In #Österreich unterliegt das #Bauwesen der #Landesgesetzgebung, was bedeutet, dass jedes #Bundesland eigene #Bauordnungen und Vorschriften hat. Daher variieren die Anforderungen für die Errichtung eines neuen #Schornsteins je nach Standort. mehr auf: https://bit.ly/4i7yBIV
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OVG Saarland zu der Frage, dass durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen grundsätzlich auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren sind und vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall keine nachbarlichen Abwehransprüche begründen vorgestellt von Thomas Ax 1. Durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen sind grundsätzlich auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall keine nachbarlichen Abwehransprüche. 2. Einzelfall, in dem aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es aufgrund der Stellplatzsituation zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umfeld des klägerischen Grundstücks das sich eine Straße oberhalb des Bauvorhabens befindet kommen könnte; hier: kein Anlass für die Einholung eines verkehrstechnischen Gutachtens. 3. Hat sich das Verwaltungsgericht wie vorliegend im Rahmen des Ortstermins geschehen einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Einzelfalles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können. OVG Saarland, Beschluss vom 02.10.2024 – 2 A 94/23 Alle Informationen zu den Entscheidungsgründen finden Sie verlinkt! #ThomasAx #Anwalt #Rechtswissen #Vergaberecht #Recht #Vergabe #Vertragsrecht #Hochbaurecht #Tiefbaurecht
OVG Saarland zu der Frage, dass durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen grundsätzlich auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren sind und vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall keine nachbarlichen Abwehransprüche begründen
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𝗗𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗯𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲 𝗜𝗻𝗻𝗲𝗻𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗶.𝗦.𝗱. § 𝟯𝟰 𝗕𝗮𝘂𝗚𝗕 - 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲 𝘀𝗼𝘄𝗶𝗲 𝗛𝗲𝗿𝗮𝘂𝘀𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 Die Regelung des Baugesetzbuchs zum sogenannten unbeplanten Innenbereich scheint klar und eindeutig. Auch ist die im unbeplanten Innenbereich bestehende Baulandqualität nicht geringer zu bewerten als festgesetztes Baurecht. Zugleich gibt es wenige Regelungen des Baugesetzbuchs, welche derart häufig Gegenstand von streitigen Auseinandersetzungen sind, wie die Regelung des § 34 BauGB. Im Rahmen der Internen Weiterbildung von Wüest Partner habe ich am Montag unter anderem vorgestellt, warum § 34 BauGB selbst im Geltungsbereich von Bebauungsplänen immer wieder ein Rolle spielt und zum Beispiel das zulässige Maß der Nutzung beschränken kann. Weiter, dass zu manchen Vorhaben mehrere renommierte Kolleginnen und Kollegen vorab Stellung nehmen und sich die Bewertungen hinsichtlich der maßgeblich näheren Umgebung und der daraus zulässigen Bebauung zum Teil erheblich unterscheiden. Ganz zu schweigen davon, dass die Baugenehmigungsbehörde im folgenden Verfahren dennoch zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Vielen Dank an Niklas Berndt für die Vermittlung und Begleitung des Vortrags.
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Vergabetransformationsgesetz: Gegen die Abschaffung der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau äußern sich Kammern und Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Entwürfe für ein sogenanntes Vergabetransformationspaket hat das Bundeskabinett am 27. November 2024 beschlossen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Zentralverband Das Deutsche Baugewerbe (ZDB) beklagen jedoch die darin vorgesehene Aufweichung des Gebots der mittelstandsgerechten Losvergabe. Auch wenn diese Aufweichung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als „Flexibilisierung mit Augenmaß“ bezeichnet wird, befürchten sie in der praktischen Auswirkung letztlich die Abschaffung dieses seit Jahrzehnten bewährten Grundsatzes. BAK, BingK und ZDB fordern geschlossen, dass die geplante Gesetzesänderung nicht in dieser Form umgesetzt wird, sondern es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt. Zur Pressemitteilung: https://lnkd.in/dUUGNkzB # Vergabetransformationsgesetz #promittelstandsgerechteLosvergabe
Vergabetransformationsgesetz: Kammern und Verbände gegen Abschaffung der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau – Bundesarchitektenkammer e.V.
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🚧🏗️⚠️ ʙᴀᴜᴀʀʙᴇɪᴛᴇɴ ᴀᴜꜰ ᴅᴇᴍ ɴᴀᴄʜʙᴀʀɢʀᴜɴᴅꜱᴛüᴄᴋ ᴏʜɴᴇ ᴠᴏʀʜᴇʀɪɢᴇ ᴀʙꜱᴛɪᴍᴍᴜɴɢ? Vor fast genau einem Jahr wurde in Baden-Württemberg die Landesbauordnung geändert und die Angrenzerbenachrichtigung wurde erheblich eingeschränkt. Seitdem wird nicht mehr automatisch über das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück informiert. Nur noch dann, wenn Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften erteilt werden, erfolgt eine Angrenzerbenachrichtigung. Dies ist in der Praxis aber nur sehr selten der Fall. Die damals üblichen und notwendigen Einwendungen sind somit weitgehend weggefallen. Wie geht man nun aber vor, wenn man erst von dem Bauvorhaben erfährt, wenn die Baugenehmigung schon erteilt wurde und man sich in seinen Rechten verletzt sieht? 👉 fristgerecht Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen 👉 zusätzlich, wenn ein schneller Baubeginn droht oder geplant ist (insbesondere bei Fertighäusern) Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht einlegen ➡️ Diese Vorgehensweise macht aber nur dann Sinn, wenn tatsächlich eine Verletzung nachbarschützender Rechte gegeben ist. Spoiler: Dies ist nicht so häufig der Fall. (⛰️Beeinträchtigung der bisher schönen Aussicht gehört nicht dazu…) Ob ein Vorgehen gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sinnvoll und erfolgsversprechend ist, prüfen wir gerne. 🤝 Eine Möglichkeit gibt es aber immer: mit den Nachbarn sprechen! Häufig können dadurch Missverständnisse ausgeräumt und doch noch eine Lösung für Probleme gefunden werden (Grenzgestaltung, Sichtschutz, Platzierung der Wärmepumpe usw.). Eine gute Nachbarschaft schadet nie 👫👬 Lisa Baierle und ich beraten Sie hierzu gerne. #verwaltungsrecht #badenwürttemberg #öffentlichesbaurecht #fachanwaltfürverwaltungsrecht
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Wer Pläne ändert, hat Laien auf die Folgen hinzuweisen: Einem Laien Baupläne vorzulegen, bedeutet nicht, dass er mit Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik einverstanden ist. Dazu ist er vorher ausdrücklich über zu erwartende Folgen für die Benutzbarkeit aufzuklären. Praxistipp von Heiko Fuchs von der Kanzlei Kapellmann. #Baurecht #Immobilienrecht #Urteil #Immobilien #Immobilienwirtschaft https://lnkd.in/enqSVava
Wer Pläne ändert, hat Laien auf die Folgen hinzuweisen
iz.de
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Mit einer Anfrage an die Landesregierung habe ich mich erneut nach dem Fortgang zu den Sanierungsarbeiten für den Limburger Dom erkundigt. Seit vielen Jahren schon ist vom Beginn, Planungen zu den offenkundig notwendigen Arbeiten die Rede. Nur es tut sich nichts. Immer neue Zeitpunkte, Hindernisse und Formalitäten werden genannt. Das einzige, was sich tut, sind Sicherungsmaßnahmen an der Fassade. So verhüllen grüne Netze aktuell teilweise den Dom, wohl um den bröseln der Fassade zu begegnen. Die Antworten der Landesregierung auf die Anfrage konnten nicht zufrieden stellen. Der Beginn bleibt weiter ungewiss. Ich bin besorgt: Der Limburger Dom ist ein Bauwerk von unschätzbarem Wert. Seit Jahren ist der Dom jedoch dringend sanierungsbedürftig. Dass die für die Sanierung verantwortliche Landesregierung nur halbherzig an die Sache rangeht und sich der Baubeginn immer weiter verzögert, wird der Bedeutung des Doms in keiner Weise gerecht. Auch die veranschlagten Kosten sind schon in die Höhe geschnellt. Sollten sich Möglichkeiten für einen früheren Beginn der Bauarbeiten – etwa in Teilabschnitten – ergeben, muss die Landesregierung diese jetzt dringend nutzen. Nur so können Schäden vom Dom langfristig abgewandt werden. Dies ist umso mehr angezeigt, als nun im Juni im Innenraum Stahlgerüste für Ausbesserungen in der Apsis aufgebaut wurden. Die Anfrage und Antwort finden Sie auf meiner Website 👉 https://lnkd.in/eZVpcYxE #limburgerdom #domsanierung #limburganderlahn #marionschardtsauer
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Das Zauberwort: T U N!! The facts are: •verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Entwicklung von Liegenschaften lt. neuerlicher VfGH-Entscheidung! •Verlängerung der Frist von 18 Monaten - Land Steiermark hat dieser krausen Idee von Stadtplanungschef Inninger & Vz.bmgstin Schwentner bereits längst eine Absage erteilt! •Gewerkschaft Bau-Holz, VÖPE - Die Lebensraumentwickler, Höchstgerichte, Anwalt Georg Eisenberger und zuletzt auch Technopark Raaba Holding bzw. Hannes Schreiner sind nicht die Einzigen, die Reaktionen der Stadt einfordern, denn Zeit ist Geld! Aber die Stadt ignoriert beharrlich weiter das Gesetz (ROG)! •alle paar Wochen steht eine neue Klage in Millionen Höhe in der Zeitung! Und was tut unsere Frau Vz.bgmstin oder auch Fr Bgmstin Kahr ganz konkret, um endlich den Stillstand zu überwinden …… ? Es ist aus vielen Gründen höchst an der Zeit für TUN - z.B. um Schaden in Millionen Höhe von der Stadt abzuwenden, leistbares Wohnen zu ermöglichen (Zeit = Geld!), weitere Klagen zu vermeiden, etc. etc. ….. Das Symposium am 30.09.2024 im Grazer Seifenfabrik Veranstaltungszentrum „Stadtentwicklung - Warum warten wir?“ sollte eigentlich die Stadt abhalten, daher ist es umso bedauerlicher, dass weder Fr Bgmstin Kahr, noch Fr Vzbgmstin Schwentner -trotz Terminaviso vor zig Wochen(!)- Zeit finden können konstruktiv mit Experten Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Es wäre Zeit für TUN der Verantwortlichen, oder ?!
Die von Georg Eisenberger und Hannes Schreiner initiierte Diskussion rund um die Fristen für Bebauungspläne in Graz ruft jetzt auch die Bau-Gewerkschaft auf den Plan. https://lnkd.in/dkzEiiif
Baugewerkschaft fordert: "Bauvorhaben in Graz rascher genehmigen"
meinbezirk.at
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OLG Köln zu der Frage, dass es der Abnahme gleich steht, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist vorgestellt von Thomas Ax 1. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Bauleistung fertig gestellt ist und allenfalls unwesentliche Mängel aufweist. 2. Ob ein Mangel wesentlich ist und deshalb zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, hängt von Art und Umfang des Mangels und seinen Auswirkungen ab. Das lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen. Auch bloß optische Beeinträchtigungen können das Maß des Zumutbaren überschreiten. 3. Die Gestaltung einer mittig gelegenen, 280 qm umfassenden Innenhoffläche mit einer wassergebundenen Decke anstelle einer Rasenfläche stellt einen wesentlichen Mangel dar. OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2021 – 7 U 173/20 vorhergehend: OLG Köln, Beschluss vom 17.09.2021 – 7 U 173/20 LG Köln, 20.11.2020 – 18 O 281/19 ... Die Gründe lesen Sie auf unserer Website! #AxHochbaurecht #AxTiefbaurecht #ThomasAx #Anwalt #Rechtswissen #Hochbau #Tiefbau #Hochbaurecht #Tiefbaurecht
OLG Köln zu der Frage, dass es der Abnahme gleich steht, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist
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Überbordende Bürokratie im Bauantragsverfahren Bauherr*innen werden über das "Bypass-Verfahren" mit immer weitergehenden Anforderungen konfrontiert: außerhalb der tatsächlichen Zuständigkeiten außerhalb rechtsstaatlicher Prinzipien ohne hinreichende Rechtsgrundlage sogar für den nicht antragsgegenständlichen Bereich. Der Brief des DIvB an den nds. "Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen" verweist auf "Webfehler der NBauO" und regt sowohl zu Gesetzesänderungen als auch zu Klarstellungen bezüglich der tatsächlichen Zuständigkeit im Genehmigungsverfahren an - zur disruptiven Vereinfachungen des vereinfachten Verfahrens. Für Niedersachsen bietet sich hierdurch die Möglichkeit als Vorbild für einen angemessenen Umgang mit dem Bestand zu wirken - zur Erreichung der ambitionierten Wohn- und Klimaziele.
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🚧 Zugang gesichert – Notwegerecht durchgesetzt! 🛤️ In einem interessanten Fall musste ein Nachbar nach einem Urteil des Landgerichts Lübeck (Aktenzeichen 3 O 309/22) eine selbst errichtete Barriere entfernen, die den einzigen Zugangsweg zum öffentlichen Straßenraum für den benachbarten Grundstücksbesitzer blockierte. 🔍 Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer hatte sein Grundstück nur über das benachbarte Grundstück erreichen können. Der Nachbar jedoch hatte den Weg mit Pflanzsteinen blockiert und argumentierte, der Kläger könne seine Gegenstände über die Hindernisse heben. ⚖️ Das Urteil: Das Gericht stellte klar, dass das Notwegerecht des Klägers es ihm ermöglichen muss, sein Grundstück ohne derartige Hindernisse zu betreten und zu verlassen. Die Barriere musste entfernt werden, um dem Kläger den notwendigen Zugang zu gewähren. 🌳 Notwegerechte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Grundstückseigentümer angemessenen Zugang zu öffentlichen Wegen haben, auch wenn ihr Grundstück anders nicht erreichbar ist. #Rechtstipps #Notwegerecht #Zugangsrecht #Immobilienrecht #Grundstücksrecht #LBS #Gerechtigkeit #ottostöbenimmobilien 📚 Mehr Infos und Rechtstipps? Folgt uns für regelmäßige Updates! 🌟
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