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Hilfe in den einzelnen EU-Ländern
Jedes der 31 Länder, die die EU-Koordinierungsvorschriften anwenden, hat eine besondere Verbindungsstelle, die über spezifische Erfahrung mit länderübergreifenden Angelegenheiten der sozialen Sicherheit verfügt. Diese Stelle hat eine wichtige Funktion bei der Beantwortung von Anfragen nach Informationen und Unterstützung von Bürgern, aber auch von anderen nationalen Stellen, die Rat benötigen.
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Da das EU-Recht die Sozialversicherungssysteme der einzelnen Länder lediglich koordiniert, hängt die Beurteilung Ihrer Situation immer von den innerstaatlichen Rechtsvorschriften ab, die in Ihrem Fall gelten. Die Behörden der einzelnen Länder sind deshalb oft besser in der Lage, Ihnen Ratschläge und Informationen zu geben, da sie sowohl mit den EU-Vorschriften als auch mit den Rechtsvorschriften ihres eigenen Landes vertraut sind.
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Hilfe auf Ebene der EU
Sie haben keine Möglichkeit, in Ihrer Angelegenheit direkt beim Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben. Das nationale Gericht, das sich mit Ihrer Angelegenheit befasst, kann den Gerichtshof um eine „Vorabentscheidung“ ersuchen, um zu wissen, wie eine bestimmte Bestimmung der EU-Vorschriften auszulegen ist. Diese Auslegung ist verbindlich.
Jedes nationale Gericht kann eine Rechtssache an den Gerichtshof verweisen, auch ein Gericht erster Instanz. Wenn gegen sein Urteil keine weitere Berufung möglich ist, ist es verpflichtet, um eine Vorabentscheidung zu ersuchen. Sie können jederzeit vorschlagen, dass der Richter in Ihrer Sache den Gerichtshof konsultiert, doch in vielen Fällen ist die vorhandene Rechtsprechung des Gerichtshofs klar genug, um eine Entscheidung in Ihrer Sache treffen zu können.
Die Europäische Kommission kann eine Sache an den Europäischen Gerichtshof verweisen, wenn sie der Meinung ist, dass Bestimmungen der nationalen Gesetze und Verordnungen gegen die EU-Vorschriften verstoßen (sogenanntes „Verstoßverfahren“).
Die EU stellt verschiedene Informationen und Hilfsmittel zur Problemlösung bereit, um die Bürger bei der Lösung von Problemen und der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine schriftliche Beschwerde an die Europäische Kommission zu richten, wenn Sie der Meinung sind, dass die Rechtsvorschriften oder administrativen Verfahren in einem Land in Konflikt zu den EU-Vorschriften stehen.
Es ist dann Sache der Kommission zu entscheiden, ob sie gegen dieses Land ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, um diesem Verstoß gegen EU-Recht ein Ende zu setzen. Falls notwendig, kann sie die Sache an den Europäischen Gerichtshof verweisen, indem sie ein Verstoßverfahren einleitet. Dazu müssen nicht alle nationalen Rechtsmittel und Berufungen ausgeschöpft sein, und es muss auch kein konkreter Einzelfall vorliegen.
Das Verfahren ist jedoch sehr zeitaufwendig, und von über 600 Urteilen des Gerichtshofs sind nur einige das Ergebnis eines Verstoßverfahrens. Mehr als 90 % der Urteile sind ergangen, nachdem nationale Gerichte um eine Vorabscheidung ersucht hatten.