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⁉ Echte Erleichterung oder Nebelkerze? 💡 Mit dem #Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen im Bereich der #Körperschaftsbesteuerung von Personengesellschaften vorgenommen. Trotz seiner für den Steuerpflichtigen grundsätzlich positiven Wirkung, führt § 1a KStG bisher ein Schattendasein. Der Gesetzgeber versucht nun, die Attraktivität dieses Gesetzes zu steigern. 📈 Die 4️⃣ Anpassungen an der Option zur Körperschaftsbesteuerung gemäß § 1a KStG, die rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 in Kraft getreten sind, sollen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten erweitern und das deutsche #Steuerrecht internationaler gestalten. 🌍 🔍 Aber sind diese Änderungen ausreichend, um die Attraktivität des § 1a KStG zu steigern? Welche Probleme der alten Rechtslage werden adressiert? Erfahren Sie mehr im Artikel von Michael Brüggemann, Thomas Schmidt und Julian Straßel: https://2bird.ly/45T2vuH

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