CORE Attorneys

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Rechtsdienstleistungen

CORE Attorneys – Die Schweizer Anwaltsboutique für Wettbewerbs- und Kartellrecht, Regulierungsfragen und Vertriebsrecht

Info

CORE Attorneys ist eine Schweizer Boutique-Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Wettbewerbs- und Kartellrecht, Regulierungsfragen und Vertriebsrecht. Daneben ist CORE Attorneys namentlich auch in den Bereichen E-Commerce, Digital Economy, allgemeines Vertragsrecht (einschliesslich Handelsstreitigkeiten), Lauterkeitsrecht, Compliance, interne Untersuchungen und öffentliches Beschaffungswesen tätig. CORE Attorneys ist bestrebt, klare und geschäftsorientierte Lösungen anzubieten, die den höchsten professionellen Standards entsprechen.

Branche
Rechtsdienstleistungen
Größe
2–10 Beschäftigte
Hauptsitz
Zurich
Art
Privatunternehmen
Gegründet
2020
Spezialgebiete
Competition Law, Regulatory, Distribution Law, ECommerce, Digital Economy, General Contract Law, Commercial Disputes, Unfair Competition Law, Compliance, Internal Investigations, Public Procurement, Cartel Investigations, Dominance Proceedings und Merger Control Filings

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    𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐬𝐫ü𝐜𝐤𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤 𝟐𝟎𝟐𝟒: 𝐃𝐢𝐞 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐄𝐧𝐭𝐰𝐢𝐜𝐤𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐖𝐞𝐭𝐭𝐛𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 Das Jahr neigt sich bereits dem Ende zu – ein guter Zeitpunkt, die wichtigsten Entwicklungen im 2024 im Wettbewerbsrecht noch einmal anzusehen. Nachfolgend werfen wir einen kurzen Blick auf einige besonders bedeutsame Verfahren, Entscheidungen und gesetzliche Neuerungen in der Schweiz und der EU: • 📦 Ü𝐛𝐞𝐫𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐐𝐮𝐢𝐜𝐤𝐦𝐚𝐢𝐥 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐏𝐥𝐚𝐧𝐳𝐞𝐫: Im Januar 2024 untersagte die WEKO die Übernahme von Quickmail durch die Post – ein aufgrund der hohen fusionskontrollrechtlichen Eingriffshürden in der Schweiz seltener Fall einer Untersagung  mit wichtigen Erwägungen zur Failing Company Defense. Kurz darauf gab Planzer die Übernahme von Quickmail bekannt. • 📜 𝐑𝐞𝐯𝐢𝐝𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐔-𝐁𝐞𝐤𝐚𝐧𝐧𝐭𝐦𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 ü𝐛𝐞𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐚𝐛𝐠𝐫𝐞𝐧𝐳𝐮𝐧𝐠: Anfang Februar 2024 beschloss die EU-Kommission nach über 27 Jahren die erste Revision der Bekanntmachung über die Marktabgrenzung. Die relevanten Märkte sind sowohl bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen als auch in der Verhaltenskontrolle relevant. • 🏛️ 𝐑𝐞𝐟𝐨𝐫𝐦𝐩𝐥ä𝐧𝐞 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐖𝐞𝐭𝐭𝐛𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐬𝐛𝐞𝐡ö𝐫𝐝𝐞𝐧: Mitte März 2024 verkündete der Bundesrat die geplante Reform der Wettbewerbsbehörden. Hauptziel ist eine klarere Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat. Der Entwurf soll Mitte 2025 vorliegen. • 🔎 𝐅𝐈𝐍𝐌𝐀 𝐳𝐮𝐦 𝐔𝐁𝐒-𝐂𝐒-𝐙𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬: Im Juni 2024 genehmigte die FINMA den UBS-CS-Zusammenschluss vom März 2023 ohne Auflagen und Bedingungen. • 🤝 𝐁𝐞𝐬𝐭 𝐏𝐫𝐚𝐜𝐭𝐢𝐜𝐞 𝐟ü𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐦𝐚𝐫𝐤𝐭: Nach einer Vorabklärung zu möglichen Lohnabsprachen zwischen über 200 Unternehmen verzichtete das WEKO-Sekretariat Mitte Juli 2024 auf die Eröffnung einer Untersuchung. Stattdessen soll eine Best Practice für kartellrechtskonformes Verhalten auf dem Arbeitsmarkt erarbeitet werden. • ⚖️ 𝐄𝐮𝐆𝐇-𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝 𝐳𝐮 𝐈𝐥𝐥𝐮𝐦𝐢𝐧𝐚/𝐆𝐑𝐀𝐈𝐋: Am 3. September 2024 stellte der EuGH in seinem lang erwarteten Urteil klar: Die EU-Kommission ist nicht berechtigt, Verweisungsanträge unter Art. 22 FKVO anzunehmen oder solche zu veranlassen, wenn die nationalen Anmeldeschwellen des verweisenden Mitgliedstaates nicht erreicht sind. Das vorinstanzliche EuG-Urteil und die Kommissionsbeschlüsse hob er damit auf. • 📚 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐞𝐫 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝 𝐳𝐮𝐫 𝐫𝐞𝐥𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞𝐧 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭: Ende November 2024 stellte die WEKO in einem Fall betreffend französischsprachige Bücher erstmals einen Missbrauch relativer Marktmacht fest, seit das Konzept in der Schweiz 2022 eingeführt wurde. Auch das neue Jahr verspricht, spannend zu werden. Wir freuen uns bereits jetzt darauf! CORE Attorneys dankt allen Klientinnen und Klienten für das vergangene Jahr und wünscht allseits frohe Festtage und einen wunderbaren Start ins 2025! 

