Vorratsdatenspeicherung zulässig
Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 9. November 2016 die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsranddaten als zulässig erachtet. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. Eine solche Beschwerde wurde mittlerweile eingereicht.