🌍 Online-Seminar: Einwegkunststofffonds – Aktuelle Entscheidungen und praktische Auswirkungen 🚨 Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Zahlung einer Abgabe. 💰 Nach unserem ersten Seminar im Januar diesen Jahres, das einen allgemeinen Überblick gegeben hat, tauchen wir nun gemeinsam mit Martin Engelmann von IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. tiefer ein... 🔎 Aktuelle Entscheidungen des Umweltbundesamtes (UBA) und die Reaktionen aus der Praxis stehen im Fokus. 🏭 Themen: 📋 Welche Produkte sind vom Einwegkunststofffonds betroffen? 🔍 Wie weit reichen die Entscheidungen des UBA? 🏗️ Wer gilt als Hersteller? Im zweiten Teil gibt es Raum für Ihre Fragen (bitte beachten: keine rechtliche Einzelfallberatung). 💬 👉 Jetzt anmelden und Klarheit gewinnen: https://lnkd.in/eza_sNeX 💡 Was denken Sie: Schaffen die UBA-Entscheidungen mehr Klarheit oder neue Herausforderungen für die Branche? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren! 👇
Beitrag von Deutsches Verpackungsinstitut e. V.
Relevantere Beiträge
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Verursacherprinzip wird endlich rechtskräftig umgesetzt ⚖️ Am 10. April hat das Europäische Parlament die kommunale Abwasserrichtlinie final beschlossen. Damit hat der Rechtsakt die vorletzte Hürde im Legislativverfahren der Europäischen Union genommen. Mit dem Beschluss des EU-Parlaments passen die EU-Institutionen die 30 Jahre alte Abwasserrichtlinie an aktuelle Herausforderungen und den technologischen Fortschritt an. Mit dem neuen Rechtsakt werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen. Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Hersteller-verantwortung stellt einen umweltökonomischen Meilenstein dar. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet, für die Kosten der Einführung und des Betriebs der vierten Reinigungsstufe aufzukommen. Damit wird nun das Verursacherprinzip auch in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt. Es werden Anreize geschaffen, Schadstoffe an der Quelle zu vermindern und umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu entwickeln. Der BDEW hatte die Notwendigkeit der Herstellerverantwortung bereits in zahlreichen Studien und Papieren dargelegt. Mehr erfahren: https://ow.ly/5Ttv50RghKf #umweltwirtschaft #circulareconomy #verursacherprinzip
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Karsten Specht, #VKU-Vizepräsident: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Europäische Parlament die neue #Kommunalabwasserrichtlinie bestätigt hat. Die Richtlinie ist für die kommunale #Abwasserwirtschaft ein machbares, wenngleich sehr ambitioniertes Programm: Die Abwasserwirtschaft soll bis 2045 energieneutral werden, außerdem gibt es neue Anforderungen an die Abwasserbehandlung oder das Niederschlagswassermanagement. Die größte Neuerung in der Richtlinie ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Künftig müssen sich Kosmetik- und Pharmaindustrie, deren Produkte Gewässer belasten, an den dadurch verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen. Damit soll ein Teil der Umsetzung neuer Vorgaben und Anforderungen an Kläranlagen finanziert werden. Zahlen müssen alle Hersteller, die ihre Produkte in der EU verkaufen. Nachteile für heimische Hersteller werden so vermieden. Die entsprechenden Regelungen stellen daher einen guten Kompromiss für die #Abwasser-Gebührenzahler und die Hersteller von Pharmazie- und Kosmetikprodukten dar. Wichtig ist, dass die neue Richtlinie nach der #Europawahl zügig final verabschiedet und die Vorgaben schnell und praktikabel in nationales Recht umgesetzt werden, damit die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit bekommen." Nächste Schritte: Wegen der bevorstehenden Europawahl hat das Europäische Parlament heute im sogenannten Corrigendum-Verfahren zunächst über die zwischen den #EU-Institutionen ausgehandelte politische Einigung abgestimmt. Da der Richtlinientext final noch einer sprachjuristischen Überprüfung unterzogen werden muss, müssen (neues) Parlament und Rat nach der EU-Wahl der geprüften Fassung nochmals formal zustimmen. #Wasser #Kommunalwirtschaft