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    𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐫𝐚𝐭: Ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐁ö𝐁 𝐳𝐮𝐫 𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐫𝐞𝐢𝐬𝐥𝐚𝐮𝐟𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 𝐭𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐚𝐛 𝐉𝐚𝐧𝐮𝐚𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟓 𝐢𝐧 𝐊𝐫𝐚𝐟𝐭 13. November 2024 – Der Bundesrat hat beschlossen, die am 15. März 2024 vom Parlament im Rahmen einer parlamentarischen Initiative verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Schweizerischen Kreislaufwirtschaft schrittweise umzusetzen. Die meisten neuen Regelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Umweltbelastungen zu reduzieren. 🥜 𝐖𝐚𝐬 ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐢𝐦 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐟𝐮𝐧𝐠𝐬𝐰𝐞𝐬𝐞𝐧? Auch das öffentliche Beschaffungswesen ist von den Änderungen betroffen. Der bislang als fakultative Kann-Bestimmung ausgestaltete Art. 30 Abs. 4 BöB wird ab Januar 2025 zur Pflicht. Auftraggeberinnen müssen künftig bei Beschaffungen ökologische Aspekte prüfen und – wo geeignet – technische Spezifikationen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen oder zum Schutz der Umwelt vorsehen. ❓ 𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐭𝐞𝐜𝐡𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐩𝐞𝐳𝐢𝐟𝐢𝐤𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧? Technische Spezifikationen definieren die Merkmale des Beschaffungsgegenstands, wie etwa seine Funktion, Qualität, Leistung, Abmessung etc. Erfüllt eine Anbieterin die technischen Spezifikationen nicht, wird sie vom Verfahren ausgeschlossen. 🌍 𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐭𝐞𝐜𝐤𝐭 𝐡𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫 Ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠? Der Bund übernimmt mit dieser Anpassung eine Vorbildfunktion in der Beschaffung und stellt sicher, dass bei Beschaffungen zukünftig Kriterien der Kreislauffähigkeit und Ressourcenschonung eingefordert werden. Öffentliche Mittel sollen für ökologisch nachhaltige Produkte eingesetzt werden. 💼 𝐖𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞 𝐀𝐮𝐬𝐰𝐢𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐡𝐚𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬 𝐚𝐮𝐟 𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐟𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧? Es ist anzunehmen, dass die Einhaltung ökologischer Kriterien künftig an Bedeutung gewinnen wird. Merkmale wie die Kreislauffähigkeit und Ressourcenschonung dürften vermehrt Eingang in die technischen Spezifikationen finden. Die Änderungen sind angesichts einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Politik und Gesellschaft zu begrüssen. #Gesetzesänderung #Beschaffungswesen #Nachhaltigkeit #Bundesrat #Kreislaufwirtschaft 

