Versorgungsfreibetrag und private Rentenversicherung
Versorgungsfreibetrag und private Rentenversicherung
Werden private Rentenversicherungsansprüche erbschaftsteuerpflichtig erworben, kommt es zu keiner Kürzung des Versorgungsfreibetrags gemäß § 17 ErbStG. Eine Kürzung des Versorgungsfreibetrags hat nur zu erfolgen, wenn die Versorgungsbezüge von Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern nicht der ErbSt unterliegen (§ 17 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 ErbStG), dies sind insbesondere die kraft Gesetzes entstehenden Versorgungsansprüche sowie vergleichbare Versorgungsansprüche (R E 3.5 sowie R E 17 ErbStR 2011).