#OnThisDay 02.08.1954 Heute vor 70 Jahren begannen die MfS-Mitarbeiter des Arbeitsbereiches Linie II mit der Verhaftungsaktion „Pfeil“. Im Rahmen dieser wurden innerhalb kürzester Zeit Hunderte vermeintliche „Agenten“, „Spione“ und Regimegegner verhaftet. . Die Hauptabteilung II und die Arbeitsbereiche der Linie I bis IV übernahmen innerhalb der Strukturen des MfS die Aufgabe der inneren und äußeren Spionageabwehr. In Ost-Berlin vermutete man durch den Kontext des Kalten Krieges hinter Handlungen, die gegen die DDR gerichtet waren, zumeist das Agieren feindlicher Geheimdienste. Aus diesem Grund erhielt dieser Zweig des MfS weitreichende Kompetenzen, die das Ausmaß einer „klassischen“ Spionageabwehr weit überschritten. Vorerst nutzte die Abteilung die abschreckende Wirkung von medial inszenierten Schauprozessen. Ab den 1970er Jahren setzten sie in ihrer Strategie vermehrt auf die aktive Prävention feindlicher Spionageangriffe. . Die Aktion „Pfeil“ ist ein Beispiel für einen erfolgreichen „konzentrierten Schlag“, wie solche Großaktionen im MfS-Jargon genannt wurden. Sie richtete sich vor allem gegen die Ostbüros der westdeutschen Parteien, den Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ) oder die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU). . Weitere #OTD finden Sie in unserem historischen Kalender: 📅 ow.ly/W9ow50SPPGP
Beitrag von Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Relevantere Beiträge
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Wir werden immer mehr zur Chaosrepublik: Jetzt auch noch Verdacht auf Geheimnisverrat aus dem Verteidigungsausschuss. Wobei mich die Logik der "verratenen Geheimnisse" inhaltlich nicht so richtig überzeugt. Die im Artikel genannte Aussage des Generalsinspekteurs erklärt zwar auf den ersten Blick die vorherige Argumentation des Bundeskanzlers, erklärt aber nicht, wieso die angesprochenen knappen Anlagen nicht durch die Herstellerfirma relativ schnell nachproduzierbar sind oder nicht einfach die Firma im Verteidigungsfall die Berechnung/Programmierung der Zieldaten in Deutschland vornimmt. Aber das ist dann kein Thema für eine Diskussion hier. https://lnkd.in/dD4Pz3r4
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das ist die richtige reaktion haben sie die reichsbürger schon entlassen Herr pitorius https://lnkd.in/eZHsMPzD Auszug Schmitz verweist auf die bisher vom Generalbundesanwaltschaft vertretene Rechtsansicht zum „Rollator-Putsch“ und der von der Behörde vertretenen Rechtsansicht, dass die dort Angeklagten auch wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) beschuldigt werden. Hier habe die Generalbundesanwaltschaft schon sehr wenig Vorbereitung zur Anklageerhebung ausreichen lassen. Dann mag der Generalbundesanwalt gegenüber Bundeswehr-Tätern genau konsequent vorgehen, meint Schmitz.Schließlich spiele es für die Strafbarkeit wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden avisierten Gewalttat keine Rolle, welchem konkreten Gedankengut der Täter verhaftet ist. Die Vorschrift erfasst nicht nur eine Tätergruppe mit einer bestimmten Motivation; sie stellt vielmehr Vorbereitungshandlungen aller Motivationen unter Strafe. Diese ist hier mit der konkreten Tatbesprechung der Sprengung der Krim-Brücke mit konkreter deutscher Unterstützung vollzogen.
