Verschärfung der Wegzugsbesteuerung – Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen
Am 24. März 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz bzw. ATADUmsG) beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin die bereits seit längerem diskutierte deutliche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung vor. Außerdem hält die Bundesregierung an dem Niedrigsteuersatz mit 25 % mit der Begründung fest, dass die Arbeiten auf OECD-Ebene über die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (BLOBE) noch nicht abgeschlossen seien.
Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Anpassung der Stundungsregelung bei der der Wegzugsbesteuerung
- Änderungen für die Hinzurechnungsbesteuerung (gesellschafterbezogene Betrachtung)
- Wertverknüpfung bei der Steuerverstrickung
Bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen nach § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) sieht der Gesetzentwurf Vereinheitlichungen bei den Stundungsregelungen sowie Änderungen bei der sog. Rückkehrerregelung vor.
Durch Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung wird insbesondere das Beherrschungskriterium angepasst. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, wird künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt. Außerdem findet bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr statt.
Insbesondere die Änderungen betreffend die Wegzugsbesteuerung sowie die Hinzurechnungsbesteuerung sollen erst ab dem 1. Januar 2022 gelten. Damit kann jetzt noch gehandelt werden.
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