Prof. Dr. Till Zech, LL.M., Geschäftsführer bei HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing, reiste in der vergangenen Woche nach #Berlin, wo die 24. Jahrestagung im Internationalen Steuerrecht (#IStR) stattfand. Auf der Agenda standen neben dem kollegialen Austausch unter anderem Fachbeiträge über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Steuerrechts auf Ebene der #EU, #UN sowie #OECD. Auch zum Thema #Verrechnungspreise wurde aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Einen genauen Überblick über die Themen finden Sie hier: file://https://lnkd.in/eHWNhw_a. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb #hlbbringtdichweiter
HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing
Unternehmensberatung
HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Global Transfer Pricing Solutions
Info
HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing provides transfer pricing solutions to support local as well as global clients of all company sizes. Assuring optimal results, we are part of the international HLB network, connecting teams of experts in 157 countries who can provide expert knowledge in every geographic as well as professional niche. We are here. For you. If you would like to know more, please visit our website or contact us directly.
- Website
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www.hlb-tp.de
Externer Link zu HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing
- Branche
- Unternehmensberatung
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Düsseldorf
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Gegründet
- 2023
- Spezialgebiete
- Verrechnungspreise, Unternehmensstrukturierung, Transfer Pricing und Steuergestaltung
Orte
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Primär
Poststraße 1-3
Düsseldorf, 40213, DE
Beschäftigte von HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing
Updates
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Der Ausdruck "#Bürokratieabbau" zierte deutsche Nachrichtenmedien dieser Tage in etwa so häufig wie das Wort "#Neuwahlen". Weniger im informationellen Vordergrund jedoch stehen die Maßnahmen, welche bereits vom Gesetzgeber getroffen werden und wurden. Der #Bundesrat hat am 18.10.2024 dem sog. Vierten #Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Inkrafttreten soll es am 01. Jan. 2025. Das Gesetz führt neben vielen auch für den einzelnen Bürger spürbaren Änderungen (s. dazu hier: https://lnkd.in/eU8Kxthd) wesentliche Änderungen zur Erleichterung der #Verrechnungspreisdokumentation in § 90 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) ein. Ziel der Anpassungen in § 90 Abs. 4 AO ist eine effizientere und weniger bürokratische Abwicklung von Außenprüfungen, ohne dass die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden eingeschränkt werden. Die Änderungen in § 90 Abs. 3 und 4 AO im Detail: - Die Aufzeichnungspflicht (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AO) wird künftig in drei Hauptbestandteile gegliedert: 1. Transaktionsmatrix 2. Sachverhalts- 3. Angemessenheitsdokumentation - Anpassungen der Vorlagepflichten bei Außenprüfungen Während bisher alle relevanten Unterlagen zur Verrechnungspreisdokumentation ohne Anforderung vorgelegt werden mussten, sieht die Neuregelung (§ 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO) eine selektive Vorlage innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vor. Gefordert sind dann lediglich: a. die Transaktionsmatrix b. die Masterfile, falls erforderlich und c. Aufzeichnungen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen Eine spezifizierte Fassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) vom 12. Juli 2017 soll den genauen Inhalt der Transaktionsmatrix festlegen. - Die Neuregelung ermöglicht eine risikobasierte Prüfung durch die #Finanzverwaltung, bei der zunächst nur wesentliche Dokumente gefordert werden. Dies soll die Prüfungsprozesse beschleunigen und effizienter gestalten. - #Bürokratieabbau zur Entlastung der Wirtschaft: Mit der Reduzierung der Pflichtdokumente zielt der Gesetzgeber auf eine Verringerung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen ab. Dies soll die Kostenbelastung senken und die Wirtschaft entlasten. Ob diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Entlastung der Unternehmen führen, bleibt abzuwarten. - Die Finanzverwaltung behält das Recht, im Rahmen von Außenprüfungen oder anderen Verfahren (z. B. #Vorabverständigungsverfahren) zusätzliche Unterlagen anzufordern. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #transferpricing #news