RA Dirk Schmitz stellt Strafanzeige wegen „Vorbereitung eines Angriffskrieges“
alexander-wallasch.de
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Scheinbar ist die derzeitige ÖAAB( Arbeitnehmer bzw. Beamte) domininierte ÖVP Führung, niemals lernfähig. Insofern muss ich meinen Post von gestern wohl etwas korrigieren bzw. richtigstellen. Klar ist: FPÖ und ÖVP müssen nach der nächsten Wahl zusammenarbeiten, allerdings unter klarer Führung durch die FPÖ, aber einem komplett ausgetauschten ÖVP Team. PS: Die peinliche Direktion für "Staatsschutz", sollte am besten ersatzlos aufgelöst werden, diese war und ist ohnehin nur eine umgeschulte Polizeitruppe, aber kein echter Inlandsgeheimdienst wie bsp. das britische MI5. Im deutschsprachigen Raum scheint man offensichtlich unfähig oder unwillig zu sein, zivile Geheimdienste, ohne der gängigen ( Uniform- Polizeimentalität) aufzubauen, ist zwar schade, aber Realität!!! https://lnkd.in/dxw67hDi
Swift-Konzerte: Geheimdienste wussten lange von der Terror-Gefahr
exxpress.at
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t-online: Prozessauftakt gegen "Reichsbürger" Das waren ihre Umsturzpläne für Deutschland https://lnkd.in/exsbpcBq Es geht um Terrorismus, Hochverrat und um juristisch einzigartige Verfahren: Neun mutmaßliche "Reichsbürger" stehen am Montag in Stuttgart vor Gericht. Die wichtigsten Informationen zum Prozess im Überblick. Das Wichtigste im Überblick Was wird der Gruppe vorgeworfen? Wie sollen die Prozesse ablaufen? Wer steht in Stuttgart vor Gericht? Es werden Mammutprozesse: 26 mutmaßliche Verschwörer des 'Reichsbürgernetzwerks' um Heinrich XIII. Prinz Reuß sollen sich ab diesem Frühjahr vor drei Oberlandesgerichten verantworten. Am Montag beginnt in Stuttgart der erste Prozess. Dort sind neun Männer angeklagt, die größtenteils dem militärischen Arm der Gruppe angehört haben sollen. Ein Überblick über das Verfahren: Was wird der Gruppe vorgeworfen? Die Beschuldigten sollen geplant haben, die demokratische Ordnung in Deutschland gewaltsam zu stürzen und durch eine eigene Staatsform zu ersetzen, die sie der Bundesanwaltschaft zufolge bereits in Grundzügen skizzierten. Überzeugt waren die 'Reichsbürger' demnach von verschiedenen Verschwörungsmythen – beispielsweise davon, dass Deutschland von Angehörigen eines sogenannten Deep State regiert werde und von einer Allianz befreit werden könne. Dabei handle es sich ihrer Meinung nach um einen Geheimbund von Regierungen, Geheimdiensten und Streitkräften verschiedener Staaten. Mit dieser nicht existierenden Allianz habe die Gruppe zusammenarbeiten wollen. 'Reichsbürger': Tag X sollte kommen Die Mitglieder hätten erwartet, dass der Geheimbund ihnen ein Zeichen geben werde, dass der sogenannte Tag X gekommen sei, an dem er die obersten Institutionen Deutschlands angreife. Ihre eigene Organisation habe dann Institutionen und Amtsträger auf den Ebenen von Bundesländern, Kreisen und Kommunen beseitigen sollen. Dazu wurde den Ermittlern zufolge bereits mit dem Aufbau von sogenannten Heimatschutzkompanien begonnen. Die Gruppe soll laut Bundesanwaltschaft Zugriff auf ein 'massives Waffenarsenal' gehabt haben, das aus rund 380 Schusswaffen, fast 350 Hieb- und Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffenteilen bestanden habe. Den Beteiligten sei bewusst gewesen, dass es bei der geplanten Machtübernahme Tote geben würde, erklärte die Bundesanwaltschaft bei Anklageerhebung im Dezember. Sie hätten vorgehabt, bewaffnet in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen und Bundestagsabgeordnete festzunehmen. Dazu seien bereits Liegenschaften des Bundestags ausgekundschaftet worden. [...]" *** #Deutschlandfunk „Reichsbürger“-Prozess beginnt – Bundesinnenministerin Faeser: Zeichen für Stärke des Rechtsstaates https://lnkd.in/eUQ7UjDd #Prozess #Reichsbürger #Terror #Rechtsextremismus #Faeser