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❗ Alarmierende Entwicklung bei der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Praxisferne Mehrwegquoten gefährden europäische Lieferketten! Die jüngsten Änderungen der #PPWR sehen bis 2030 Mehrwegquoten von 100 Prozent für viele industrielle und gewerbliche Verpackungen vor. Diese drastische Ausweitung des Scopes ➡️ ist technisch oft nicht umsetzbar; ➡️ widerspricht EU-Binnenmarktprinzipien; ➡️ gefährdet die Transportsicherheit; ➡️ benachteiligt KMUs und größere EU-Staaten. 🚨 Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Wirtschafts- und Klimaschutzrecht an der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, belegt juristische Einwände, insbesondere eine fehlende Rechtsgrundlage. 🚨 Die deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs im Trilog-Kompromisstext im Vergleich zum Ursprungs-Text der EU-Kommission ist zudem unverhältnismäßig, da keine ausreichende Tatsachenbasis vorliegt. 🚨 Und: Die aktuellen Mehrwegvorgaben im Trilog-Kompromisstext sind aufgrund ihrer weitgehend innerstaatlichen Wirkweise nicht mit dem EU-Subsidiaritätsprinzip vereinbar. ❗ Es gibt also dringenden Handlungsbedarf: Eine wissenschaftliche Folgenabschätzung und die Streichung der aktuellen Mehrwegvorgaben für Industrie-, Gewerbe- und Gartenbauverpackungen in Artikel 29 PPWR sind dringend erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu haben wir uns in einem Schreiben an die deutschen Europaabgeordneten gewandt 👇 VDMA Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV) WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Verband Metallverpackungen e. V. (VMV) Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. (IPV) Hauptverband der Deutschen Bauindustrie MIV Milchindustrie-Verband e.V. WirtschaftsVereinigung Metalle Zentralverband Gartenbau Verband Deutscher Sektkellereien e.V. IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.
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🔥 Achtung, der Einwegkunststofffonds fordert aktives Handeln! Von den vom UBA geschätzten rund 56.000 haben sich aktuell erst 19 (!) ☝ Unternehmen im DIVID Register angemeldet. (Stand 09.04.24, 12.30 Uhr) Mit einer Verzögerung von drei Monaten wurde Anfang April das Melderegister DIVID vom UBA scharf gestellt. 🌶 Wer ist betroffen und muss sich anmelden? 😲 Anhand von sehr unübersichtlichen und unpraktikablen Fließschemata auf der DIVID- Webseite sollten besser alle☝ Unternehmen, die Lebensmittel in flexiblen Folien und Beuteln, in Serviceverpackungen und alle Getränkeabfüller prüfen, ob sie betroffen sind. Hinzu kommen noch die Hersteller und Inverkehrbringer von Zigarettenfiltern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern und Luftballons sowie ab 2026 von Feuerwerk. 😯 Kostenpflichtig bietet das UBA eine Überprüfung der „Einordnung der Herstellereigenschaft“ an, die gilt dann aber auch sofort! Ein möglicher Widerspruch entbindet nicht von der Registrierungspflicht. 😖 Es droht immerhin nicht weniger als ein Vertriebsverbot bei Verstößen. Kleiner Trost: Bezahlt werden muss erst im nächsten Jahr, auf der Grundlage der diesjährig gemeldeten Mengen. 🤑 Die Umsetzung der EU Single Use Plastic Richtlinie fordert auch in Österreich zur Zahlung auf, aber dort ist es etwas smarter gelöst. 🤔 Darauf gehen wir in unserer Kolumne ein, die wir im Packaging Austria veröffentlicht haben. #SUP #UBA #EWKF #allesindbetroffen #buerokratiemonster #PackagingAustria #verpackung #plastiksteuerdurchdiehintertuer
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Das Thema #Entwaldung beschäftigt weiter die Papier- und Verpackungsindustrie. Die #Papierindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) haben sich jetzt klar zur EU #Deforestation Regulation #EUDR positioniert. Auch andere Verbände üben scharfe Kritik an den Plänen der EU... #EUWID #Packaging #Paperindustry
