Vertragsrechtliche Begebenheiten während der Corona-Krise

Vertragsrechtliche Begebenheiten während der Corona-Krise

Um die Auswirkungen von COVID-19 auf Verträge bewerten zu können, muss dieses Phänomen zunächst qualifiziert werden. COVID-19 ist ein Phänomen, das als soziale Katastrophe bezeichnet werden kann.

Soziale Katastrophen werden als eine Änderung der Lehre allgemeiner Natur angesehen, die die gesamte Bevölkerung oder die Mehrheit der Bevölkerung betreffen kann und die soziale Existenz (Sozialexistenz) wie Krieg, Erdbeben und Epidemie untergräbt.

In Anbetracht der obigen Definition kann leicht gesagt werden, dass COVID-19, das von der Weltgesundheitsorganisation in die Kategorie Pandemie (Epidemie) eingestuft wird, eine soziale Katastrophe darstellt.

Die Qualifizierung von COVID-19 als soziale Katastrophe reicht jedoch nicht aus, um mögliche Rechtsstreitigkeiten beizulegen. Es ist wichtig, dass das durch dieses Phänomen verursachte Risiko zu gleichen Teilen zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt wird, da die Interessen der Vertragsparteien gleichermaßen geschützt sind. Wie dies getan werden kann, kann durch die Merkmale jedes konkreten Vertragsverhältnisses bestimmt werden.

Es gibt zwei mögliche Auswirkungen solcher außergewöhnlichen Ereignisse, die soziale Katastrophen sind, in Bezug auf Verträge:

1. Unmöglichkeit der Leistung aufgrund höherer Gewalt

2. Unbeständigkeit ist nicht unmöglich, wird aber extrem schwierig

Das türkische Schuldrecht enthält Bestimmungen zu diesen beiden Möglichkeiten: die spätere Unmöglichkeit der Leistung (TBK m. 136) und die übermäßige Schwierigkeit (TBK m. 138).

Der Schwerpunkt sollte auf den Unterschieden zwischen diesen beiden Möglichkeiten liegen, die die Interessen der Parteien am besten ausgleichen. Die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Schuldrechts sind die Bestimmungen des Reservegesetzes. Die Vertragsparteien haben zu diesem Zeitpunkt möglicherweise unterschiedliche Lösungen in ihre Verträge aufgenommen. Daher müssen Sie zunächst die Vertragsbedingungen zwischen den Parteien prüfen. Wenn diesbezüglich im Vertrag keine Bestimmung enthalten ist, treten die Bestimmungen des türkischen Schuldrechts in Kraft.

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