Worum geht's? Historischer Prozess gegen "Reichsbürgernetzwerk" um Prinz Reuß beginnt
t-online.de
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Eine krasse Gefahr für Deutschland“ Generalbundesanwalt prüft mögliche Preisgabe von Nord-Stream-Geheimnissen Einem Medienbericht zufolge prüft der Generalbundesanwalt den Verdacht der Preisgabe von Staatsgeheimnissen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der inzwischen zerstörten Pipeline Nord Stream 2. Der Verdacht richte sich gegen Mitarbeiter des Bergamtes Stralsund, berichtete die „Bild am Sonntag“. Diese seien am Planverfahren für die Gaspipeline beteiligt gewesen. Die Zeitung beruft sich auf einen vertraulichen Bericht des Verteidigungsministeriums an das Kanzleramt und den Bundestag von Ende Januar. Konkret prüft der Generalbundesanwalt demnach eine mögliche „Veröffentlichung militärischer Informationen über Operationsgebiete von U-Booten der Nato“. m Planverfahren für die Pipeline hatte das Bergamt laut „BamS“ schriftlich versichert, Sorge dafür zu tragen, dass „sensible Daten, soweit sie als Verschlusssache eingestuft sind, keinesfalls durch die Behörden veröffentlicht oder auch unautorisiert weitergegeben werden“. Daran soll sich das Amt aber nicht gehalten haben. Behörde veröffentlichte Daten aus „Verschlusssache“ Die Zeitung zitiert aus dem Bericht des Verteidigungsministeriums wonach das Bergamt im Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2018 „als VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) eingestufte Schusszahlen der Deutschen Marine“ veröffentlicht habe. Diese Daten seien auf der Homepage des Bergamtes Stralsund online gewesen, obwohl ein „ausdrückliches absolutes Weitergabe-Verbot“ bestand. Denn die Herleitung der Schusszahlen ermögliche Rückschlüsse auf „militärische Operationsmöglichkeiten“, zitiert die „BamS“ weiter aus dem Bericht. Den Verantwortlichen könnten laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Der Zeitung zufolge hätten die Informationen auch für jene interessant sein können, die die Pipeline angreifen wollten. „Solch ein naiver Umgang von deutschen Behörden mit Putins Agenten ist eine krasse Gefahr für Deutschland“, sagte CDU-Innenpolitiker Philipp Amthor der Zeitung. „Dieser skandalöse Fall“ müsse vollständig aufgearbeitet werden. Nordstream-Explosionen: Hintergründe bis heute unklar Nord Stream 2 hatte jahrelang für Streit gesorgt: Deutschland trieb zusammen mit Russland trotz der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim-Halbinsel im Jahr 2014 den Bau voran - gegen den heftigen Protest der USA sowie ost- und mitteleuropäischer Staaten wie Polen und der Ukraine. Mehr auf Tagesspiegel.de https://lnkd.in/eMveqx3h
„Eine krasse Gefahr für Deutschland“: Generalbundesanwalt prüft mögliche Preisgabe von Nord-Stream-Geheimnissen
tagesspiegel.de
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Auf die Frage eines Users über den Bericht unseres Gesprächs mit dem Bundeskanzler auf der Seite des Milizverbandes, ob die Initiative hierfür auch wirklich von uns Bataillonskommandanten der Miliz ausgegangen sei, möchte ich meinen Kommentar hierzu nochmals im Wortlaut wiedergegeben, weil das dort als Kommentar untergeht und es mir wichtig ist, dies zu teilen, vor allem auch auf Grund der kürzlich erfolgten Aussagen des Chefs des Generalstabs zu diesem Thema: "Als einer der 11 Bataillonskommandanten der selbstständig strukturierten Milizbataillone kann ich Ihnen versichern, dass