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    𝐂𝐎𝐌𝐂𝐎: 𝐀𝐛𝐮𝐬𝐞 𝐨𝐟 𝐑𝐞𝐥𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐞𝐭 𝐏𝐨𝐰𝐞𝐫 – 𝐌𝐚𝐝𝐫𝐢𝐠𝐚𝐥𝐥 𝐦𝐮𝐬𝐭 𝐠𝐫𝐚𝐧𝐭 𝐏𝐚𝐲𝐨𝐭 𝐏𝐮𝐫𝐜𝐡𝐚𝐬𝐞𝐬 𝐚𝐭 𝐅𝐫𝐞𝐧𝐜𝐡 𝐂𝐨𝐧𝐝𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬 21 November 2024 – The Wettbewerbskommission WEKO (COMCO) has ruled that the French publishing group Madrigall must allow the Swiss bookseller Payot to directly import its books at the standard French conditions. Madrigall refused this. The COMCO deems this refusal an abuse of relative market power. 🥜 𝐖𝐡𝐚𝐭 𝐡𝐚𝐩𝐩𝐞𝐧𝐞𝐝? Madrigall, one of the largest publishing groups in France, has so far supplied Swiss booksellers exclusively through its official Swiss distribution channel. However, Payot wanted to purchase Madrigall’s books directly in France at the usual prices there, as the purchase prices in Switzerland were significantly higher than those in France. ❓ 𝐇𝐨𝐰 𝐝𝐢𝐝 𝐭𝐡𝐞 𝐂𝐎𝐌𝐂𝐎 𝐝𝐞𝐜𝐢𝐝𝐞? According to the COMCO, Payot was dependent on Madrigall due to the lack of reasonable alternative sources, such as wholesalers or the grey market. This dependency established Madrigall’s relative market power over Payot. By demanding unjustifiably inflated purchase prices in Switzerland, Madrigall abused this power according to the COMCO. Madrigall is now obliged to allow Payot to import directly at French conditions, whereby only verifiable additional costs may be taken into account. Unlike the abuse of a dominant market position, no direct fines can be imposed for the abuse of relative market power. 📌 𝐖𝐡𝐲 𝐢𝐬 𝐭𝐡𝐢𝐬 𝐃𝐞𝐜𝐢𝐬𝐢𝐨𝐧 𝐢𝐦𝐩𝐨𝐫𝐭𝐚𝐧𝐭? The decision is the first ever to confirm the abuse of relative market power since this concept has been introduced in Switzerland at the beginning of 2022. The present investigation is only the second investigation under the new provisions, with the first being discontinued without consequences (see our post on this at https://lnkd.in/gPnZwkuf). Another procedure against the car manufacturer BMW is still pending as far as can be seen (see posthttps://lnkd.in/g-eqcP76). 💼 𝐖𝐡𝐚𝐭 𝐝𝐨 𝐂𝐨𝐦𝐩𝐚𝐧𝐢𝐞𝐬 𝐧𝐞𝐞𝐝 𝐭𝐨 𝐜𝐨𝐧𝐬𝐢𝐝𝐞𝐫? The decision highlights the increased importance of relative market power in cross-border matters and is important for all companies doing business in Switzerland, even if they are located outside Switzerland. They must ensure that their pricing and access terms with Swiss partners comply with the new provisions and do not exploit economic dependencies of Swiss customers. The scope for unilateral pricing discrimination against Swiss customers has been significantly reduced. #COMCO #Relative_Market_Power #Book_Trade #Competition_Law

