Beitrag von Christian Kovac

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Kovac Real Estate & Management begleitet Immobilien langfristig.

Das Zauberwort: T U N! Längstens seit der Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses vom 3.3.22 (V 249/2021), über das z.B. in der "Kleine Zeitung" bereits im April 2022 und auch danach wiederholt berichtet worden ist, sollte die Bedeutung der Frist von 18 Monaten für die Erlassung von B-Plänen allen Verantwortlichen bekannt sein. Es sind seit damals ohnedies erst etwas mehr als 2 Jahre verstrichen und immerhin wurden in den ersten 5 Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Graz 3 B-Pläne verabschiedet. Nach der Sitzung Anfang Juli gibt's weitere 4 Sitzungen des Gemeinderats in diesem laufenden Jahr 2024, sodass, wenn es in diesem Atem raubenden Tempo weitergeht, weitere 2,4 B-Pläne erledigt werden können. Aus informierten Kreisen hört man die Zahl von rd. 200(!) Verfahren, welche die Erlassung oder Änderung von B-Plänen betreffen und zur Zeit vermeintlich anhängig sind. Wenn es nur halb so viele Verfahrensstücke sind, würde es also noch rd. 50 Jahre dauern, bis allein der Rückstau abgearbeitet wäre...... Geht das wirklich nicht wenigstens ein wenig schneller ?!

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