cablex installiert im neuen Sicherheitsstollen des Cholfirsttunnels die Fluchtwegbeleuchtung. Auftraggeber ist das Bundesamt für Strassen ASTRA.
Im Austausch mit dem bauleitenden Monteur, Simone Bortune (links im Bild) und dem Leiter für Infrastruktur-Projekte in den östlichen Regionen der Schweiz, Enos Pizio (rechts im Bild), lässt Kornel Reutemann sich direkt vor Ort auf den neusten Stand bringen.
Die Arbeiten von cablex erstrecken sich über einen Zeitraum von Quartal zwei 2024 bis Quartal zwei 2025. Projektleiter ist Pires Humberto.
Ich bedanke mich herzlich bei unerem Team für die bisherige Arbeit und euren Einsatz. Euer Engament und der konstruktive Teamgeist sind der Schlüssel zu unseren Erfolgen.
Auch möchte ich mich bei Amstein + Walthert Progress AG, für die zielgeführte und höchst professionelle Zusammenarbeit bedanken.
Wir freuen uns auf den weiteren Projektablauf mit eurem Team!
Heute wurde das von Andreas Neumann verfasste Gutachten über "Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration" veröffentlicht, das IRNIK im Auftrag des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. erstattet hat. Das Gutachten untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Spielräume des Gesetzgebers, um durch Ergänzungen des TKG eine wettbewerbskonforme Migration von den Kupfernetzen auf neue Glasfaserinfrastrukturen zu fördern.
https://lnkd.in/eYCgk2tj
Lieber Andreas Neumann, lieber breko,
ein Gesetzesvorschlag, der die Zugangsnachfrager auf dem Telekom Kupfer-Netz zwingt, in ein Monopol eines alternativen Ausbauers zu migrieren, sollte bitte die Interessen des Zugangsnachfragers berücksichtigen. Die bundesweiten Zugangsnachfrager sorgen für den Wettbewerb beim Endkunden, der zwischen verschiedenen Angeboten wählen kann – bislang lehnt der breko meines Wissens nachfragegerechte Zugangsleistungen ab, die dem Nachfrager eine größere technische Innovation und Wertschöpfung erlauben, also insbesondere Zugänge zur passiven Infrastruktur wie Glasfaser-TAL Zugang für den Privatkundenmarkt. breko setzt sich allein für ein Bitstromangebot ein. Ebenso lehnt der breko meines Wissens einen Schiedsrichter ab, wenn der Nachfrager mit dem alternativen Netzbetreiber sich nicht über die technischen oder kommerziellen Bedingungen einig wird. Länder mit hohem Glasfaseranteil und die dortigen Anbieter bieten dem Nachfrager fairen Zugang an – bspw. das 4 Faser Modell in der Schweiz oder das IRU-Modell in Frankreich, bei dem das Anschlussnetz im gemeinsamen Eigentum gebaut wird. In Deutschland ist hingegen der Preis für den Zugang der alles entscheidende Baustein in den Verhandlungen, den bislang der Anbieter mehr oder weniger allein bestimmen kann. BNetzA schreibt zu Recht: „Der Wettbewerb durch alternative Anschlussnetze ist um so nachhaltiger, je größer die Wertschöpfung des einzelnen Netzbetreibers ist. Diese ist beim Zugang zu baulichen Anlagen erheblich höher als bei den Bitstrom- oder Resale-Angeboten“, BK3-22/005, s. 21. In Deutschland bietet Deutsche Telekom bislang nur Bitstrom als Zugang an, ebenso die meisten alternative Netzbetreiber. Lieber breko, lasst uns hier für Wettbewerbsbedingungen für Zugangsnachfrager kämpfen, dann werden Zugangsnachfrager freiwillig vom Kupfernetz auf alternative Glasfaserinfrastrukturen wechseln – dann braucht es keine Gesetze für eine Zwangsmigration von einem Monopol auf ein anderes Monopol. 1&1 und DNS machen hierfür in Deutschland mit dem Piloten im Gigabitforum der BNetzA den Anfang, mit Unterstützung der BNetzA und des wik – der erste Pilot für eine Kupfer Glas Migration, bei dem der alternative Anbieter dem Zugangsnachfrager eine Glasfaser-TAL und damit eine höhere Wertschöpfung sowie wesentlich höhere Innovationmöglichkeit anbietet.
Heute wurde das von Andreas Neumann verfasste Gutachten über "Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration" veröffentlicht, das IRNIK im Auftrag des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. erstattet hat. Das Gutachten untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Spielräume des Gesetzgebers, um durch Ergänzungen des TKG eine wettbewerbskonforme Migration von den Kupfernetzen auf neue Glasfaserinfrastrukturen zu fördern.
https://lnkd.in/eYCgk2tj
Neuer Stand in der Akkusicherheit
LockEx - macht den Unterschied! Genormte Batteriebrandversuche (nach VDMA-Einheitsblatt) schaffen Vertrauen und Sicherheit. Die genormten Versuche zeigen wie die Druckentlastung “LockEx” arbeitet.
https://lnkd.in/eQ6xF-aa
Entwurf zum TK - NABeG und kein Ende:
Wir schreiben das Jahr 1899 (!). Das Telegraphenwegegesetz wird verabschiedet. Es sollte bis in die 1990er - Jahre in Kraft bleiben. In § 7 ist einiges zur Planaufstellung geregelt, in § 8 eine Genehmigungsfiktion, die nach 28 Tagen eintritt - gewissermaßen mit eingebautem "überragenden öffentlichen Interesse". In großem Umfang hat zuletzt wohl die Telekom in der ersten Hälfte der 1990er - Jahre im Rahmen von Turn-Key-Vorhaben zum Austausch maroder Infrastrukturen durch Glasfasernetze in den damals noch neuen Bundesländern profitiert.
