Wie Corona das Arbeitsleben bestimmt - Trends 1
Trends & News
Die Rückkehr zur Normalität braucht klare Regeln: Jutta Rump, Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Direktorin am Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) in Ludwigshafen, prognostiziert, dass die neue Normalität der Arbeitswelt nach der Coronakrise von mehr Flexibilität und Mischformen geprägt sein wird. Sowohl Arbeitnehmer als auch Führungskräfte haben gesehen, dass das Arbeiten aus der Distanz funktionieren kann. Wichtig für Teams ist sich klare Regeln für Austausch und Verfügbarkeit zu geben. Unerfahrene Teams sollten anfangs noch mindestens drei Tage gemeinsam im Büro arbeiten, aber auch Teams, die im Arbeiten aus der Distanz routiniert sind, sollten einen Tag pro Woche im Büro einplanen. handelsblatt.com
Digitale Transformation geht nicht ohne Digitalisierung der Arbeit: Laut einer Schätzung von McKinsey scheitern 70 Prozent der digitalen Transformationsprozesse. Nicht nur mangelnde Kenntnisse und fehlende Zusammenarbeit von Abteilungen, sondern auch das Ignorieren von menschlichen Faktoren und Arbeit als Kernelemente führen zu diesem Umstand. Häufig wird primär über die Digitalisierung von maschinellen oder industriellen Prozessen nachgedacht, allerdings muss Arbeit auch digitalisieret werden, damit Arbeitnehmer befähigt sind mehr aus sich rauszuholen. Workfront schätzt, dass Arbeitnehmer lediglich 45 Prozent der Arbeitszeit auf ihre Kernaufgaben aufwenden – der Rest geht für Kommunikation und unproduktive Tätigkeiten aus. Mit digitalen Arbeitsplattformen oder Software ließen sich viele Schritte schneller und leichter umsetzen. industry-of-things.de
Arbeitsmarkt & Konjunktur
Einstellungsbereitschaft sinkt massiv: Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelt in seinem Frühindikator die Stimmung auf dem Jobmarkt. Nach dem historischen Einbruch im April erholt sich der Arbeitsmarkt auf niedrigem Niveau nur leicht. Die Kündigungen nehmen zu, gleichzeitig sinkt die Bereitschaft neue Mitarbeiter einzustellen. Dieser Trend wird auch im nächsten Quartal zu spüren sein. Die Experten des IAB merken allerdings an, dass der Arbeitsmarkt robuster geworden ist – vor 20 Jahren hätten Schocks wie die gegenwärtige Corona-bedingte Wirtschaftskrise zu schärferen Verwerfungen geführt. iab.de
Immer mehr Arbeitsverhältnisse unbefristet: Jeder vierte Job in Deutschland ist befristet – in manchen Branchen wie Kraftfahrzeugbau sowie Unterricht und Erziehung liegt der Anteil der Befristungen sogar bei zwei Dritteln. Insbesondere junge Menschen sind davon betroffen. Die Linke fordert politische Maßnahmen gegen die Befristungen und warnt vor einer „arbeitsmarktpolitischen Zeitbombe“ – nach Auffassung der Partei sollen sachgrundlose Befristungen verboten werden. tagesschau.de
Menschen mit Behinderungen nur zu 30 Prozent auf dem Arbeitsmarkt integriert: Knapp ein Drittel der Menschen mit Behinderungen ist auf dem Arbeitsmarkt integriert – dies ermittelte das Statistische Bundesamt. Damit lag die Arbeitsmarktintegration bei unter der Hälfte des Anteils für Menschen ohne Behinderungen – dieser liegt bei 65 Prozent. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Alterskohorten: während 70 Prozent der 25- bis 44-Jährigen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt teilnimmt, sinkt der Anteil in späteren Erwerbsjahren. In Deutschland wurden 10,2 Millionen Menschen mit Behinderungen gezählt. aerzteblatt.com
Arbeitsalltag & Ideen
Arbeitgeber zahlen für Mund-Nase-Schutz: Der Mund-Nase-Schutz ist längst im öffentlichen Leben angekommen – in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist er Pflicht. Doch wer ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen Masken auf der Arbeit verfügbar sind? Arbeitgeber sind laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, für den Infektionsschutz verantwortlich. Wenn sie die Maskenpflicht auf dem Arbeitsplatz einführen, müssen sie auch die Masken übernehmen. Die wesentliche Frage ist dabei – handelt es sich um Dienst- oder Schutzkleidung? Erste zahlt der Arbeitnehmer, letztere der Arbeitgeber. sueddeutsche.de
Wann der Vermieter das Arbeiten von zu Haus genehmigen muss: Privatwohnungen dürften nicht zu Gewerbezwecken genutzt werden – so die Grundregel. Doch die Millionen Arbeitnehmer, die momentan aus dem Homeoffice arbeiten, überschreiten diese Grenze nicht – zumindest, wenn Mitbewohner nicht durch Aktivitäten oder Verkehr belästigt werden. Der Wohnungscharakter darf sich nicht ändern – auch nicht durch bauliche Maßnahmen. Wer allerdings seine Wohnung als Betriebsstätte anmelden will, braucht eine Genehmigung. Auch in anderen Fällen wie der Betreuung von Kindern durch Tagesmütter ist eine Erlaubnis einzuholen. n-tv.de