KEIN „BAU-TURBO“: Verbände gegen den geplanten § 246e BauGB Paragraf 246e BauGB soll den "Bau-Turbo" für den Wohnungsbau in Gang setzen. Eine gute Nachricht für Architektinnen und Architekten, sollte man meinen. Doch es hagelt Kritik von mehreren Verbänden, darunter auch der BDA. Worum geht es? In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen bis Ende 2026 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden können. Was spricht dagegen? 👉 die "Beschneidung demokratischer Beteiligungsprozesse" 👉 "§ 246e BauGB gewährleistet weder die Bezahlbarkeit der von ihm umfassten Wohneinheiten noch deren tatsächliche Realisierung." Stattdessen befürchte man die "Einführung eines Bodenspekulations-Turbo“. 👉 Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf Zersiedelungsproblematik und Naturschutzbelange. "§ 246e BauGB konterkariert somit die sozial- verträgliche Erreichung der Klimaziele." So heißt es in dem öffentlichen Appell, den Sie hier lesen können: https://lnkd.in/ejCvgSeU
Recht hast Du, lieber Henrik!
Geschäftsführer URBAINITY - Unsere Mission ist Stadtverbesserung | Nachhaltige Strategien für Quartiere und Gebäude | Seit 20 Jahren Leidenschaft für Green Consulting, Architektur, Service Development u. Holzmodulbau
10 MonateWas schlägt der BDA vor? Wie umgehen mit dem veralterten Planrecht in den urbanen Zentren? Mit B-Plan Verfahren von oft 6-12 Jahren? Mit einer nicht konsequenten Verdichtung der Städte, die zusätzlich zur Ausdehnung der Ballungsräume und überhöhten Kosten führt. Die Sorgen des BDA mögen in Teilen gerechtfertigt sein aber wo ist der konkrete Verbesserungsvorschlag? Die bisherige Entwicklung der Planrechtschaffung und der Praxis der Abwägungen (z.B. 500 Seiten) kann nicht unser Ziel bleiben und hat sehr häufig nichts mit nachhaltiger Stadtentwicklung zu tun.