Die Kritik aus der Industrie an der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten #EUDR reißt nicht ab. Der Verband DIE PAPIERINDUSTRIE und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) fordern in einem Positionspapier zur EUDR nun, die Umsetzung um mindestens zwei Jahre zu verschieben. Weitere Hintergründe zur EUDR und den Reaktionen aus der Industrie finden Abonnenten bei EUWID Papier & Zellstoff. Reinlesen lohnt sich... #Deforestation #Paperindustry #Papierindustrie #Packaging
EUDR: Papierindustrie und Holzwerkstoffindustrie fordern Aufschub von mindestens zwei Jahren
euwid-papier.de
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Online-Meeting mit dem BMUV zum Thema Wiederverwertung von Kältemitteln Auf Initiative und unter Organisation des #VDKF und der #LIK fand am 14. Mai ein Online-Meeting zum Thema „Wiederverwertung von Kältemitteln“ statt. Zusammen mit Vertretern des Kältemittelhandels bzw. der -hersteller diskutierten wir mit Heidi Stockhaus und Sebastian Schnatz vom Bundesumweltministerium (#BMUV) über Maßnahmen, mit denen die Kreislaufwirtschaft im Bereich der fluorierten Kältemittel optimiert werden kann. Anlass ist die novellierte F-Gase-Verordnung und die damit einhergehende Notwendigkeit der verstärkten Verwendung recycelter bzw. wiederaufbereiteter F-Gase. Bei dem Meeting wurden u.a. die Ergebnisse einer Umfrage präsentiert und diskutiert, in der LIK und VDKF ihre Mitglieder zu den Anteilen und der jeweiligen Verwendung von recyceltem und wiederaufbereitetem Kältemittel im Tagesgeschäft befragt hatten. Weitere Themen waren mögliche Vergütungssysteme bzw. Anreize für die Rückgabe gebrauchter Kältemittel, die Überarbeitung der Chemikalienklimaschutzverordnung, Wege zur zentralen und genaueren Erfassung der Mengen an recyceltem bzw. wiederaufbereitetem Kältemittel sowie eine Infokampagne für Betreiber und Fachbetriebe, in der die Prozesse des Recyclings und der Wiederverwertung und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden sollen.
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☕📦 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗺 𝗞𝗮𝗳𝗳𝗲𝗲𝗯𝗲𝗰𝗵𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗠𝗶𝗹𝗰𝗵𝗸𝗮𝗿𝘁𝗼𝗻𝘀 Das Umweltbundesamt - German Environment Agency (UBA) hat jüngst für Diskussionen und Verwunderung gesorgt, indem es Produkte gemäß dem 𝗘𝗶𝗻𝘄𝗲𝗴𝗸𝘂𝗻𝘀𝘁𝘀𝘁𝗼𝗳𝗳𝗳𝗼𝗻𝗱𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (EWKFondsG) als Einweg-Getränkebecher eingestuft hat. 😠 Besonders umstritten: Die Einstufung von 𝗹𝗲𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗞𝘂𝗻𝘀𝘁𝘀𝘁𝗼𝗳𝗳-𝗞𝗮𝗳𝗳𝗲𝗲𝗯𝗲𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗣𝗹𝗮𝘁𝗶𝗻𝗲 und 𝟭-𝗹-𝗠𝗶𝗹𝗰𝗵𝘃𝗲𝗿𝗽𝗮𝗰𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 als abgabepflichtige "Getränkebecher" bzw. "Getränkebehälter". Bereits die Ayranbecher-Entscheidung des UBA (die nun nahezu inhaltsgleich auf leere Kaffeebecher übertragen wurde) löste deutliche Kritik aus, da sie als Ausweitung des Gesetzes auf industrielle Vorprodukte gesehen werden kann. Zusätzlich zu den Einstufungen der Kaffeebecher und Milchkartons lässt auch die Bewertung von Kratzeisbechern durch das UBA Raum für Diskussionen. 🌐➡️ Hier geht’s zu unserem Blogbeitrag von #fnlegal-Anwältin Vanessa Homann, LL.M.! https://lnkd.in/e5dTUWpf Neugierig auf noch mehr Details zum Einwegkunststofffonds? 🌐 ➡️ Hier geht’s zu unserer #fnlegal Mandanteninfo: https://lnkd.in/eZBbZ_RW PS für die spitzfindigen Betrachter:innen: Der auf dem Bild gezeigte Kaffeebecher entspricht nicht dem hier betroffenen Kunststoff-Getränkebecher mit Platine. 🤓
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Die #CLP-Revision ist auf der Zielgeraden und wir gehen wieder Live...denn nach einer langen Pause möchten wir Sie am 24. September 2024 zu einer Veranstaltung in der #DASA in #Dortmund einladen. 