Worauf Sie beim Erwerb eines Altbaus achten sollten

Worauf Sie beim Erwerb eines Altbaus achten sollten


Typische Schwachstellen in Altbauten:

Die Besichtigung selbst beginnt in der Regel draußen. Machen Sie die Besichtigung unbedingt bei Tageslicht und nehmen Sie dabei auch Dach, Regenrinnen, Fenster, Außentüren und Sockel sowie das Grundstück in Augenschein. Für die Dachbegutachtung sind ein Fernglas oder eine Zoomkamera hilfreich. Achten Sie vor allem auf reparaturbedürftige, angegriffene Bausubstanz oder Flickwerk.

Empfehlenswert für die Innenbesichtigung sind systematische Rundgänge, etwa beginnend mit dem Kellergeschoss und dann rauf bis zum Dachboden. Schauen Sie hinter jede Tür oder Klappe, öffnen Sie alle Fenster und betätigen Sie die sanitären Anlagen. Altbauten weisen oft typische Mängel auf, etwa bei Kellerabdichtung, Heizung, Strom- und Wasserleitungen oder Dachdämmung . Die Verbraucherschutzzentralen bieten Literatur und Checklisten für die Altbaubesichtigung, die Sie bei der Besichtigung Schritt für Schritt durchgehen können.

Die Heizung verbraucht in einem Haus die meiste Energie, und eine Modernisierung geht schnell ins Geld. Achten Sie etwa auf das Baujahr der Heizung, das auf dem Typschild vermerkt ist, und fragen Sie nach regelmäßiger Wartung. Die Strom- und Heizkostenabrechnungen sowie die Schornsteinfegerprotokolle und der vorgeschriebene Energieausweis geben zudem gute Anhaltspunkte für den Energieverbrauch der Heizungsanlage.

Bei einer Hausbesichtigung können Sie nie genug Fragen stellen und Dinge ausprobieren. Liegt im Haus Teppich, Laminat oder Vinylböden, sollten Sie unbedingt erfragen, was sich darunter befindet. Testen Sie auch die Schallübertragung, etwa wenn nebenan die Toilettenspülung betätigt wird. Sofern der Dachboden bereits ausgebaut ist, kann die Art der Dachdämmung oft nur erfragt werden, sonst muss an unauffälliger Stelle ein Probeloch gemacht werden. Hilfreich ist daher auch, sich Rechnungen über bereits erfolgte Sanierungsarbeiten zeigen zu lassen.


Quelle: aus einem Artikel der WIWO

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