Eines der Hauptgebiete des Arbeitsrechts in der EU sind die Arbeitsbedingungen. Dazu gehören die Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zu Leiharbeitnehmern und zur Entsendung von Arbeitnehmern. Alle diese Bereiche sind wichtig für die Wahrung eines hohen Beschäftigungsniveaus und einer hohen sozialen Sicherung in der gesamten EU.
Die EU legt im Bereich der Arbeitsbedingungen gemäß dem EU-Vertrag Mindestanforderungen auf europäischer Ebene fest. Der EU-Vertrag misst den europäischen Sozialpartnern bei der Vorbereitung von Initiativen zum Arbeitsrecht auf EU-Ebene eine besondere Rolle bei. Die Kommission regt den Abschluss von Vereinbarungen auf diesem Gebiet durch die Sozialpartner an. Außerdem kann die Kommission dem Rat und dem Parlament Vorschläge für Rechtsakte unterbreiten.
Sie können Informationen über die Tätigkeit der EU auf den wichtigsten Gebieten, die einen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen haben, nachlesen:
- Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
- Arbeitsbedingungen des einzelnen Arbeitnehmers
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Teilzeitarbeit
- Arbeitnehmer in Leiharbeitsunternehmen
- Gesundheit und Sicherheit in befristeten Arbeitsverhältnissen und in Leiharbeitsunternehmen
- Junge Menschen am Arbeitsplatz
- Arbeitszeitrichtlinie
- Branchenspezifische Arbeitszeiten
- Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- Veräußerung von Unternehmen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben