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Regulatory | Energy | Lawyer@Gleiss Lutz

Update #Gasspeicherumlage   Bereits vor einigen Wochen wurde darüber berichtet, dass die Gasspeicherumlage angepasst werden soll. Auf Druck der EU Kommission will die #Bundesregierung nun die Grenzübergangspunkte aus der Umlageerhebung herausnehmen. Denn bislang wird die Gasspeicherumlage auch auf Gasexporte erhoben und führt dazu, dass die Nachbarländer (insbesondere Österreich, Tschechien und Frankreich) für die deutsche Gasspeicherung mitzahlen.   Die Änderung soll allerdings erst zum 1. Januar 2025 wirksam werden. Das überrascht. Denn in der Begründung bezieht sich die Bundesregierung auf die Auffassung der EU Kommission, wonach die Gasspeicherumlage gegen die seit dem 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Rechtsakte der EU zur Gasmarktstabilisierung verstößt. Dieser Verstoß würde mit dem aktuellen Gesetzentwurf erst ab dem 1. Januar 2025 beseitigt. Der Verstoß in der Vergangenheit bzw. in der Zeit bis zum 1. Januar 2025 bliebe bestehen.   Sobald die Grenzübergangspunkte aus der Umlageerhebung herausgenommen werden, wird sich die Gasspeicherumlage für nationale Verbraucher erneut erhöhen. Die Bundesregierung rechnet allerdings nur mit einem leichten Anstieg um 1 %. Mal sehen…   #gleisslutz #gasspeicherumlage #energy 

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