Renten und Pensionen sollen Menschen im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen und sie vor Armut schützen. Sie sind die Haupteinkommensquelle für etwa ein Viertel der EU-Bevölkerung.
Nach Grundsatz 15 der europäischen Säule sozialer Rechte
- haben Arbeitnehmer/innen und Selbständige das Recht auf ein Ruhegehalt, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes Einkommen sicherstellt,
- sind Frauen und Männer beim Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen gleichberechtigt,
- hat jeder Mensch im Alter das Recht auf Mittel, die ein würdevolles Leben sicherstellen.
Herausforderungen
Der Anteil älterer Menschen an der europäischen Bevölkerung nimmt zu, und auch die Lebenserwartung steigt. Die europäischen Pensions- und Rentensysteme müssen angepasst werden, damit sie auch künftigen Generationen von Bezieher(inne)n ein angemessenes Einkommen bieten können.
Die Menschen im Ruhestand sind in den meisten EU-Ländern mehr von Armut bedroht als die Erwerbstätigen und es gibt Ungleichheiten:
- Zwischen den einzelnen Ländern bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Armutsrisikos und der Alterseinkünfte.
- Das Risiko der Altersarmut und sozialen Ausgrenzung ist für Frauen höher als für Männer. Die Alterseinkünfte von Frauen liegen im Durchschnitt fast als ein Drittel unter jenen der Männer.
- Der Erwerb von Rentenansprüchen ist für atypisch Beschäftigte oder Selbständige häufig schwieriger als für Arbeitnehmer/innen mit unbefristetem Vollzeitarbeitsplatz.
Politische Lösungsansätze
Während die Altersvorsorgepolitik und -gesetzgebung überwiegend auf nationaler Ebene beschlossen und umgesetzt werden, schützt das EU-Recht die Rentenansprüche von Menschen, die sich in anderen EU-Ländern niederlassen. Die Koordinierung der sozialen Sicherheit gewährleistet die Übertragbarkeit der Rentenansprüche mobiler Arbeitnehmer/innen. Ihre Zusatzrentenansprüche sind durch besondere Vorschriften geschützt.
Ferner unterstützt die EU die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, ein hohes Maß an Sozialschutz, einschließlich angemessener Renten und Pensionen, sicherzustellen, indem sie das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Verfahren fördert.
Beispiele für unterstützende Maßnahmen der EU:
- Der Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe der Kommission und des Ausschusses für Sozialschutz gibt einen Überblick über die Altersvorsorgepolitik mit Schwerpunkt auf der Angemessenheit der Alterseinkünfte heute und in Zukunft. Band II enthält eine Beschreibung der Renten- und Pensionssysteme und der Angemessenheit der Alterseinkünfte für jeden der 27 Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts 2021 wurden vom Rat der EU am 14. Juni 2021 gebilligt und mit politischen Entscheidungsträger(inne)n, Sozialpartnern, Interessenträgern und Expert(inn)en auf der internationalen Konferenz „Angemessenheit der Renten und Pensionen in einer alternden Gesellschaft“ erörtert.
- Die Hochrangige Expertengruppe für Zusatzrenten hat den potenziellen Beitrag von (betrieblichen und privaten) Zusatzrenten zu angemessenen Alterseinkünften analysiert und ihren Abschlussbericht im Dezember 2019 angenommen.
- Die Kommission gewährt finanzielle Unterstützung für Projekte, die darauf abzielen, die Politikgestaltung auf nationaler Ebene zu fördern oder den Bürger(inne)n den Zugang zu Informationen über ihre Ansprüche zu erleichtern, z. B. der europäische Auskunftsdienst für Renten- und Pensionsansprüche.
- Um den Herausforderungen der Bevölkerungsalterung zu begegnen, unterstützt die Kommission auch das aktive Altern durch ihre Leitlinien für aktives Altern, den Index Aktives Altern, ein Instrument für die Gestaltung und Überwachung der Politik, die Europäische Innovationspartnerschaft „Aktivität und Gesundheit im Alter“, die Innovationen fördert und Finanzmittel bereitstellt. Sie unterstützt auch die Arbeit von Partnerorganisationen, z. B. das autonome Abkommen der Sozialpartner und den Konvent zum demografischen Wandel.
- Im Jahr 2022 billigte der Ausschuss für Sozialschutz einen Benchmarking-Rahmen zur Angemessenheit der Renten und Pensionen, um die Umsetzung von Grundsatz 15 der europäischen Säule sozialer Rechte voranzubringen.
Die EU stellt außerdem im Zuge des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters länderspezifische Analysen und Leitlinien bereit, auch zur Altersvorsorgepolitik. Nationale Reformmaßnahmen im Bereich Renten und Pensionen können aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Instrument für technische Unterstützung finanziert werden.