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    𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐫𝐚𝐭: 𝐏𝐚𝐮𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐠𝐞𝐛ü𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐯𝐨𝐫𝐥ä𝐮𝐟𝐢𝐠𝐞 𝐏𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧𝐬𝐳𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐥ü𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐞𝐧𝐭𝐟ä𝐥𝐥𝐭 𝐚𝐛 𝟐𝟎𝟐𝟓 6. November 2024 – Der Bundesrat hat die Verordnung über die Gebühren zum Kartellgesetz angepasst: Ab dem 1. Januar 2025 werden neu alle Verfahren vor der Wettbewerbskommission (WEKO) und ihrem Sekretariat nach Aufwand berechnet. 🥜 𝐖𝐚𝐬 ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭? Bisher sah die Gebührenverordnung für die vorläufige Prüfung gemäss Art. 32 KG von Unternehmenszusammenschlüssen durch die WEKO eine Pauschalgebühr von CHF 5'000 vor. Diese Pauschalgebühr wird nun ersatzlos gestrichen. Stattdessen werden künftig die Gebühren für die vorläufige Prüfung ebenfalls nach Aufwand berechnet. ❓ 𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐯𝐨𝐫𝐥ä𝐮𝐟𝐢𝐠𝐞 𝐏𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠? Im Rahmen der vorläufigen Prüfung (sog. Phase I von maximal 1 Monat) prüft die WEKO, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch ein gemeldetes Zusammenschlussvorhaben eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. Nur in diesem Fall wird anschliessend ein Prüfungsverfahren durchgeführt (sog. Phase II von maximal vier Monaten). 💡 𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐭𝐞𝐜𝐤𝐭 𝐡𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫 Ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠? Der Bundesrat begründet die Änderung mit der steigenden Differenz zwischen der Pauschalgebühr und dem tatsächlichen Aufwand der Behörde, der aufgrund zunehmender Komplexität der Fälle gestiegen sei. 💼 𝐖𝐚𝐬 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬 𝐟ü𝐫 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧? Gemäss Bundesrat wird die Abschaffung der Pauschalgebühr keine erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen haben, da die Gebühren bei Zusammenschlüssen nur einen geringen Anteil der Kosten ausmachen würden. Diese Begründung lässt darauf schliessen, dass sich Unternehmen für vorläufige Prüfungen auf klar höhere Gebühren als die bisherigen CHF 5'000 einstellen müssen. Fusionskontrollen werden in der Schweiz künftig teurer. #Bundesrat #Fusionskontrolle #Unternehmenszusammenschluss #Gebühren

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    𝐊𝐚𝐫𝐭𝐞𝐥𝐥𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬-𝐁𝐨𝐮𝐭𝐢𝐪𝐮𝐞 𝐞𝐫𝐥𝐞𝐛𝐞𝐧: 𝐄𝐢𝐧𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐓𝐢𝐩𝐩𝐬 𝐟ü𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐫𝐮𝐟𝐬𝐞𝐢𝐧𝐬𝐭𝐢𝐞𝐠 Gestern bot CORE Attorneys Studierenden in entspannter Atmosphäre einen Einblick in den Arbeitsalltag einer Schweizer Boutique-Kanzlei im Kartellrecht. Dabei wurden Tipps und wichtige Do’s and Don’ts für den erfolgreichen Berufseinstieg vermittelt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden für ihr Interesse, die lebhafte Diskussion und den heiteren Ausklang beim gemeinsamen Abendessen. Sind Sie ebenfalls interessiert daran, erste Boutique-Kanzleien-Luft zu schnuppern? Dann melden Sie sich bei uns. Im 2025 wiederholen wir diesen Event. Mario Strebel, Fabian Koch, Ann-Kathrin Bühler, Nadina Isliker