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#Dienstreise bedeutet neben fachlichem Input immer wieder auch ein Wiedersehen mit alten Freunden. Prof. Dr. Till Zech, LL.M. freute sich sehr über die Möglichkeit im Rahmen des diesjährigen #IFA-Kongresses 2024 in #Kapstadt gute Freunde wie Francisco Javier Rodríguez Sánchez, Tax Director bei Bové Montero y Asociados, wiederzusehen. Bové Montero y Asociados ist HLB-Netzwerkpartner, weshalb Treffen der HLB-Netzwerk-Zugehörigen - wie hier zufällig in Kapstadt - in steter Regelmäßigkeit auf der Agenda stehen. Ein internationales Netzwerk an Expertinnen und Experten ist gerade im Bereich der Verrechnungspreise ein unschlagbarer Wettbewerbsvorteil. Die "#TP-Regulation" endet schließlich nicht an nationalen Grenzen; ebenso wenig sollten folglich auch Berater den Blick nur auf die nationalen Regeln richten. --- In addition to professional input, a #business trip always means a reunion with old friends. Prof. Dr. Till Zech, LL.M. was very pleased to have the opportunity to meet good friends like Francisco Javier Rodríguez Sánchez, Tax Director at Bové Montero y Asociados, at this year's #IFA Congress 2024 in #Cape Town. Bové Montero y Asociados is an HLB network partner, which is why meetings of HLB network members - as here in Cape Town - are on the agenda on a regular basis. An international network of experts is an unbeatable competitive advantage, especially in the field of transfer pricing. After all, “TP regulation” does not end at national borders; equally, consultants should not focus solely on national rules. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb
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🌍 #IFA 2024 in #Kapstadt. Der 76. IFA-Kongress vom 27.–31. Oktober 2024 bot neben zahlreichen fachlichen Erkenntnissen auch einzigartige Kulturevents in beeindruckender Kulisse. Während eines Live-Konzerts genossen zahlreiche Teilnehmende ihr Picknick im National Botanical Garden "#Kirstenbosch". Wenn die Formel lautet: Erinnerung = Information + Emotion, dann haben wohl alles Gäste des diesjährigen IFA-Kongresses eine Menge dazu gelernt, findet Prof. Dr. Till Zech, LL.M., der als Vorstandsmitglied der IFA-Deutschland mit von der Partie war. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb
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🌿 #Allerheiligen: Heute gedenken wir all jener, die uns vorausgegangen sind und uns inspiriert haben. Ein Tag der #Stille und Besinnung. Genießen Sie und Ihre Liebsten den Feiertag! #hlbtp #hlbschumacherganteführer #Erinnerung
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🌍 #IFA 2024 in #Kapstadt Goodbye Cape Town! Der 76. IFA-Kongress neigt sich dem Ende zu: Vom 27.–31. Oktober 2024 tagten hier Finanz- und Steuerexpertinnen und -experten aus der ganzen Welt. Zum ersten Mal fandder Kongress auf afrikanischem Boden statt und brachte führende Fachkräfte aus der internationalen Steuerwelt zusammen. Auf der Agenda: praxisorientierte Ansätze zur Steuerstreitschlichtung, Nexus-Bestimmungen und die Besteuerung digitaler Aktivitäten. Unter ihnen war auch Prof. Dr. Till Zech, LL.M. vor Ort. Seine Erfahrungen und Eindrücke wollen wir in den kommenden Tagen hier auf LinkedIn für Sie teilen. Bleiben Sie gespannt! 🌿 Die Veranstaltung bot neben Fachthemen und kulturellen Events für alle Teilnehmenden auch atemberaubende Naturerlebnisse – von der Kapstädter Küste bis zu den Weingütern. Mehr Infos hier: https://lnkd.in/ePv_bnhP Danke International Fiscal Association! #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb #hlbbringtdichweiter
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Heute ist der 03. Oktober – #Nationalfeiertag! Selten war "#Einheit" zu leben wichtiger als heute. Ihr Team von HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing wünscht Ihnen allen einen schönen Feiertag voller Ruhe, Freude und Gemeinschaft. Auf viele weitere Jahre in Einheit! 🎈 #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb #hlbbringtdichweiter
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Der #Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Beschlussempfehlung vom 1. Januar 2025 (Drucksache 20/13015) wesentliche Änderungen für die #Verrechnungspreisdokumentation vorgeschlagen, die erhebliche #Erleichterungen für Unternehmen mit sich bringen. Ursprünglich war vorgesehen, dass ab diesem Datum eine umfassende Verrechnungspreisdokumentation sämtlicher Geschäftsbeziehungen, auch bei minimalen Umsätzen von nur 5 Euro, innerhalb von 30 Tagen nach Prüfungsanordnung automatisch vorgelegt werden muss (Drucksache 20/11306). Stattdessen schlägt der Rechtsausschuss vor, dass die Unternehmen in einem ersten Schritt nur folgende Dokumente vorlegen müssen: - Eine Transaktionsmatrix, - Die Stammdokumentation (Master File), - Aufzeichnungen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen. Erst 𝗮𝘂𝗳 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 der #Betriebsprüfer sind dann innerhalb von 30 Tagen auch die vollständigen Sachverhalts- & Angemessenheitsdokumentationen (Local File) für die benannten Geschäftsbeziehungen vorzulegen. Damit würde die zuvor sehr umfangreiche Pflicht zur Dokumentation in eine gestufte Vorlagepflicht umgewandelt, was insb. für kleinere Unternehmen eine erhebliche Entlastung darstellen dürfte. Die ursprüngliche Regelung, die ab 2025 in Kraft treten sollte, wurde in der Fachwelt scharf kritisiert, da sie nicht nur als kontraproduktiv für die Beschleunigung der Betriebsprüfungen angesehen wurde, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken aufwarf. Ein Autor (Melan: DStR 2024, 6) argumentiert, dass die bisher geplante Regelung eklatant verfassungswidrig sei, da sie durch die strikte Fristenregelung und die massive Bürokratie die #Unternehmensfreiheit unangemessen einschränke. Der Vorschlag des Rechtsausschusses folgt nun diesem Beitrag weitgehend und entschärft die ursprünglichen Regelungen deutlich. Es bleibt hervorzuheben, dass diese Änderung auch die grundsätzliche Bereitschaft des Gesetzgebers zeigt, auf berechtigte Kritik aus der Fachwelt zu reagieren und praxisgerechte Lösungen zu schaffen. Dies ist ein erfreuliches Beispiel dafür, dass gesetzgeberische Prozesse nicht immer starr und unbeweglich sind. Die Verantwortlichen in Ministerien und Parlamenten verdienen daher durchaus Anerkennung für die Berücksichtigung der Einwände und die entsprechende Anpassung der Regelungen. #Quellen: - Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13015, Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. - Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11306, Gesetzentwurf der Bundesregierung. - Dr. Nevada Melan, Deutsches Steuerrecht (DStR) 2024, 6. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb #hlbbringtdichweiter
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𝗗𝘂𝗻𝗸𝗹𝗲 𝗪𝗼𝗹𝗸𝗲𝗻 𝗮𝗺 𝗛𝗼𝗿𝗶𝘇𝗼𝗻𝘁 𝗱𝗲𝗿 "𝗴𝗿ü𝗻𝗲𝗻 𝗟𝗲𝗴𝗶𝘀𝗹𝗮𝘁𝗶𝘃𝗲"? Die nationale Umsetzung der #CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verzögert sich in Deutschland und anderen EU-Ländern, obwohl sie ursprünglich bis zum 6. Juli 2024 abgeschlossen sein sollte. Bis Ende August 2024 haben nur zwölf der 30 betroffenen Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. In #Deutschland liegt die Verzögerung an der Komplexität der Anpassungen, insbesondere der Debatte über die Prüfung der #Nachhaltigkeitsberichte, die nur Wirtschaftsprüfern vorbehalten bleiben soll. Deutschland plant, die Umsetzung bis Ende 2024 abzuschließen, damit das Gesetz ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, befinden sich derzeit in einer Phase der #Unsicherheit, da die Rahmenbedingungen noch nicht endgültig geklärt sind. Die CSRD verlangt umfangreiche #Nachhaltigkeitsberichte, die eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berücksichtigung vieler Datenpunkte umfassen. Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Datenerhebung, insbesondere in komplexen #Lieferketten. Es wird empfohlen, frühzeitig mit der Berichterstellung zu beginnen, digitale #Tools zu nutzen und externe Beratung hinzuzuziehen, um die hohen Anforderungen zu bewältigen. Die CSRD bietet aber auch #Chancen: Unternehmen können durch frühzeitige Anpassung an die Richtlinie Vorteile bei Geschäftsbeziehungen und Ausschreibungen erzielen sowie ihr Risiko- und Chancenmanagement verbessern. Eine konsequente Umsetzung fördert nachhaltige Innovationen und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb #hlbbringtdichweiter
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Zur IFA-Jahrestagung 2024 berieten und diskutierten die führenden Köpfe der internationalen #Steuerwissenschaft und -beratung im Rahmen der Jahrestagung der International Fiscal Association zu keiner geringeren Frage als "Wie geht es weiter bei EU, OECD und UN?". Vertreter aller Institutionen waren vor Ort in #München. Gastgeber im Freistaat war die Siemens AG, in deren Räumlichkeiten die Tagung abgehalten wurde. Mit von der Partie war Prof. Dr. Till Zech, LL.M., Verrechnungspreisexperte, Geschäftsführer bei HLB Schumacher Ganteführer Transfer Pricing und Vorstandsmitglied der #IFA Deutschland. Mit seinem guten Kollegen Rüdiger Schulz von IStB Schulz wohnte Prof. Zech diversen Vorträgen zu aktuellen Entwicklungen bei #Verrechnungspreisen, #Wegzugsbesteuerung und zur aktuellen #Rechtsprechungsübersicht in der Finanzgerichtsbarkeit bei. #hlbtp #hlbschumacherganteführer #teamhlb #international