Gehle: Es braucht Notfallstrukturen, die gegebenenfalls örtlich unabhängig sind von den Klinikstrukturen - Kammer warnt vor langen Versorgungswegen und Transportzeiten „Wir müssen die anstehenden Reformen der Krankenhausplanung und der Notfallversorgung und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Steuerung der Versorgungswege gemeinsam voranbringen“, fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle. „Eine sinnvolle Neuorganisation der Kliniklandschaft und die Anpassungen der Notfallreform gehören zusammen, um eine weiterhin gute und flächendeckende Versorgung der Menschen auf diesen Ebenen zu gewährleisten“, so der Kammerpräsident. Dies gelte insbesondere in Regionen mit schwächeren Klinikstrukturen, wo dann eine ausreichende Notfallversorgung erforderlich sei. Dies, so Kammerpräsident Gehle weiter, „notfalls auch außerhalb der vom Gemeinsamen Bundesausschusses vorgeschlagenen Integrierten Notfallzentren und entkoppelt von der regulären Finanzierung“. Durch die geplante Krankenhausreform würden der vorklinischen Versorgung erweiterte Funktionen zugewiesen, die bei der Weiterentwicklung der Strukturen zu berücksichtigen seien. Denn es könnten im Notfall die Versorgungswege und Transportzeiten in benötigte Einrichtungen länger werden. „Deshalb braucht es Notfallstrukturen, die gegebenenfalls örtlich unabhängig sind von den Klinikstrukturen und in Zusammenarbeit mit diesen die hochwertige Qualität der Patientenversorgung sichern.“ Die Finanzierung der Notfallversorgung müsse auf allen Versorgungsebenen anforderungsgerecht erfolgen und im gegebenen Fall besondere Rahmenbedingungen berücksichtigen, fordert Gehle. 🚑 https://lnkd.in/eBPEHSAy
Beitrag von Ärztekammer Westfalen-Lippe
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Im Rahmen der Biersdorfer Krankenhausgespräche 2024 habe ich zum Thema Krankenhausreformen in NRW und im Bund die Perspektive der katholischen Krankenhäuser in Deutschland in die Diskussion eingebracht. Diese Grafik bringt zum Ausdruck, dass die katholischen Krankenhäuser durch ihre große Präsenz in NRW über umfangreiche Erfahrungen in der NRW-Reform verfügen. Diese bringen sie vielerorts in die Diskussion um die Bundesreform ein. Aus meinem gestrigen Beitrag will ich hier nur 2 Punkte, die mir besonders wichtig erscheinen, hervorheben. 1) Die NRW-Reform wird zu erheblichen, wichtigen, nachhaltigen und für alle Beteiligten herausfordernden Veränderungen in der Gesundheitsversorgung der Bürger NRW's führen. Die Reform wird hochwirksam sein. Die Betreiber der Bundesreform sollten diesen Prozess respektieren und unterstützen. Das kann z.B. dadurch geschehen, dass die Bundesreform das Leistungsgruppensystem NRW vollumfänglich übernimmt. 2) Die vom Bund zusätzlich geplante Leistungsgruppe Notfallmedizin benötigt mehr Aufmerksamkeit in der fachlichen Diskussion der Reform. Diese Leistungsgruppe hat meines Erachtens gerade für kleinere Standorte mit GBA-Notfallstufe 1 ein hohes Potenzial, den Standort zu gefährden. Die Bedeutung dieser Leistungsgruppe wird sich erst dann komplett erschließen, wenn eine Auswirkungsanalyse unter Einbeziehung der geplanten Notfallreform durchgeführt wurde. Dies wird nicht mehr vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelingen. Auch deshalb sollte das Leistungsgruppensystem NRW vom Bund aufgegriffen werden.
