Beitrag von Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.

Der #Heimfall ist eine Besonderheit des Erbbaurechts. Tritt er ein, geht das Gebäude, das auf dem Erbbaurechtsgrundstück steht, vor (!) Vertragsablauf in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. In der Praxis passiert das allerdings äußerst selten. Erbbaurechtsverträge sind üblicherweise sehr langfristig angelegt: Die mittlere Laufzeit neuer Verträge liegt in Deutschland bei 85 Jahren. 36 Prozent aller Erbbaurechtsgeber gewähren sogar Laufzeiten von mehr als 99 Jahren. Allerdings kann der Erbbaurechtsgeber im Vertrag bestimmte Voraussetzungen festlegen, unter denen es zum Heimfall kommt und das Erbbaurecht vorzeitig endet. Dann geht das Gebäude in der Regel gegen eine Entschädigung in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. Bei einer Mitgliederumfrage des Deutschen Erbbaurechtsverbands gaben 96 Prozent der Teilnehmer an, dass ihre aktuellen Verträge entsprechende Regelungen enthalten. Allerdings kommt der Heimfall nur sehr selten zur Anwendung: 58,3 Prozent der Befragten gaben an, dass er in den letzten 20 Jahren nie eingetreten sei. Bei 41,7 Prozent war es seltener als zehnmal der Fall. Als mögliche Gründe für den Heimfall wurden in der Umfrage - mehr als zwei Jahre Zahlungsverzug, - die Insolvenz des Erbbaurechtsnehmers, - eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Gebäudes und - eine vertragswidrige Nutzung des Gebäudes genannt. Auch die Vernachlässigung des Gebäudes oder Verstöße gegen das Baurecht können den Heimfall auslösen. 🏚 🙄 50 Prozent der Erbbaurechtsnehmer zahlen beim Heimfall für das Gebäude eine Entschädigung von zwei Dritteln des Verkehrswertes, 5 Prozent entschädigen mit 100 Prozent des Verkehrswertes. 💶 Als problematisch wird der Heimfall zum Teil von den Banken eingestuft: 8 Prozent der befragten Erbbaurechtsgeber sagten, dass Heimfallregelungen für die Banken einen Hinderungsgrund für die Beleihung von Grundstücken darstellen. Ebenfalls 8 Prozent gaben an, dass dies mitunter der Fall sei. #Erbbaurecht #Bodenpolitik

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Angelika Rihm

Pflegeplätze schaffen

6 Monate

Wäre schön, wenn man den SV richtig bzw vollständig wiedergeben würde. Ob eine Entschädigung zu zahlen ist, hängt von den Regelungen im Vertag ab, wenn man mal von 27 ErbbauRG absieht. Und ein Heimfall passiert auch nicht mal so sondern muss, nachdem ein Verstoß/Verschulden des EN begangen wurde, erklärt werden. Von den damit verbundenen Risiken mal abgesehen. Die Info wäre hier doch sinnvoll gewesen, oder?

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