Das Home Office ist kein rechtsfreier Raum. Was das für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer bedeutet: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf einen mobilen oder häuslichen Arbeitsplatz. Letztlich entscheidet also der Arbeitgeber, dem die Gestaltungsfreiheit der betrieblichen Organisation zusteht. Wenn Mobilarbeit allerdings bereits in einem nennenswerten Umfang ohne Regelungsgrundlage gewährt oder geduldet wird, können Ansprüche aus einer betrieblichen Übung entstehen. Wer Ausdrucke, Dateien oder weitergeleitete E-Mails mit nach Hause nimmt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen, je nach Sensibilität der Informationen sogar bis hin zur Kündigung. Mitarbeiter sollten sich daher vorher mit dem Arbeitgeber genau abstimmen, ob und welche Firmenunterlagen sie mit nach Hause nehmen dürfen. Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter von dr. Fuchs. Woche für Woche gibt er einen Überblick über die wichtigsten Trends und News im SAP Ecosystem. Hier weiterlesen: https://lnkd.in/eDaEwGZH Und hier anmelden: https://lnkd.in/eJP8kDu7
Beitrag von dr. Fuchs Personalberatung KG
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Kündigen aufgrund zu hoher Kosten bei einer Präsenzpflicht im Office 🤔? Für viele Arbeitnehmer:innen ist das eine ernstzunehmende Option, denn die steigenden Preise in Deutschland belasten Beschäftigte immer mehr. Erfahre in unserem Beitrag (Link in den Kommentaren), welche finanziellen Herausforderungen sie bewältigen müssen und welche Maßnahmen Arbeitgeber:innen ergreifen können, um ihre Belegschaft zu entlasten. Du findest zahlenbasierte Insights von Capterra und Lösungsansätze wie relevante Benefits, zu denen Eva Stock sich äußert. Welche Kosten entstehen für dich im Kontext der Arbeit vor Ort? Und würdest du dir die Übernahme bestimmter Kostenpunkte wünschen? © 📷 Nicola Barts - Pexels via Canva
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Während der Arbeit mal eben eine E-Mail an den Stromversorger schicken, einen neuen Schrank aufbauen oder das Tagesgeldkonto wechseln? Für manche Arbeitnehmer gehören private Nebentätigkeiten zum Alltag, wenn das Diensttelefon stillsteht oder die Vorgesetzte sich nicht meldet. Eine neue Studie zeigt nun, wie groß der Arbeitszeitbetrug wirklich ist und welche Folgen Unternehmen drohen. Das Marktforschungsinstitut Consumerfieldwork hat im Auftrag von TimO (Time Management Office), ein Anbieter für Business- und Zeiterfassungssoftware, 1000 Arbeitnehmer und 373 Arbeitgebervertreter in deutschen Unternehmen befragt, wie sie mit Zeiterfassung umgehen. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage vom vergangenen September sind eindeutig: Arbeitszeitbetrug in Unternehmen ist kein seltenes Phänomen, sondern gängige Praxis. Sieben von zehn Angestellten in Deutschland erledigen private Angelegenheiten während der Arbeitszeit. Dabei variieren die Formen des Arbeitszeitbetrugs. Zu den häufigsten zählen verlängerte Pausen (38 Prozent), private Tätigkeiten (19 Prozent) und falsche Angaben zu Arbeitszeiten (17 Prozent), wie manipulierten Anfangs- und Endzeiten. Der Betrug stößt jedoch auf unterschiedliche Wahrnehmungen: Während der Großteil der Arbeitnehmer dem Thema gelassen gegenübersteht, fürchten Arbeitgeber wirtschaftliche Schäden und Vertrauensverlust. Was Unternehmen tun können und weshalb Angestellte das Risiko, das mit dem Arbeitszeitbetrug einher geht, auf sich nehmen, erfahren Sie jetzt auf wiwo.de: https://lnkd.in/eY2X8AEb
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⚠️ Achtung! Die „eigene Belegschaft“ nach ESRS ist weiter gefasst als viele denken! Bei meinen Kunden taucht das Thema immer wieder auf, daher hoffe ich dass dies auch hier einigen weiter hilft. In ESRS S1 - Eigene Belegschaft - AR 3 steht: " Personen, die unter den Begriff „eigene Belegschaft“ fallen, sind beispielsweise die Folgenden: a) Zu den Auftragnehmern (Selbstständigen) innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens gehören beispielsweise: i. Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten beauftragt werden, die andernfalls von einem Beschäftigten ausgeführt würden, ii. Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten in einem öffentlichen Bereich (z. B. auf einer Straße) beauftragt werden, iii. Auftragnehmer, die vom Unternehmen beauftragt werden, die Arbeiten/Dienstleistungen direkt am Arbeitsplatz eines Kunden des Unternehmens zu erbringen. b) Zu den Personen, die bei einem Dritten beschäftigt sind und „Beschäftigungstätigkeiten“ ausüben, gehören Personen, die die gleiche Arbeit verrichten wie Beschäftigte, z. B.: i. Personen, die einspringen, wenn Beschäftigte vorübergehend nicht arbeiten können (aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit usw.), ii. Personen, die zusätzlich zu den regulären Beschäftigten Arbeiten verrichten, iii. Personen, die vorübergehend aus einem anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden, um für das Unternehmen zu arbeiten („entsandte Arbeitskräfte“). " 💡 Es zählen also nicht nur klassische Arbeitnehmer zur eigenen Belegschaft sondern auch Selbstständige! Welche Fragen habt ihr im Zusammenhang mit der ESRS? #ESRS #CSRD #DoppelteWesentlichkeit