diese Initiative auf Grund der Aussagen des HBK in der Kleinen Zeitung vor mehr als einem Jahr, von uns ausgegangen ist und der Gesprächstermin über den Milizbeauftragten, GenMjr Hameseder, sichergestellt wurde. Unsere Forderungen hinsichtlich Verlängerung des Wehrdienstes in Verbindung mit der Wiedereinführung von verpflichtenden Truppenübungen wurden dem HBK mit den entsprechenden Argumenten vorgetragen. Auch wenn dies eine unpopuläre Maßnahme darstellt, die beim Wählervolk und auch der Wirtschaft nicht auf Gegenliebe stoßen wird, sehen wir derzeit keine andere Möglichkeit, die Aufrechterhaltung des Artikels 79 (1) des Bundesverfassungsgesetzes¹ sicherzustellen, da ansonsten die Miliz über kurz oder lang "ausstirbt" und somit die gemäß Zielbild ÖBH2032+ angestrebte Verteidigungsfähigkeit nicht erreicht werden kann.Wie und ob der HBK diese Forderungen bei der Regierungsbildung umsetzen kann ist eine andere Geschichte. Als Kommandanten können wir nur aufzeigen und die Konsequenzen darstellen, das sind wir unseren Soldaten als auch der Bevölkerung schuldig! mit kameradschaftlichen Grüßen 🫡🇦🇹" ¹) Artikel 79. (1)Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.
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Die drei österreichischen Nachrichtendienste leisten hervorragende Arbeit um unsere demokratischen Werte aufrecht zu erhalten. Es zeigt sich allzumehr, dass eine Zusammenarbeit auf allen nachrichtendienstlichen Ebenen wichtiger ist als je zuvor ist. Um den wachsenden Bedrohungen gewachsen zu sein, brauchen sie aber auch Handwerkszeug, welches dem neuesten Stand der heutigen Technik entspricht.
𝐒𝐭𝐚𝐭𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐨𝐨𝐩𝐞𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐚𝐜𝐡𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐞 Ö𝐬𝐭𝐞𝐫𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐬 𝐳𝐮𝐫 𝐚𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐚𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠 Auf Grund der aktuellen medialen Berichterstattung und den Diskussionen in den sozialen Netzwerken sehen die Leiter und Direktoren des Abwehramtes (AbwA), der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und des Heeres-Nachrichtenamtes (HNaA) Österreichisches Bundesheer (Austrian Armed Forces) im Wege der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs (KSN) die Notwendigkeit der #Klarstellung einiger Punkte in Bezug auf die Vereitelung eines Terroranschlages auf eines der inzwischen abgesagten Taylor-Swift-Konzerte in Wien. #Nachrichtendienste auf der ganzen Welt kooperieren zu unterschiedlichen Themen mit ausländischen Nachrichtendiensten. 🤝 Dies erfolgt je nach rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben in unterschiedlicher Art und Weise. Daher pflegen alle drei österreichischen Nachrichtendienste Beziehungen zu Partnerdiensten. Derartige bilateralen #Kooperationen sind für die Auftragserfüllung unumgänglich und funktionieren bei allen drei Nachrichtendiensten Österreichs sehr gut. Entscheidend für den Erfolg – gerade in zeitkritischen Situationen – ist eine enge Zusammenarbeit in- und ausländischer Dienste. 