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Kein guter Tag für die Notfallversorgung in Baden-Württemberg Heute hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in einer Pressekonferenz die Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung vorgestellt. Ihr Kern: 18 Notfallpraxen sollen geschlossen werden. Diese Pläne bedeuten eine drastische Verschlechterung der Versorgung für die Menschen in Baden-Württemberg – auch in den Landkreisen Böblingen und Calw. Besonders betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger rund um Herrenberg und Nagold, die ihre Notfallpraxen verlieren sollen. Diese Entscheidung wird gravierende Konsequenzen haben: Die Notaufnahmen der Krankenhäuser werden weiter überlastet, was nicht nur die Patientenversorgung erheblich beeinträchtigen, sondern auch das Klinikpersonal an seine Grenzen bringen wird. Schon heute behandeln wir im @Klinikverbund Südwest über 160.000 Notfälle pro Jahr – 60% davon ambulant. Diese Versorgung ist jedoch unterfinanziert, was zu einem jährlichen Verlust von rund 10 Mio. Euro führt. Ich halte die Neuurdnung ohne Abgleich mit der stationären Notfallversorgung für sehr bedenklich. Der Verlust der Notfallpraxen in Herrenberg und Nagold wird die medizinische Versorgung in der Region massiv verschlechtern. Wir brauchen tragfähige Lösungen, die ambulante und stationäre Versorgung stärker miteinander verknüpfen, um den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine gute und zumutbare Notfallversorgung zu bieten. Hier sind gemeinsame Regionalkonzepte zwischen ambulant & stationär notwendig. Ein Abbau von Kapazitäten in der ambulanten Versorgung führt zwangsläufig zu einem weiteren Anfluten von ambulanten Patienten in unsere stationären Strukturen. Ein Umdenken ist dringend notwendig!
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Aktionsgruppe fordert Nicht-Unterzeichnung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform der Krankenhausstruktur in Bayern In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern die sofortige Nicht-Unterzeichnung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gefordert. Die Gruppe sieht das Gesetz als verfassungswidrig an und wirft der Bundesregierung vor, gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu verstoßen. Am 22. November 2024 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, wodurch das Gesetz nun zur Unterschrift vorliegt. Die Verfasser des Briefes kritisieren die geplante Einteilung der Krankenhäuser in bundeseinheitliche Leistungsgruppen sowie die Finanzierung des Transformationsfonds als Eingriff in die Planungshoheit der Bundesländer. Sie betonen, dass Krankenhausstrukturen ein klarer Zuständigkeitsbereich der Länder sind, und dass der vorgeschlagene Gesetzesrahmen dieser Zuständigkeit widerspricht. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der befürchteten Reduzierung von Allgemeinkrankenhäusern, die die festgelegten Strukturmerkmale der Leistungsgruppen, insbesondere in der Intensivmedizin, nicht erfüllen. Der offene Brief fordert den Bundespräsidenten daher auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und das KHVVG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu unterzeichnen. #Bayern #KHVVG #Krankenhausreform #Krankenhausstruktur #Vermittlungsausschuss
Aktionsgruppe fordert Nicht-Unterzeichnung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes » medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2024
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Das Bundeskabinett hat gestern eine Krankenhausreform beschlossen. Vor dem Hintergrund der finanziell desaströsen Lage der meisten Krankenhäuser in Deutschland ist eine Reform in jedem Fall zwingend erforderlich und wird auch seitens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ausdrücklich unterstützt. Mehrere Insolvenzen von Krankenhäusern des DRK zeigen, wie absolut kritisch die Lage ist, insbesondere für freigemeinnützige Einrichtungen. Doch das, was das Kabinett gestern beschlossen hat, ist absolut unzureichend und steht im Widerspruch zu den selbst gesteckten Zielen der Krankenhausreform. Besonders unverständlich ist, dass das Bundesgesundheitsministerium entgegen der eigenen Ankündigung davon abgesehen hat, die Folgen der Reform für die Gesundheitsversorgung in einer Auswirkungsanalyse zu prüfen. Das gleicht einer Operation am offenen Herzen im fahrenden Bus. Aktuell spricht die Deutsche Krankenhausgesellschaft von einem 500-Millionen-Defizit aller Kliniken, wohlgemerkt pro Monat. Unter anderem durch die teilweise Refinanzierung von Tarifsteigerungen ab diesem Jahr und der schnelleren Bezahlung von Krankenhausforderungen möchte die Regierung gegensteuern. Mit einem Transformationsfonds für Investitionen sollen ab 2026 Fusionen und Umwandlungen von Kliniken in Arztzentren mit einer Milliardensumme unterstützt werden. Doch das Beschlossene reicht bei Weitem nicht aus. Notwendig wäre eine zielgerichtete und passgenaue Reform der Krankenhauslandschaft, die die Krankenhäuser substanziell unterstützt und sie als zentralen Bestandteil der medizinischen (stationären wie ambulanten) Infrastruktur und gesundheitlichen Daseinsvorsorge für Stadt und Land langfristig stabilisiert. Dazu müsste man allerdings mit allen relevanten Akteuren in der deutschen Krankenhauslandschaft sprechen, deren Erfahrungen und Kompetenzen wirklich einbeziehen und nicht nur mit einem selektiv ausgewählten „Küchenkabinett“ Politik machen. Dass das geht und dann auch zu guten Ergebnissen führt (und natürlich trotzdem auch schmerzhafte Einschnitte im Rahmen einer Krankenhausreform bedeuten kann), sieht man in NRW. Dabei spielen die gemeinnützigen DRK-Krankenhäuser unter anderem auch eine besondere Rolle im Katastrophenschutz und im Falle eines bewaffneten Konflikts. Unsere Einrichtungen sichern die gesundheitliche Daseinsvorsorge – in guten wie in schlechten Zeiten. Doch auch diese Aufgabe wird aktuell übersehen. Das wird uns alle am Ende sehr teuer zu stehen kommen. Insofern setzen wir uns dafür ein, dass es im Laufe des weiteren Gesetzgebungsprozesses noch deutliche Verbesserungen an der Krankenhausreform gibt. Zur Verdeutlichung der Sachlage möchte ich die Konversation in den Kommentaren mit einem Beispiel beginnen.
