Beitrag von dr. Fuchs Personalberatung KG

Das Home Office ist kein rechtsfreier Raum. Was das für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer bedeutet: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf einen mobilen oder häuslichen Arbeitsplatz. Letztlich entscheidet also der Arbeitgeber, dem die Gestaltungsfreiheit der betrieblichen Organisation zusteht. Wenn Mobilarbeit allerdings bereits in einem nennenswerten Umfang ohne Regelungsgrundlage gewährt oder geduldet wird, können Ansprüche aus einer betrieblichen Übung entstehen. Wer Ausdrucke, Dateien oder weitergeleitete E-Mails mit nach Hause nimmt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen, je nach Sensibilität der Informationen sogar bis hin zur Kündigung. Mitarbeiter sollten sich daher vorher mit dem Arbeitgeber genau abstimmen, ob und welche Firmenunterlagen sie mit nach Hause nehmen dürfen. Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter von dr. Fuchs. Woche für Woche gibt er einen Überblick über die wichtigsten Trends und News im SAP Ecosystem. Hier weiterlesen: https://lnkd.in/eDaEwGZH Und hier anmelden: https://lnkd.in/eJP8kDu7

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