Ob der der Diskussionsstand zum TKNABeG im Vergleich zu 1899 fortschrittlich erscheint, mag jeder für sich beurteilen.
M.a.W.: Was meint ihr dazu?
🚗🔌 10 Jahre Stecker-Standard Typ 2 und Combo 2 in Europa
Heute vor genau 10 Jahren, am 22. Oktober 2014, wurde die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) verabschiedet. Sie setzte erstmals technische Spezifikationen für Ladepunkte fest, die seitdem die Entwicklung des Ladeinfrastrukturhochlaufs geprägt haben.
Dank AFID wurde sichergestellt, dass Normalladepunkte und Schnellladepunkte in Europa interoperabel mit einheitlichen Stecksystemen ausgestattet sind. Diese frühe Standardisierung hat Klarheit geschaffen und ist die Grundlage dafür, dass diese Stecker heute der führende Ladestandard in Europa und darüber hinaus sind.
Mit der Ablösung durch die #AFIR am 13. April 2024 wurden neue Ziele gesetzt, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen.
Mehr aktuelle Informationen zur AFIR und ihrer Bedeutung finden Sie auf unserer Themenseite: https://lnkd.in/d7XA97j4
Einen Referenten des 25. VLB-Logistikfachkongress will ich noch ankündigen. Michael Hines von der Enviro Group greift das wichtige Thema der Ladungssicherung durch stabile Ladeeinheiten mit seinem Vortrag:" Ladeeinheitenstabilität prüfen und optimieren mit mobilen Testcenter" auf.
Insgesamt 3.927 Kilometer Schienenwege in drei Verkehrsräumen bilden das Netz für den SPNV NRW. Wer aber betreibt das Netz? 💡
Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreibt die DB InfraGO mit Abstand die meisten Streckenkilometer in NRW. Diese liegen mit rund 3.700 Kilometern bei etwa 95 Prozent des Gesamtnetzes in NRW.
Die restlichen fünf Prozent sind aufgeteilt auf sechs weitere Eisenbahninfrastrukturunternehmen. 95 Kilometer bzw. rund 2,4 Prozent gehören der Rurtalbahn. Weitere Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind die EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH in der Region Aachen, die Kurhessenbahn im Südwestfälischen, Prorail mit Netzzugang in den Niederlanden im Grenzgebiet, die Regiobahn im Rheinland und Oberbergischen sowie die vbe im Lippischen. Die einzelnen Anteile dieser Eisenbahninfrastrukturunternehmen am Gesamtnetz liegen bei unter ein Prozent.
Die gesamte Netzinfrastruktur wird aufgrund der zunehmend dezentralen Produktion in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine massive Erneuerung und einen starken Umbau erfahren. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Änderung der Stromversorgungsverordnung völlig verfehlt und rein politisch motiviert. Gerade jetzt brauchen die Verteilnetzbetreiber die notwendigen finanziellen Mittel, ansonsten nicht nur die geforderte Energie- und Klimastrategie gefährdet ist, sondern vor allem auch die Versorgungssicherheit. Der DSV lehnt deshalb die geplante Änderung der Berechnungsmethode des WACC entschieden ab.
Bundesamt für Energie BFEVerband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE
Hier geht's zur Stellungnahme des DSV: https://lnkd.in/diEky_ci
Zum Thema §14A Digital oder Relais, wie beantwortet der Handwerker die Fragen des Consumers
Auf der GET NORD in Halle B6 im E-Haus, zeigen wir was gehört dazu, zu §14a
https://lnkd.in/emKEt6CG
Die gemeinsame Position zum #Glasfaserausbau mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) ist ein wichtiger Schritt für einen weiteren Glasfaser-Push in unserem Footprint. Die Eckpunkte der Vereinbarung stellen eine verlässliche Basis für zukünftige Vertragsverhandlungen dar und eröffnen den Hausverwaltungen die Chance, mit uns den Glasfaserausbau ihrer Liegenschaften zu besten Konditionen voranzutreiben.
Dabei bieten wir den Mitgliedsunternehmen des VDIV in ihren Gebieten den kompletten Ausbau und Betrieb von Glasfasernetzen bis in die Wohnung (#FTTH) kostenlos an. Dabei werden vier Glasfasern in jede Wohnung verlegt. Neben einem gemeinsamen Ausbauplan ermöglicht die Öffnung der Netze auch anderen Anbietern, Telekommunikationsprodukte unter eigener Marke in den von uns versorgten Haushalten anzubieten.
Das Positionspapier sieht außerdem Verhandlungen von VDIV und Tele Columbus über weitere Musterregelungen vor. Inhalte sind ergänzende Details und alternative Modelle der Errichtung und des Betriebs von Glasfasernetzen.
Martin KaßlerVerband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)PŸUR | Tele Columbus
Leader Infrastructure
2 WochenIch bedanke mich herzlich bei unerem Team für die bisherige Arbeit und euren Einsatz. Euer Engament und der konstruktive Teamgeist sind der Schlüssel zu unseren Erfolgen. Auch möchte ich mich bei Amstein + Walthert Progress AG, für die zielgeführte und höchst professionelle Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns auf den weiteren Projektablauf mit eurem Team!