Wie war Ihre Weihnachtsfeier?
Liebe Leserinnen und Leser,
vergangene Woche standen drei Weihnachtsfeiern in meinem Kalender – darunter, zugegeben, auch die meiner Kinder. Als ich auf einer Kaffee und auf der anderen Kinderpunsch trank, dachte ich an den Text meiner Kollegin Anne Schade, die mal über Alkohol und Weihnachtsfeiern geschrieben hat. Auch wenn das Plädoyer über Firmenfeiern ohne Promille aus dem vergangenen Jahr stammt: Prozentiges wird nicht schlecht. Die Lektüre kann ich Ihnen also guten Gewissens empfehlen.
Darüber, dass Alkohol schlecht für die Gesundheit ist, hat Bestseller-Autor Bas Kast ein neues Buch geschrieben, das – pünktlich zur Weihnachtsfeierei – vergangene Woche erschien. Statt Rotwein zu trinken, mache er nach der Arbeit nun ein kleines Krafttraining, sagte er meinem Kollegen Jan Schwenkenbecher. Handhaben Sie es, wie es am besten passt. Das mit dem Training können Sie sich auch als Neujahrsvorsatz aufheben.
Ob mit oder ohne Alkohol: Ich wünsche Ihnen eine fröhliche letzte Arbeitswoche vor den Feiertagen.
Ihre
Texte für die Mittagspause
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22,4 Tage meldeten sich Angestellte durchschnittlich krank im Jahr. Neue Daten zeigen, in welchen Berufen es die meisten Ausfälle gab und warum. → Zum Artikel
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Flurfunk
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Heiter weiter
Apropos Weihnachtsfeier: Ein Unternehmen aus dem Landkreis München wollte das Jahr wohl angemessen ausklingen lassen und buchte in einem Restaurant einen Tisch für 15 Personen. Auch wurde für alle ein Menü bestellt, Preis pro Gedeck: 125 Euro, zuzüglich Getränke. Das Restaurant kaufte ein, kochte, der Tisch wurde festlich eingedeckt – doch an dem Abend des 8. Dezember 2023 erschien niemand. Das Restaurant klagte daraufhin – und bekam nun Recht. Das Amtsgericht München teilte mit, dass das Unternehmen zu einer Schadensersatzzahlung von 2.508,64 Euro verurteilt wurde. Die vorbereiteten Speisen seien nicht anderweitig zu verwenden gewesen, heißt es in der Begründung.
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