Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und von neuen leichten Nutzfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2019/631 – Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Der Zweck der Verordnung (EU) 2019/631 besteht darin, den Straßenverkehr zu dekarbonisieren, die Ziele der Europäischen Union (EU) zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (siehe Zusammenfassung) für 2030 zu erfüllen und zu den Zielen des Übereinkommens von Paris beizutragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Emissionsminderungsziele

Anreize für die Akzeptanz emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge

Emissionsgemeinschaften, Ausnahmeregelungen und Ökoinnovationen

Stichhaltige Emissionsdaten

Mit den Vorschriften soll sichergestellt werden, dass die angegebenen Emissionsdaten stichhaltig und repräsentativ sind, indem

CO2-Emissionen über den Lebenszyklus

Fortschrittsbericht

Überprüfung

Im Jahr 2026 wird die Kommission die Wirksamkeit und Wirkung der Verordnung überprüfen und dem Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Die Verordnung (EU) 2019/631 hat die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und Verordnung (EU) Nr. 510/2011 und ihre nachfolgenden Änderungen revidiert und ersetzt.

Die Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 geändert.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 13-53).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/631 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2866 der Kommission vom 15. Dezember 2023 zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte von in Betrieb befindlichen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge) (ABl. L, 2023/2866 vom 18.12.2023).

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2867 der Kommission vom 5. Oktober 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Leitprinzipien und Kriterien für die Festlegung der Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte von in Betrieb befindlichen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge) (ABl. L, 2023/2867 vom 18.12.2023).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234 vom 22.9.2023, S. 1-47).

Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 der Kommission vom 4. März 2021 über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1014/2010, (EU) Nr. 293/2012, (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 der Kommission (ABl. L 77 vom 5.3.2021, S. 8-25).

Verordnung (EU) Nr. 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1-17).

Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 26-42).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1-218).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1-16).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

  翻译: