Beitrag von Aktiv fur eine nachhaltige öffentliche Beschaffung

Als erste Verwaltung in Deutschland nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg eine Experimentierklausel in ihre Vergaberichtlinie auf. Diese trat am 1. Januar 2024 in Kraft und ermöglicht es, bei einem Auftragswert von bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Entscheidung für eine Experimentierklausel in Hamburg basiert auch auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Verwaltung & externe Innovator*innen/ Startups“ des IT-Planungsrates. Unter dem Vorsitz Hamburgs plädierte die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht im Oktober 2021 für vereinfachte Beschaffungswege zur zügigen Erprobung neuartiger Lösungen. Weitere Informationen: Hamburg erleichtert Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung - hamburg.de

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Dr. Franziska Singer

Facilitator, Trainer, Researcher - Sustainable Public Procurement

1 Jahr

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