🥳 Ein Kernelement der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der European Commission ist die Überarbeitung der CLP-Verordnung. Bereits 2023 wurden mit der Verordnung (EU) 2023/707 vier neue Gefahrenklassen eingeführt. Im nächsten Schritt hat am 23. April 2024 das Europäische Parlament weiteren Änderungen zugestimmt. Diese neuen Regelungen, die die Identifizierung und Kommunikation von Gefahren zukünftig verbessern sollen, möchten wir Ihnen in unserer Veranstaltung vorstellen, insbesondere: 🔹 Die neuen Gefahrenklassen 🔹 Klärung der Einstufung von Stoffen mit mehreren Bestandteilen (MOCS) 🔹 Neuerungen bei Kennzeichnungsetiketten: Nutzung von Faltetiketten, Vorgaben zur Schrift 🔹 Anforderungen an die Abgabe von unverpackten Chemikalien 🔹 Anpassungen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis 🔹 Klarstellungen bei den Mitteilungen für die Giftinformationszentren ❗ Die Anmeldung zur Veranstaltung wird voraussichtlich ab Kalenderwoche 30 möglich sein ❗ #event #chemicals #chemicalindustry #veranstaltung #future #socialmedia #savethedate
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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. hat den Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) in einer ersten Einschätzung als „taugliche Diskussionsgrundlage“ befürwortet. Die Politik erkenne damit an, „dass der Transformationsprozess zugunsten des Industriestandorts Deutschlands ausgestaltet werden muss“. Viele wesentliche Handlungsfelder seien benannt worden: etwa der Ausbau der Produktverantwortung, die Priorisierung des mechanischen Recyclings oder die Festlegung ambitionierter Mindestquoten für den Rezyklateinsatz. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die Vorlage entscheidende Themen vermissen lasse. Darunter das Problem der Batteriebrände oder konkrete Maßnahmen für die Alttextilbranche. „Wir brauchen nun vor allem eine entschlossene Umsetzung und kluge Regeln, um immer mehr Materialkreisläufe zu schließen“, erklärte BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. Aktuell arbeitet der Verband an einer detaillierten Analyse des Entwurfs – die wichtigsten Punkte hat er in einer Pressemitteilung bereits vorgestellt.
BDE begrüßt Entwurf der NKWS als „taugliche Diskussionsgrundlage“ mit Nachbesserungsbedarf
euwid-recycling.de
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News aus Brüssel: Heute am 5. November 2024 hat der #EUMinisterrat endgültig über die Änderung der EU-#Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) abgestimmt. Dabei wurden der bekannte #Entwurf mit großer Mehrheit beschlossen. Der offizielle und vor allem redaktionell überarbeitete Gesetzestext wird voraussichtlich innerhalb der nächsten 3-4 Wochen zur Verfügung stehen. Die #Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hiernach haben die EU-Staaten 31 Monate Zeit, um die Richtlinie ins #nationaleRecht umzusetzen. Beschlossen wurden: Strengere Anforderungen für die #Phosphor- und #Stickstoffentfernung (Ausbau der dritten Reinigungsstufe). Die stufenweise Einführung einer #viertenReinigungsstufe zur Entfernung von #Arzneimittelrückständen und #Spurenstoffen bis 2045. Betroffen sind alle #Kläranlagen über 150.000 Einwohnerwerten und Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten innerhalb noch zu bestimmender Gebiete, in denen die Belastung mit Spurenstoffen aus Kläranlagen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt, die Einführung einer erweiterten #Herstellerverantwortung, nach der die #Pharma- und #Kosmetikindustrie mindestens 80 Prozent der #Kosten der vierten Reinigungsstufe (Investitionen und Betrieb) übernehmen, die restlichen 20 Prozent sind im Rahmen der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten zu klären, die Vorgabe, dass der #Abwassersektor stufenweise bis 2045 #energieneutral werden muss, in die Berechnung werden hierbei Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten einbezogen. Zudem enthält der beschlossene Entwurf #Neuerungen bei der #Niederschlagswasserbehandlung, beim Aufbau eines #Gesundheitsmonitorings über den #Abwasserpfad oder im Bereich #Klärschlamm. Nun folgt die nationale Umsetzung. Eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben ohne nationale Verschärfungen bezüglich der Richtwerte löst hinreichend viele und milliardenschwere Anpassungen aus. Kein gold-plating bitte, also keine Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen…. Dr. Juliane Thimet
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