BEPS – Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen
Durch BEPS allgemein ergeben sich neben den Steuerausfällen für nationale Steuerverwaltungen weitere Nachteile. So verringert sich die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die solche Steuergestaltungen nicht nutzen und deswegen eine höhere Steuerlast tragen. Dies betrifft rein national agierende Unternehmen, das sind in der Regel kleine und mittelständische Unternehmen. Zudem ist ganz grundsätzlich das Gebot der Steuergerechtigkeit betroffen, wenn einige wenige durch komplexe Konstruktionen ihre Steuerlast auf ein Minimum reduzieren und andere nach dem gesetzlichen Regelsteuersatz besteuert werden.
Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung von Aktion 13 des OECD-Aktionsplans konkret im ersten Schritt mehr Transparenz, steigendes Risiko für Fehlinterpretationen durch die Finanzverwaltungen aufgrund schematischer Datensammlung, steigende Compliancekosten, stärkere Sanktionierung. Ab 100 Millionen Euro Umsatzerlöse beginnt die Verpflichtung zur Erstellung eines Masterfiles, für Unternehmen mit konsolidierten Umsatzerlösen ab 750 Millionen Euro die Verpflichtung zur Abgabe eines Country-by-Country-Reportings.
Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen im Überblick
- Anpassungen zur Aufzeichnungspflicht für Verrechnungspreise mit einer zu erstellenden Stammdokumentation (Masterfile) und einer länderspezifischer unternehmensbezogener Dokumentation (Localfile)
- Verschärfung der Sanktionsregelungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
- Pflicht zur Erstellung und Mitteilung von länderbezogenen Berichten (sog. Country-by-Country-Reporting). Berichtet werden aggregierte Informationen aus sämtlichen nationalen Finanzverwaltungen, in denen multinationale Unternehmensgruppen tätig sind, in Bezug auf die weltweite Verteilung von Einkünften, Steuern, Mitarbeitern und anderen Indikatoren.
- Automatische Informationsweitergabe an EU-Mitgliedsstaaten bzw. die EU-Kommission über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen zu Verrechnungspreisen (sog. Tax Rulings) bei international verbundenen Unternehmen
- Ausdehnung des automatischen Informationsaustausches zu Finanzkonten auch auf neue Verträge der EU mit Drittstaaten
Erfahren Sie mehr zum Thema BEPS und sprechen Sie mich gerne persönlich an.