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    𝐄𝐔-𝐊𝐨𝐦𝐦𝐢𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧: 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐀𝐧𝐡𝐚𝐥𝐭𝐬𝐩𝐮𝐧𝐤𝐭𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐁𝐞𝐮𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐚𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐔-𝐅𝐨𝐫𝐞𝐢𝐠𝐧 𝐒𝐮𝐛𝐬𝐢𝐝𝐢𝐞𝐬 𝐑𝐞𝐠𝐮𝐥𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 Am 24. September 2024, etwas mehr als ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen vom 12. Juli 2023 (EU Foreign Subsidies Regulation, FSR), hat die EU-Kommission ihren ersten diesbezüglichen Endentscheid gefasst. Dieser ist auch für Schweizer Unternehmen relevant. 🥜 𝐖𝐨𝐫𝐮𝐦 𝐠𝐞𝐡𝐭 𝐞𝐬? Nach einer eingehenden Prüfung genehmigte die EU-Kommission den alleinigen Kontrollerwerb der PPF Telecom Group B.V. (PPF; ohne tschechische Sparte) durch die Emirates Telecommunications Group PJSC (e&) unter Bedingungen. e& ist ein in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässiges Telekom-Unternehmen und wird von einem von den VAE beherrschten Staatsfonds, der Emirates Investment Authority (EIA), kontrolliert. PPF mit Sitz in den Niederlanden ist ein in Tschechien, Bulgarien, Ungarn, Serbien und der Slowakei tätiger Telekom-Anbieter. 🔍 𝐅𝐞𝐬𝐭𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐔-𝐊𝐨𝐦𝐦𝐢𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧 Gemäss EU-Kommission erhalten e& und der sie kontrollierende Staatsfonds EIA Subventionen von den VAE, darunter eine unbegrenzte staatliche Garantie. Diese von e& erhaltenen Subventionen hatten gemäss EU-Kommission zwar keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb um die Übernahme von PFF. Sie könnten jedoch nach der Übernahme den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren. ✅ 𝐕𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐳𝐮𝐬𝐚𝐠𝐞𝐧 Um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, boten e& und die EIA ein umfassendes Paket an Verpflichtungszusagen an. Unter anderem sicherten sie zu, die unbeschränkte staatliche Garantie von e& aufzuheben. Die Verpflichtungen gelten vorerst für 10 Jahre und können bei Bedarf verlängert werden. 🌍 𝐑𝐞𝐥𝐞𝐯𝐚𝐧𝐳 𝐟ü𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐰𝐞𝐢𝐳𝐞𝐫 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 Der Kommissionsbeschluss ist der erste publizierte Endentscheid zur FSR und gibt wertvolle Hinweise zu deren Anwendung. Diese sind auch für Schweizer Unternehmen relevant, da viele Schweizer Unternehmen in den EU-Binnenmarkt investieren und als Unternehmen aus einem EU-Drittstaat gegebenenfalls auch der Meldepflicht gemäss FSR unterliegen. #EURegulierung #Subvention #Telekommunikation #Drittstaaten

