- Gemäß der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die die EU-Länder dazu auffordert, zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen, wurden in den einzelnen Ländern staatliche Verbindungsbüros und Behörden eingerichtet. Sie überwachen die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.
Sie sind die Kontaktstellen für
- Behörden anderer Mitgliedstaaten,
- Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden
- und für die entsandten Arbeitnehmer selbst.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
- die Gewährleistung, dass die Informationen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, auf die sich die Richtlinie bezieht, allgemein zugänglich sind,
- die Überwachung der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, auf die sich die Richtlinie bezieht,
- die Beantwortung begründeter Anfragen von Behörden nach Informationen über die grenzüberschreitende Überlassung von Arbeitnehmern, einschließlich Missbräuche oder mögliche Fälle unrechtmäßiger grenzüberschreitender Tätigkeiten,
- die Prüfung etwaiger Schwierigkeiten, die aus der Anwendung der Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung entstehen.