Wie Sie bereits mit einfachen energieeffizienten Maßnahmen in Ihrem Gebäude staatliche Zuschüsse erhalten
Krisen, Inflation und Energiewende – die derzeitigen Entwicklungen zwingen alle Unternehmen dazu, Energie zu sparen. Dabei stehen die Firmen vor großen Herausforderungen, denn der alltägliche Betrieb und die Produktion sollen möglichst nicht darunter leiden.
Hier kann es sinnvoll sein, sich den eigenen Gebäudebestand anzuschauen und herauszufinden, wie man bereits mit einzelnen Maßnahmen die erbrauchskosten (bspw. Strom oder Heizung) minimieren kann. Werden Investitionen bspw. an der Gebäudehülle oder in die Anlagentechnik vorgenommen, so machen sich diese durch sinkende Energiekosten häufig bereits nach kurzer Zeit bezahlt. Zudem sind viele dieser Maßnahmen auch noch förderfähig, so dass ein staatlicher, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten die Amortisation beschleunigt.
Klimaziele im Gebäudebereich
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat der Gesetzgeber verschiedene Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien ge-bündelt: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst energe-tische Fördermaßnahmen für die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden. Ziel ist die energetische Optimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.
Bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden können auch bereits einzelne Maßnahmen den Unterschied machen. Die Erneuerung der Beleuchtung ist hier ein tragfähiges Konzept, um Energie und damit auch CO2 einzusparen. Hierbei setzen die Förderrichtlinien insbesondere auf das Thema „LED-Beleuchtung“.
LED als „Wunderwaffe“ für die Klimaziele
Lichtquellen, die mit LEDs (LED = light-emitting diode) betrieben werden, sind vorteilhaft für die Anwender, da LED-Lampen a) eine deutlich längere Lebens-dauer ausweisen als herkömmliche Leuchtmittel und b) zusätzlich mit einem signifikant geringeren Verbrauch punkten.
In der Anfangszeit ihrer Entwicklung und Markteinführung dienten LEDs lediglich als Leuchtanzeige und Signalübertragung, bspw. in den Anzeigen bei Elektro-geräten. Jetzt begleiten sie den Alltag wie selbstverständlich: Infrarote Sensoren am Waschbecken regeln den Wasserlauf, der Kühlschrankinnenraum ist mit LED beleuchtet, auf dem Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln informieren LED-Anzeigetafeln über Ankunft, Abfahrt oder Störungen. Aber auch ganze Straßenzüge oder große Lagerhallen werden immer stärker mit der alltags-tauglichen LED-Technologie beleuchtet.
Denn mit der Umrüstung auf LED kann der Betreiber bis zu 80 Prozent seines Stromverbrauchs für die Beleuchtung einsparen. Das wird möglich, da die LED-Technologie die eingesetzte Energie besser in Licht umwandelt als herkömmliche Glühlampen oder Leuchtstoffröhren. Eine weiße Glühlampe verwandelt zum Beispiel lediglich fünf Prozent der verbrauchten Energie in Licht. Bei LED liegt dieser Wert sieben Mal höher.
Weitere Vorteile der LED-Beleuchtung für Unternehmen
Abgesehen von den energetischen Vorteilen stehen noch weitere Pluspunkte für die LED-Technologie auf der Haben-Seite; um nur einige zu nennen:
Wirtschaftliche Vorteile
Umweltvorteile
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Technische Vorteile
Gerade auch mittelständische Unternehmen sollten sich mit dem Umrüsten auf LED beschäftigen, da die deutlich höhere Lebensdauer auch bei der Wartung der Beleuchtung eine Rolle spielt. Denn Haustechniker haben mit dem regelmäßigen Austausch der defekten Beleuchtung oft genug zu tun, da konventionelle Beleuchtungen nur einen kurzen Lebenszyklus haben.
Ein kurzes Beispiel für die Lebensdauer von Leuchtmitteln in Betriebsstunden (h):
Wie finde ich heraus, ob eine geplante Investition in den LED-Leuchtenaustausch förderfähig ist?
Wie bei allen Förderprogrammen, so muss man auch bei dieser Investition die Förderbedingungen genau unter die Lupe nehmen, um alle Vorteile dann bei der Antragstellung nutzen zu können.
Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch innerhalb des Gebäudes ein-schließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Hohe Lichtausbeute und Lichtstrom-erhalt sind dabei eine wichtige Grundlage. Außerdem wird der Einbau von Regelungen wie tageslicht- oder präsenzabhängigen Systemsteuerungen ge-fördert. Die Systemlichtausbeute muss 120 bzw. 140 Lumen je Watt (lm/w) betragen, der Lichtstromerhalt ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden auf-weisen. Es lohnt sich also, die Qualität der Leuchten im Vorfeld genau zu überprüfen. Nicht förderfähig sind Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren.
Fördersatz von 20 Prozent auf die Investitionssumme
Gefördert werden Investitionen ab 2.000,- EUR in die Anlagentechnik des Gebäudes mit bis zu 20%.
Darüber hinaus gelten folgende Rahmenbedingungen:
Vorteile der Fördermittelberatung
Damit alles passt, bietet sich für den Austausch der Beleuchtung ein Hinzuziehen eines Fördermittelberaters an. Die Beratung umfasst im ersten Schritt die Ana-lyse des Kundenbedarfs und der Parameter der geplanten Investition. Daran anschließend kümmern sich die Berater um die Vorbereitung der Antragstellung, ziehen bei Bedarf einen zertifizierten Energieberater hinzu, stellen den Förder-mittelantrag und bearbeiten alle Rückfragen und Fristen des Fördermittelgebers. Abschließend wird die Abrechnung und der Verwendungsnachweis erstellt und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt direkt auf das Konto des Antragstellers.
Wichtig zu wissen: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Jede Förderung muss daher schon in der Planungsphase geprüft, bewertet und beantragt werden!