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Neben dem #HSK24, der als Kongress wieder der zentrale Treffpunkt der Gesundheitsbranche in Deutschland ist, werden zeitgleich die Weichen für eine neue Krankenhauslandschaft im Bundestag gestellt. Die Pläne von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach werden heute im Bundestag besprochen. Ab 11:40 Uhr kann man das auf dem Link unten live verfolgen. Wenn sich im Vorfeld der Debatte die Protagonisten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. schon medial über entstehende Zusatzkosten streiten, wird der Austausch im Bundestag bestimmt auch sehr spannend. Entschieden wird leider aber wieder nichts: Nach knapp 70-minütiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfs an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll (natürlich) der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen. Zur Erinnerung: Das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ soll Anfang 2025 in Kraft treten und die stationäre Versorgung dadurch verbessern, dass jedem Krankenhaus genau definierte Tätigkeitsbereiche mit Vorgaben für Personal und Ausstattung zugewiesen werden. Für diese gelten einheitliche Qualitätsstandards. Zudem soll künftig nicht mehr jede einzelne Krankenhausbehandlung über Pauschalen abgerechnet, sondern ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung bezahlt werden. WISO S.E. Consulting GmbH https://lnkd.in/eytAn3Ze
Deutscher Bundestag - Krankenhausreform wird in erster Lesung beraten
bundestag.de
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In ihrer Stellungnahme zur Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitssystems identifiziert die Regierungskommission einmal mehr die Sektorengrenzen als maßgebliche Quelle für Ineffizienzen in der Gesundheitsversorgung. Die kurzfristigen Lösungsempfehlungen der Kommission fokussieren insbesondere auf die Ausgestaltung der im Zuge der Krankenhausreform vorgesehenen Level 1i Krankenhäuser. Die Kommission bleibt hier nahe bei den bereits im Dezember 2022 in den Empfehlungen zur grundsätzlichen Reform der Krankenhausvergütung gemachten Vorschlägen. Damit ist klar: Die Kommission hält an dem Vorhaben der Level 1i Kliniken als Einrichtungen mit integrierten ambulant-stationären Zentren fest. Eine Vielzahl der weiteren, insbesondere mittel- und langfristigen Kommissionsvorschläge, wie die Abschaffung der doppelten Facharztschiene, die Förderung interprofessioneller Zusammenarbeit und den Ausbau der pflegerischen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, trägt die IKK classic mit. „Die Diagnose der Regierungskommission ist richtig: Unser Gesundheitssystem ist inzwischen an Institutionen, nicht mehr am Patienten ausgerichtet", sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. "Mit den aktuellen Gesetzgebungsverfahren bietet sich die große Chance, eine wirkliche Neuausrichtung zur initialisieren – hin zu den Patientenbedürfnissen und dem tatsächlichen Bedarf. Diese sollten wir nutzen. Erfreulich dabei ist, dass die Regierungskommission einfordert, in wesentlichen Entscheidungen die Selbstverwaltung stärker einzubeziehen.“ Es ist zu hoffen, dass die innovativen Vorstöße der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung nicht wieder in Gesetzgebungsprozessen verloren gehen. Die vollständige Empfehlung der Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitssystems finden Sie hier ➡️ https://lnkd.in/gbAzYSJD #Regierungskommission #sektorenübergreifendeVersorgung #Gesundheitsversorgung #Krankenhausreform #GVSG #IKKclassic
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Verbessert das Gesetz zur #Krankenhausreform die Versorgung? Wir haben den aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) analysiert und stellen die Ergebnisse heute auf einer Pressekonferenz der DKG vor. Um 12:30 Uhr gibt es hier im Livestream die Ergebnisse: https://lnkd.in/d86R_NBe
Krankenhausreform: DKG stellt Analyse zu den Schwachstellen und Risiken des aktuellen Gesetzentwurfs vor
