!
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Mit richtig cooler Arbeitskleidung Steuern sparen
Wer Kleidung für die Arbeit von seinem Arbeitgeber bereitgestellt bekommt, muss grundsätzlich dafür Steuern zahlen. Das zentrale Argument hierbei ist, dass der Arbeitnehmer ja weniger aus der eigenen Tasche berappen muss, weil er nicht selbst für seine Arbeitskleidung zu sorgen braucht, wenn der Arbeitgeber das tut.
Und ja, es gibt wirklich eine Steuerpflicht bei Arbeitskleidung!
Doch “Ruhig Blut”, einige Ausnahmen gibt es - genauere weitere Informationen dazu, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag auf unserer Homepage.
Doch bei einer dieser Ausnahmen kommen wir ins Spiel!
Denn KEINE Steuer wird fällig, wenn die Kleidungsstücke so gebrandet sind, dass eindeutig und unübersehbar ist, von welchem Unternehmen sie stammen: nämlich vom Arbeitgeber. Ein (abnehmbarer) Anstecker mit Logo des Arbeitgeber-Unternehmens reicht übrigens nicht aus! Besser ist, wenn Arbeitskleidung direkt mit markanten Logos bestickt oder bedruckt ist. Dann nämlich wird die Kleidung NICHT als geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis gewertet - und es muss keine Steuer dafür gezahlt werden.
Wir wissen, welche vielfältigen Vorteile richtig coole und gebrandete Arbeitskleidung hat. Dass auch eine Steuerersparnis dabei ist, freut uns. Denn wir lieben unseren Job.
Die österreichische Steuerwelt ist komplex, und dies ist nur ein allgemeiner Einblick ins Thema. Für Details und Ausnahmeregelungen fragen Sie bitte Ihren Steuerberater!