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    𝐒𝐰𝐢𝐬𝐬 𝐍𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐂𝐨𝐮𝐧𝐜𝐢𝐥: 𝐎𝐧𝐞 𝐒𝐭𝐞𝐩 𝐟𝐮𝐫𝐭𝐡𝐞𝐫 𝐭𝐨𝐰𝐚𝐫𝐝𝐬 𝐚 𝐒𝐰𝐢𝐬𝐬 𝐅𝐃𝐈 𝐑𝐞𝐠𝐢𝐦𝐞 17 September 2024 – Today morning, the Swiss National Council approved the draft bill for a general Foreign Direct Investment (FDI) law in Switzerland. If passed by the Council of States, this new bill would lead to a substantial increase in notifiable transactions in Switzerland and mark a turning point for the Swiss economy. 🥜 𝐖𝐡𝐚𝐭 𝐲𝐨𝐮 𝐧𝐞𝐞𝐝 𝐭𝐨 𝐤𝐧𝐨𝐰 By a clear majority (142 votes for, 48 votes against and 3 abstentions), the Swiss National Council approved the introduction of an FDI regime in Switzerland. In doing so, the Swiss National Council substantially increased the scope of the proposed investment screening mechanism: 1️⃣ The investment screening shall not only apply to state investors or state-controlled investors, but also private investors. 2️⃣ In addition to public order and security, the bill shall also protect the supply of essential goods and services. 💰 𝐏𝐨𝐭𝐞𝐧𝐭𝐢𝐚𝐥 𝐁𝐮𝐬𝐢𝐧𝐞𝐬𝐬 𝐈𝐦𝐩𝐚𝐜𝐭 The introduction of an FDI regime in Switzerland would be nothing less than a game changer for the Swiss economy. Under this regime, certain takeovers of Swiss companies would have to be notified and cleared prior to closing. This would lead to a significant increase of notifiable transactions in Switzerland. The proposed FDI regime could affect, inter alia, hospitals, medical device and pharmaceutical manufacturers, port and airport operators, railway companies, telecommunications service providers, water and electricity utilities, systemically important banks as well as food distribution centres. 📅 𝐍𝐞𝐱𝐭 𝐒𝐭𝐞𝐩𝐬 It is now on the Council of States to discuss the draft bill. As usual, we will report on all relevant developments. Stay tuned! #FDI #InvestmentScreening #ForeignDirectInvestment #openeconomy #Switzerland #Takeover

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    𝐖𝐄𝐊𝐎 – 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐮𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐒𝐰𝐢𝐬𝐬𝐜𝐨𝐦 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐥𝐨𝐬 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 10. September 2024 – In ihrer heutigen Medienmitteilung gab die Wettbewerbskommission WEKO bekannt, dass sie die im September 2021 eröffnete Untersuchung gegen localsearch (Swisscom Directories AG), eine Tochtergesellschaft der Swisscom, folgenlos eingestellt hat. Laut WEKO ist Swisscom Directories im Bereich der Adressverzeichnisse nicht mehr marktbeherrschend, weshalb ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Position ausscheide. Swisscom Directories war über Jahrzehnte hinweg Herausgeberin des gedruckten Telefonbuchs in der Schweiz. Heute betreibt das Unternehmen hauptsächlich die Online-Telefonverzeichnisse local.ch und search.ch. Im Jahr 2019 führte Swisscom Directories das Produkt "Swiss List" ein. Mit der Einführung dieses Produkts habe Swisscom Directories gemäss WEKO verschiedene Produkte und Dienstleistungen nur noch #gebündelt und zu #höheren #Preisen angeboten. Zahlreiche Unternehmen sowie eine Konkurrentin von Swisscom Directories reichten daraufhin Beschwerden bei der WEKO ein. Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die WEKO fest, dass betroffene Kunden auf #alternative #Verzeichnisdienste wie Google und #Bing ausgewichen seien. Hierdurch hätten Einträge auf local.ch und search.ch stark an Bedeutung verloren. Der #Wettbewerb habe sich daher zwar verzögert, letztlich aber durchgesetzt. Swisscom Directories gilt im Bereich Adressverzeichnisse daher gemäss WEKO nicht länger als marktbeherrschend. Die Untersuchung wurde demnach folgenlos eingestellt. Aus unserer Sicht zeigt der Entscheid der WEKO exemplarisch, dass bei möglichen Missbrauchsfällen einer marktbeherrschenden oder marktmächtigen Stellung jeweils eine vertiefte #Einzelfallanalyse notwendig ist. Gerade die #Marktdefinition ist mehr eine Kunst als eine Wissenschaft, zumal oft wenig oder keine abschliessende Behördenpraxis besteht. Mitunter stellt es Unternehmen regelmässig vor grosse Herausforderungen, festzustellen, ob sie marktmächtig oder marktbeherrschend sind. Die Anerkennung des verstärkten Wettbewerbs durch Online-Formate wie Google oder Bing klingt denn auch plausibel. Weitere Erkenntnisse wird die Publikation der begründeten Einstellungsverfügung bringen. Der Entscheid der WEKO unterliegt der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht - Tribunal administratif fédéral. Die Medienmitteilung der WEKO finden Sie hier (in DE, FR und IT): https://lnkd.in/eCFEX-uB