dkgev.de
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Meine drei key take-aways des Panels auf der Veranstaltung des Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e. V. 1️⃣ Die Qualität der Versorgung muss im Fokus stehen. Der Regulator sollte aufhören, sich ausschließlich in Strukturvorgaben zu verlieren. 2️⃣ One size fits all gilt nicht für die ambulante Versorgung. Wir brauchen Trägervielfalt, unterschiedlichste Versorgungskonzepte und weniger Denkverbote. Das erfordert eine angepasste Form der Regulierung (s.h. oben). 3️⃣ Der Veränderungsbedarf im Gesundheitswesen ist groß und die Dringlichkeit hoch. Finanzinvestoren können Katalysator für die erforderlichen Veränderungen sein. Es braucht aber verlässliche Rahmenbedingungen. Ich danke meinen Gesprächspartnerinnen auf dem Panel Kristine Lütke (MdB), Sibylle Stauch-Eckmann und Johanna Nüsken sowie für die gute Moderation durch Jessica Hanneken. 🙏 (Photos @ Jens Schicke)
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Am 15.05.2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG) beschlossen und auch nach mehrmaligem „drüber schlafen“ bleiben aus meiner Sicht drei zentrale Kritikpunkte: 1. Fehlende Finanzierungsbasis Der in den Jahren 2022 und 2023 entstanden Defizitsockel belastet die Kliniken dauerhaft und muss vor dem Einstieg in die Reform ausgeglichen werden. Andernfalls werden sinnvolle Strukturentwicklungen aufgrund der Einführung von Leistungsgruppen durch einen kalten Strukturwandel überlagert und die Versorgung wird schlechter. Die im Gesetzentwurf explizit formulierte Erwartung, dass es ab 2025 relevante Einsparungen im Krankenhausbereich geben soll, ist geradezu absurd. 2. Fachlicher Input wird nicht angenommen Viele ausgewiesene Experten, etwa aus Wissenschaft, Krankenhausverbänden und Landesministerien, haben bereits in der Vergangenheit wichtige Bausteine des Gesetzes analysiert und fundierte Verbesserungsvorschläge gemacht, beispielsweise zu den Wirkmechanismen der aktuell geplanten Vorhaltefinanzierung. Wenn Expertenrat weiterhin ignoriert wird, bekommen wir ein KHVVG nach dem Muster des soeben publizierten Bundes-Klinik-Atlas: Fehlerhaft, irreführend und bürokratisch. 3. Mangelnde Konsensfähigkeit Krankenhauspolitik braucht, insbesondere wenn relevante Strukturveränderungen geplant sind, einen möglichst breiten Grundkonsens zwischen Bund, Ländern, Krankenhäusern und Krankenkassen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um die Unterstützung der Länder für die Strukturveränderungen zu gewinnen und diese den betroffenen Menschen vor Ort erklären zu können. Ohne diesen Grundkonsens wird die Reform scheitern. Sei es im Gesetzgebungsverfahren oder in der Umsetzung. #BWKG
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Wichtige Mitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft weist darauf hin, dass vor der bevorstehenden Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) durch das Bundeskabinett noch erhebliche Bedenken bestehen. Der aktuelle Gesetzentwurf könnte, so die DKG, die Gesundheitsversorgung in Deutschland verschlechtern, wenn er ohne vorherige umfassende Auswirkungsanalyse umgesetzt wird. Die DKG betont die Notwendigkeit dieser Reform, warnt jedoch vor einem "Blindflug" in der Umgestaltung der Krankenhausstrukturen, welcher die Patientenversorgung in vielen Regionen beeinträchtigen könnte. Sie fordert, dass vor einem endgültigen Kabinettsbeschluss eine gründliche Analyse der Reformpläne stattfinden muss. Die vollständige Stellungnahme und weitere Details können auf der Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft eingesehen werden. https://lnkd.in/eSWQMDEm #KHVVG #Gesundheitspolitik #Patientenversorgung #DeutscheKrankenhausgesellschaft
Patientenversorgung muss gesichert bleiben – Kliniken fordern Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung der Reform
dkgev.de
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