🤝🌍 Im konkreten Fall der Verhinderung eines Terroranschlages auf ein Konzert von Taylor Swift ist festzuhalten, dass die DSN und das HNaA nur wenige Tage vor den geplanten Konzerten partnerdienstliche Informationen aus dem Ausland erhalten haben, die umfassende und eng abgestimmte Bearbeitungen aller drei Dienste ausgelöst haben. Die DSN hat zusätzlich eine staatspolizeiliche Komponente, weshalb sie auch für die unmittelbare Gefahrenabwehr und die Strafverfolgungsmaßnahmen, gemeinsam mit den Justizbehörden, verantwortlich zeichnet. In Summe führten diese erfolgreichen nationalen und internationalen Kooperationen unter Federführung der DSN schließlich zur Festnahme mehrerer Tatverdächtiger und der Verhinderung eines bereits im Vorbereitungsstadium befindlichen Terroranschlages. ‼️ Mediale Berichte, wonach Informationen zu den Verdächtigen oder zu den geplanten Anschlägen bereits seit 14 Tagen bei den Diensten verfügbar gewesen wären, entbehren jeglicher Grundlage. Besonders im Falle einer terroristischen Bedrohung erfolgt die Weitergabe und daraus resultierende Zusammenarbeit 🔸 zeitverzugslos, 🔸 professionell und 🔸 friktionslos. Das gesamte #Statement der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs (KSN) befinden sich im unten angefügten Dokument. ⬇️⬇️⬇️
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𝐒𝐭𝐚𝐭𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐨𝐨𝐩𝐞𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐚𝐜𝐡𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐞 Ö𝐬𝐭𝐞𝐫𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐬 𝐳𝐮𝐫 𝐚𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐚𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠 Auf Grund der aktuellen medialen Berichterstattung und den Diskussionen in den sozialen Netzwerken sehen die Leiter und Direktoren des Abwehramtes (AbwA), der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und des Heeres-Nachrichtenamtes (HNaA) Österreichisches Bundesheer (Austrian Armed Forces) im Wege der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs (KSN) die Notwendigkeit der #Klarstellung einiger Punkte in Bezug auf die Vereitelung eines Terroranschlages auf eines der inzwischen abgesagten Taylor-Swift-Konzerte in Wien. #Nachrichtendienste auf der ganzen Welt kooperieren zu unterschiedlichen Themen mit ausländischen Nachrichtendiensten. 🤝 Dies erfolgt je nach rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben in unterschiedlicher Art und Weise. Daher pflegen alle drei österreichischen Nachrichtendienste Beziehungen zu Partnerdiensten. Derartige bilateralen #Kooperationen sind für die Auftragserfüllung unumgänglich und funktionieren bei allen drei Nachrichtendiensten Österreichs sehr gut. Entscheidend für den Erfolg – gerade in zeitkritischen Situationen – ist eine enge Zusammenarbeit in- und ausländischer Dienste. 🤝🌍 Im konkreten Fall der Verhinderung eines Terroranschlages auf ein Konzert von Taylor Swift ist festzuhalten, dass die DSN und das HNaA nur wenige Tage vor den geplanten Konzerten partnerdienstliche Informationen aus dem Ausland erhalten haben, die umfassende und eng abgestimmte Bearbeitungen aller drei Dienste ausgelöst haben. Die DSN hat zusätzlich eine staatspolizeiliche Komponente, weshalb sie auch für die unmittelbare Gefahrenabwehr und die Strafverfolgungsmaßnahmen, gemeinsam mit den Justizbehörden, verantwortlich zeichnet. In Summe führten diese erfolgreichen nationalen und internationalen Kooperationen unter Federführung der DSN schließlich zur Festnahme mehrerer Tatverdächtiger und der Verhinderung eines bereits im Vorbereitungsstadium befindlichen Terroranschlages. ‼️ Mediale Berichte, wonach Informationen zu den Verdächtigen oder zu den geplanten Anschlägen bereits seit 14 Tagen bei den Diensten verfügbar gewesen wären, entbehren jeglicher Grundlage. Besonders im Falle einer terroristischen Bedrohung erfolgt die Weitergabe und daraus resultierende Zusammenarbeit 🔸 zeitverzugslos, 🔸 professionell und 🔸 friktionslos. Das gesamte #Statement der Kooperationsstelle der Nachrichtendienste Österreichs (KSN) befinden sich im unten angefügten Dokument. ⬇️⬇️⬇️
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