𝐔𝐧-/𝐟𝐫𝐞𝐢𝐰𝐢𝐥𝐥𝐢𝐠 𝐚𝐮𝐬𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧 𝐚𝐥𝐬 𝐆𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭𝐬𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐫*𝐢𝐧 Hach, es gibt so viel zu beachten wenn man kündigt bzw. gekündigt wird und dann nach langjähriger Tätigkeit als #Geschäftsführer*in aus dem #Startup ausscheiden soll. Jede Menge Tipps und Tricks verrate ich im aktuellen Teil meiner Serie bei der Gründerszene - eine Kooperation, die heute übrigens ganz nebenbei schon ein ganzes Jahr lang besteht! Vielen Dank für die nette Zusammenarbeit an dieser Stelle an die fantastische Nina Anika Klotz, die mit mir diese Artikelreihe zusammen gestaltet hat. Als sozusagen Jubiläums-Artikel ist dieser besonders lang geworden und wäre nie so ausführlich und gründlich recherchiert worden, wenn mir nicht unsere wunderbare wissenschaftliche Mitarbeiterin Lara Thum geholfen hätte. Vielen lieben Dank, liebe Lara!
Kündigen als Gründer und Geschäftsführer? Ist kompliziert. Unsere Startup-Anwältin Fiona Schönbohm klärt über Haftungsrisiken, Wettbewerbsverbot, Verlust von Anteilen und andere Hürden auf. ❓ Wenn sich ein Geschäftsführer vom Startup lösen will, wann kann er kündigen? ❓Oder aber: Wie kann er gekündigt werden? ❓Wer entscheidet darüber? ❓Welche Alternativen gibt es im Startup? ❓Gibt es Anspruch auf eine Abfindung? ❓Und welche Folgen treffen den ausscheidenden Geschäftsführer? https://lnkd.in/dHemJx2u
Schön, dass Sie und Lara das möglich gemacht haben! Manchmal macht es den Eindruck, als würden solche "unangenehmen" Themen eher vermieden werden. So oder so, sie bekommen definitiv noch zu wenig Beachtung und werfen zu viele Fragen auf.
In Ausbildung/Studium: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
3moVielen Dank für die Möglichkeit, liebe Fiona! Es hat viel Spaß gemacht, mit Dir an dem Artikel zu arbeiten.