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    𝐅𝐚𝐛𝐢𝐚𝐧 𝐊𝐨𝐜𝐡 𝐚𝐩𝐩𝐨𝐢𝐧𝐭𝐞𝐝 𝐕𝐢𝐜𝐞-𝐏𝐫𝐞𝐬𝐢𝐝𝐞𝐧𝐭 𝐨𝐟 𝐭𝐡𝐞 𝐀𝐈𝐉𝐀 𝐀𝐧𝐭𝐢𝐭𝐫𝐮𝐬𝐭 𝐂𝐨𝐦𝐦𝐢𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧 CORE Attorneys congratulate Fabian Koch on his appointment as Vice-President of the AIJA Antitrust Commission. For more information, please visit Fabian’s profile on our website: https://lnkd.in/disp346. AIJA - International Association of Young Lawyers, established in 1962, is the only global association devoted to lawyers and in-house counsel aged 45 and under. It provides a unique platform for young legal professionals to network, learn, and grow on an international scale. With over 4,000 members and supporters across more than 100 countries, including 60 collective members and Bar Associations, AIJA represents a broad spectrum of law firms of all sizes and cultural backgrounds. The Antitrust Commission is one of AIJA’s 21 scientific commissions, tasked with organizing global events and keeping members abreast of significant developments in their fields. The Commission addresses current #antitrust and #competition issues affecting businesses across various jurisdictions worldwide. It collaborates with legal practitioners around the world to identify important developments in areas such as #merger #control, #litigation, #cartels and #anti-competitive #agreements and #practices

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    𝐅𝐚𝐛𝐢𝐚𝐧 𝐊𝐨𝐜𝐡 𝐚𝐩𝐩𝐨𝐢𝐧𝐭𝐞𝐝 𝐕𝐢𝐜𝐞-𝐏𝐫𝐞𝐬𝐢𝐝𝐞𝐧𝐭 𝐨𝐟 𝐭𝐡𝐞 𝐀𝐈𝐉𝐀 𝐀𝐧𝐭𝐢𝐭𝐫𝐮𝐬𝐭 𝐂𝐨𝐦𝐦𝐢𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧 CORE Attorneys congratulate Fabian Koch on his appointment as Vice-President of the AIJA Antitrust Commission. For more information, please visit Fabian’s profile on our website: https://lnkd.in/disp346. AIJA - International Association of Young Lawyers, established in 1962, is the only global association devoted to lawyers and in-house counsel aged 45 and under. It provides a unique platform for young legal professionals to network, learn, and grow on an international scale. With over 4,000 members and supporters across more than 100 countries, including 60 collective members and Bar Associations, AIJA represents a broad spectrum of law firms of all sizes and cultural backgrounds. The Antitrust Commission is one of AIJA’s 21 scientific commissions, tasked with organizing global events and keeping members abreast of significant developments in their fields. The Commission addresses current #antitrust and #competition issues affecting businesses across various jurisdictions worldwide. It collaborates with legal practitioners around the world to identify important developments in areas such as #merger #control, #litigation, #cartels and #anti-competitive #agreements and #practices

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