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🕒 Lohnt sich eine digitale Zeiterfassung schon vor der gesetzlichen Pflicht? 🕒 Natürlich! Die Vorteile einer digitalen Zeiterfassung gehen weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus. Effizienzvorteile: Digitale Zeiterfassungssysteme machen die Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten schneller und genauer. Sie reduzieren den administrativen Aufwand und minimieren Fehler. 👥 Mehrwerte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Transparenz: Jeder sieht, wann und wie lange gearbeitet wurde. Das schafft Vertrauen. Gleichbehandlung: Raucherpausen und andere Unterbrechungen werden fair und transparent erfasst. Selbstkontrolle: Mitarbeiter können ihre eigenen Arbeitszeiten besser im Blick behalten und ihre Work-Life-Balance optimieren. 🏢 Verbesserte Unternehmensführung: Durch die genaue Erfassung von Arbeitszeiten können Arbeitgeber fundierte Entscheidungen treffen. Planungen und Ressourcenmanagement werden effizienter gestaltet. 💡 Motivation und Zufriedenheit: Mitarbeiter fühlen sich fairer behandelt und sind zufriedener in ihrem Arbeitsumfeld. Die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit zu überprüfen, kann die Eigenverantwortung und Motivation steigern. Neugierig geworden? Erfahren Sie mehr über die Vorteile der digitalen Zeiterfassung und wie sie Ihr Unternehmen verbessern kann! Welche Vorteile einer digitalen Zeiterfassung sind für Ihr Unternehmen am wichtigsten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren! 💬
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Fast jede*r fünfte Beschäftigte nutzt die Zeit im #Homeoffice, um sich etwas zurückzulehnen. Solange der Job grundsätzlich darunter nicht leidet, finden 37 % der Befragten dieses Verhalten auch nicht weiter tragisch. Unsere #recruitingzahlderwoche:
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"Vertrauensarbeitsort" bei SAP - oder wie Homeoffice professionell ausgehöhlt wird Es gab mal Zeiten, da wollten alle ITler zu Google oder SAP arbeiten gehen. Da haben sich wohl einige Randbedingungen ungünstig entwickelt, weshalb sich das Verhältnis der Angestellten zum Arbeitgeber geändert hat. Neue Präsenzpflicht an mindestens drei Tagen in der Woche bei SAP. Aus eigener Erfahrung haben viele Vorgesetzte selbst während Corona nicht gelernt, wie man hybride Teams führt, mit fatalen Folgen z.B. bezüglich Innovation. Mal sehen wohin die Reise geht, ich empfehle dringend das Management entsprechend nachzuschulen. https://lnkd.in/egwtCg5x
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Interessante Entwicklung bei #Otto in Sachen #Homeoffice und Rolle rückwärts. Meine Fragen für das anstehende Townhall: 1. welche konkreten nachweisbaren Probleme, Schäden oder Produktionsineffizienzen ergaben sich sich aus der bisherigen Regelung (freie Wahl des Arbeitsortes). Welche konkreten Zahlen, Daten und Fakten stehen hinter der Entscheidung? 2. Wie schätzt das Management die Rolle der Führungskräfte in dem Kontext ein? Haben diese die Mitarbeitenden (virtuell ) ausreichend unterstützt und mit ihnen kommuniziert? 3. Warum hat es keine Schulungen in Sachen remote Leadership und Kollaboration gegeben? Wer hat noch Fragen oder Ergänzungen, die Andreas Weck mitnehmen kann? Prof. Dr. Nele Graf Guido Zander Winfried Felser Ralf Hocke Dr. Christopher Rauen Farina Steinert #Homeoffice
Derartige Nachrichten reißen nicht ab: Mitarbeiter werden dieser Tage wieder häufiger zurück ins Büro beordert. Ihre Arbeitgeber schränken die Homeoffice-Richtlinien deutlich ein. Aktuell passiert das bei dem Online-Versandhandelsriesen Otto. Die Hamburger planen ab Januar 2025 eine Testphase, die eine Anwesenheitspflicht von 50 Prozent ins Auge fasst. Grund sei eine anvisierte bessere Zusammenarbeit. Auf meine Anfrage für das t3n Magazin sagt eine Unternehmenssprecherin: „Otto ist kein Remote-Only-Unternehmen. Sozialer Kitt und eine emotionale Identifikation mit dem Unternehmen wurden und werden durch Zusammenarbeit in Präsenz maßgeblich positiv beeinflusst.“ Die Regel gelte für alle Beschäftigten an allen Standorten. Personen, die einen 100-Prozent-Remote-Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sind ausgenommen. Ob Otto ohne signifikante Produktivitätssteigerungen oder höhere Zufriedenheitsraten nach der Testphase wieder zur Ausgangslage zurückkehrt, ist unklar. Die Unternehmenssprecherin sagt: „Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen.“ Zudem erklärt sie, dass es bis dato zu keinen Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter hinsichtlich neuartiger Arbeitsmethoden, die mit dem Homeoffice einhergehen, gekommen sei. Den Link zur kompletten News lege ich euch in die Kommentare. Offenbar gibt es seitens der Belegschaft, wie gewohnt, Gegenwehr. Was der Kern der Kritik ist, lest ihr im Text. Der Vorstand lädt für Donnerstag zum gemeinsamen Townhall ein, um die Pläne zu diskutieren. Was würdet ihr dort fragen?
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